Ein Test, ob ich in der Lage bin, in der neuen Rechtswelt zu bestehen:
@ #Ben#
Die gesamte Landschaft ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern du Refmap in deinen Danksagungen bedenkst. Beim blonden Mädchen weiß ich es nicht. Ich würde ihr vorsichtshalber einen schwarzen Balken vor die Augen pixeln.
@ Koshi
Haus, Gras und Bäume sind legal. Das Fass scheint mir hingegen verdächtig. Final Fantasy 6? Bitte löschen. Den Haupthelden kann ich nicht einschätzen.
@ Blacki
Lass die Anzeige, was von dir stammt, am besten auch im fertigen Spielbild, dann sollte nichts schiefgehen. Die unveränderte RTP-Figur scheint auch problemlos zu sein, sofern du sie nicht mit einem heimlichen Zusatzpixel bestückt hast.
@ Yukari
Das gesamte Zimmer ist pure Legalität in ihrer reinsten Form. Wenn du mir auch noch die Herkunft der Figur erklären kannst, musst du nicht ins Gefängnis.
@ Sushi
Zu viele Details. Das hält meine anwaltliche Tätigkeit auf und verstrengt natürlich meinen Blick. Wenigstens drei Figuren (Wirt, Zecher links Mitte mit neuzeitlicher Frisur, Kopftuchtrinker unten) können ihre Herkunft aus dem RTP nicht leugnen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dürftest du sie nur unverändert verwenden. Ich drücke dich ein letztes Mal in Freiheit und schicke dir einen Kuchen mit eingebackener Säge nach.
@ Riku11
Entsetzlich. Felsen, Wasser, Bewuchs, es stammt alles aus Dings (Darf ich den Namen überhaupt schreiben?) und gehört verboten. Bitte drucke das Bild aus und verzehre den belastenden Beweis.
@ Arnold
Der Vordergrund ist REFMAP-gesichert, der gesamte hintere Teil des Bildes ist dagegen eine einzige Obszönität im Angesicht des Urheberrechts. Ersterbe vor Scham und mache so etwas nie wieder.
@ goldenroy
Wenn du mir auch noch versichern kannst, den übergrellen Lichteffekt aus eigener Kraft über das Bild gepappt zu haben, gibt es nichts zu beanstanden. Im juristischen Sinne ist das ein sehr schönes Bild.
@ daniX
Ich bin unsicher. Zwei Pflanzen und die Steine kann ich ganz sicher dem legalen Refmap zuordnen, den Piepmatz ebenso. Beim gesamten Rest plädiere ich aber auf vorläufige Todesstrafe, bis das Gegenteil bewiesen wurde.