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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Geschäftsmäßig ist die Seite doch schon, wenn sie Werbung enthält(mit der man den Server finanzieren will, z. B.) - so habe ich es zumindest verstanden. Steht da glaube ich auch auf der verlinkten Seite, dass das gerne so breit ausgelegt wurde, der Begriff.

    Wichtig ist halt, dass das vorher alleine ausreichte und jetzt eben nicht mehr. Jetzt muss zusätzlich ein kostenpflichtiger Dienst angeboten werden(ALS AUCH in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen). Das ist hier natürlich nicht der Fall.

  2. #2
    Ist zwar nicht mein Revier, aber Gesetz ist Gesetz (wichtiges habe ich unterstrichen):
    Zitat Zitat von Telemediengesetz
    § 2 Begriffsbestimmungen


    Im Sinne dieses Gesetzes

    1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
    2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
    3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
    4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
    5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

    a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
    b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

    Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
    Zitat Zitat von Telemediengesetz
    § 5 Allgemeine Informationspflichten

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
    Die Legaldefinition von "geschäftsmäßig" ist ein wenig zu knapp. Das einzige, was da steht, ist "in der Regel gegen Entgelt angebotene" Telemedien. Ihr habt zwar Werbebanner auf eurer Seite, aber man muss ja nichts zahlen, um die Telemedien zu bekommen.

    Meiner Meinung nach herrscht also keine Impressumspflicht, zumindest was das TMG betrifft. Ob im BGB oder anderswo vielleicht Informationspflichten noch aufgeführt werden, kann ich nicht sagen, deutsches Recht ist eben, wie gesagt, nicht mein Revier.

  3. #3
    Ich möchte mich für meinen letzten beitrag entschuldigen. ich bin über die situation nach wie vor sehr aufgebracht weils für mich keinen sinn ergibt

  4. #4
    Zitat Zitat von http://www.telemedien-und-recht.de/#a12
    [...]
    Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird. [...]
    Anscheinend ist die Legislative im Piefkeland etwas verwirrt.

    Geändert von Mivey (27.02.2010 um 13:15 Uhr)

  5. #5
    Ich hab dummerweise viele deutsche Spiele nicht mehr, da ich damals aufgrund einer kleinen Festplatte immer aufgeräumt habe, aber Einheit091 hat ja in dem verlinkten Thread ne recht umfangreiche Sammlung.

    Ich lad nur gradmal noch Eternal Legends 2 hoch, da Square den Link ja entfernt hat.

  6. #6
    Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

    http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/

  7. #7

    Users Awaiting Email Confirmation

    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

    http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/
    dito ...

  8. #8
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

    http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/
    Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?

  9. #9
    Zitat Zitat von Supermike Beitrag anzeigen
    Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?
    Sachen die man als Original besitzt, darf man auch "illegal" auf dem PC besitzen, das stimmt.
    Und Hausdurchsuchungen werden die bestimmt auch nur bei stakem Verdacht machen.
    Hab allerdings gehört, dass das schlimmste, was die da machen dürfen, das Einbehalten des PCs sein soll. (Aber da muss ein wirklich schwerwiegender Verdacht vorliegen und natürlich muss dieser sich erstmal bestätigen)

    Allerdings dürfen die gluabe ich auch nicht einfach so, auch wenn es ein starker verdacht ist, deine privaten Dateien, etc... durchsuchen, das ist jedenfalls mein Gedanke.

    Solche Fakten, wie in dem Video stimmen mich immer irgendwie traurig

    Hoffen wir auf das beste!!!

  10. #10
    Das schreit doch geradezu nach nem protest fungame meint ihr nicht auch?

  11. #11
    Zitat Zitat von RPGator Beitrag anzeigen
    Das schreit doch geradezu nach nem protest fungame meint ihr nicht auch?
    Au ja. Wir hatten noch nicht genug Trash "Fun"games, machen wir doch noch ein paar. Am pähsten mit gaaanz fiehl RTP!!!!
    Mach es und ich mach ein Protestspiel gegen dein Protestspiel :P

  12. #12
    Zitat Zitat von Supermike Beitrag anzeigen
    Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?
    Das Problem ist in dem Fall auch nicht das runterladen, sondern dass die Datei, bedingt durch das technische Prinzip des Torrentsystems, auch anderen zum Download angeboten wurde. Das ist rechtlich gesehen (komerzielles) In Verkehr bringen, was einen Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen des Spieles, etc und damit gegen die Urheberrechte der Spielefirma darstellt.

    Aber das ist hier nicht Thema.

  13. #13
    Mensch, die sollen mal lieber Kinderpornographie oder sonstwas im Internet bekämpfen, statt kleinen Hobbygemeinden, wo man sich gegenseitig verpixelte 2D Spiele präsentiert, Feuer unterm Arsch zu machen.

  14. #14
    Das Problem ist das Wort "die". Die Fremden, die Unbekannten, die Bösen, die Guten, die Geldgierigen, die Rechtsfanatiker. Und natürlich die, die die Probleme bereiten, und die, die die Probleme haben.

    Ich könnte, wenn ich mir das alles so angucke, den ganzen Tag mit dem Kopf schütteln. Wann präsentiert SDS eigentlich mal "Atelier_OFF.exe"? Ist bestimmt auch ein tolles Spiel.
    Ansonsten wünsche ich natürlich noch viel Spaß beim Arbeiten. Die Community dankt.

    (falls jemand Ironie in diesem Post zu entdecken vermag, ist diese natürlich objektkritisch statt böswillig gemeint)

  15. #15
    Auch das nächste Video (88) ist sehr gut.
    Schön, dass auch mal aus Konsumentensicht berichtet wird.

  16. #16
    also ich finde das das video zu 100% zutrifft ich persönlich kenne einige die "LEIDER"
    Piraten sind und im internet viel illegal downloaden,Verkaufen ,Brennen USW.

  17. #17
    @Ascare

    Zitat Zitat
    Hä? Wer ermittelt denn nach SNES Spielen? Daran besteht doch gar kein kommerzielles Interesse mehr.
    Gegenfrage: Wer schickt einer RPG Maker Seite den eine Abmahnung.

  18. #18
    Zitat Zitat von Atavarias Beitrag anzeigen
    @Ascare



    Gegenfrage: Wer schickt einer RPG Maker Seite den eine Abmahnung.

    Zudem: Viele SNES Spiele sind halt wieder aktuell, auch im kommerziellen Sinne.
    Beispiel Chrono Trigger für DS

  19. #19

    Users Awaiting Email Confirmation

    Zitat Zitat von lucien3 Beitrag anzeigen
    Zudem: Viele SNES Spiele sind halt wieder aktuell, auch im kommerziellen Sinne.
    Beispiel Chrono Trigger für DS
    Stimmt schon nur wird da dann bestimmt die Grafik ausgebessert und dann ist es ja eig. das DS Game und noch das SNES game...oder?

  20. #20
    Zitat Zitat von Riku11 Beitrag anzeigen
    Stimmt schon nur wird da dann bestimmt die Grafik ausgebessert und dann ist es ja eig. das DS Game und noch das SNES game...oder?
    ne, hat de facto denselben Grafikstil wie auf'm SNES. ^^
    Wozu etwas verbessern, was schon gut ist? ^^

    MfG Sorata

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