Zitat
AXT? Ich habe die Axt in der neusten Version 1.1 rausgenommen. Wieso taucht sie bei dir wieder auf? Du meinst doch die Axt am Turm oder?
...
Ne, sondern die Axt, die neben dem einen schlafenden Räuber an der Kiste lehnt. Wenn ich der Charakter gewesen wäre,
dann hätte ich die einfach mitgenommen (was ja leichter gewesen wäre, als den Räubern die Taschen nach Dietrichen zu durchsuchen),
und hätte damit die Tür zerstört.
Zitat
Aber über Preislisten, wenn du da was hast, würde ich mich sehr freuen. Interessant fände ich das schon
...
Voila.
PREISE UND LÖHNE UM 1370/80:
Der Wert des Heller war inzwischen durch Sinken des Feingehalts an Silber auf die Hälfte gefallen, was aber erst 1397 im Nürnberger Jahresregister auch offiziell bestätigt wurde: „Daz ist ein new pfenning fur zween haller und daz ist ein halb pfunt newer pfenning fur ein pfunt new haller“. Also Umrechnung: 2 Heller=1Pfennig
(Pfund und Schilling waren nur Recheneinheiten und wurden zu dieser Zeit nie als Münzen geprägt! Ein Pfund=20 Schilling oder 240 Heller/ Pfennige, Ein Schilling=12 Heller/Pfennige.)
LÖHNE ZU DIESER ZEIT:
Ein Dachdeckermeister täglich 28 Pfennige, ein gelernter Maurer 24 Pfennige, ein Bauhelfer 17 Pfennige. Handwerker die in Werkstätten arbeiteten bekamen weniger Geld, aber dafür freies Essen und Trinken.
LEBENSMITTELPREISE:
Ein Kilo Brot 2 Pfennige, eine Maß Bier 2 Pfennige, ein Pfund Butter 8 Pfennige, ein Eimer Kraut 6 Pfennige, zehn Eier 1 Pfennig, ein Pfund Zwiebeln 2 Pfennige, ein Masthuhn 4 Pfennige, Suppenhühner 2 Pfennige, eine Mastgans 12 Pfennige.
TEXTILIEN, GEWÜRZE, IMMOBILIEN, U.A.:
Einfachster Stoff pro Elle über 30 Heller, Scharlachtuch über 600 Heller, (Die Gesamtarbeitszeit, Scheren, Kämmen, Spinnen, Weben, Walken, Färben usw., für einen Quadratmeter Wollstoff betrug damals 60 Arbeitsstunden, beim Scharlach wurden noch mehr Arbeitsstunden benötigt, da durch eine besonders aufwendige Garnherstellung und Weiterverarbeitung ein elastischer Stoff hergestellt wurde, der vor allem für Strümpfe und Strumpfhosen benötigt wurde, eine Farbbezeichnung war Scharlach damals noch nicht.)
Ein Pfund Pfeffer 28 Heller, ein Pfund Ingwer 36 Heller, ein Pfund Safran 120 Heller.
Eine Hofstatt mit Haus und Obstgarten 10.800 Heller, ein Tagwerk (1/3 Hektar) Wiese 576 Heller, die Burg Neuhaus bei Geyern einschließlich aller Feudalrechte (Gerichtsbarkeit, Leibeigene, Hörige und Zehnt.) 660.600 Heller, die Burg Henfenfeld (ohne Bauerngüter) 935.850 Heller,
Ein Pferd 1000 bis 4000 Pfennige.
Der Schöne Brunnen am Nürnberger Hauptmarkt kostete 1.159.593 Heller.
GEBURTENREGELUNG
Nach englischen Statistiken (N.J.G Pounds, „An economic history of medieval Europe“, Longaman Group Limited, London/New York, 1974) bestanden im Spätmittelalter Bauernfamilien durchschnittlich aus 3,5 Mitgliedern!!
(Die Aktenlage in England ist besser wie in Deutschland, wo während des 30-jährigen Kriegs viele Unterlagen, wie Kirchenbücher und andere Akten vernichtet wurden.)
Die geringe Familiengröße hat aber nur wenig mit höherer Kindersterblichkeit zu tun,
[die Sterblichkeit war insgesamt höher, aber eben nicht nur speziell bei Kindern]
sondern mit Familienplanung. (Eine hohe Geburtenrate gab es nachweislich erst vom
17. bis 19.Jahrhundert, gegenteilige Behauptungen sind unzulässige Übertragungen
aus dieser Zeit auf das Mittelalter.)
Geburtenregelung war damals durchaus üblich, auch wenn die Kirche das nicht gern sah.
Neben der etwas gefährlichen Stoffen wie Petersilie und Mutterkorn, wurden Granatapfelsamen
(Östrogenhaltig), Samen der wilden Möhre, Juniperus sabina, und diverse pessarähnliche Konstruktionen
benutzt, oft kombiniert mit nutzlosen Zutaten. Viele der in Europa erhaltenen alten Rezepte sind
aber noch nicht ausreichend erforscht.
Erst ab 1535 wurde durch die "Carolina" Karls V. Geburtenregelung strafbar(Todesstrafe) und wurde in der Folge auch durch diverse Landesgesetze verfolgt und der Zauberei gleich gesetzt.
Einen kurzen Versuch Zünfte aufzubauen gab es 1348/49 während des "Handwerkeraufstands" der eher
ein von der Wittelsbacher Fraktion im Rat angeführter Aufstand gegen die böhmische Fraktion war.
Es ging bei dieser Auseinandersetzung um die Kaiserwahl, bei der die eine Partei den Bayernherzog,
die andere den böhmischen König unterstützte.
Statt Zünften gab es in der Stadtrepublik Nürnberg (SPQN) das "Rugamt", eine Art staatliche Industrie
und Handelskammer, von wo aus sämtliche Angelegenheiten des Handwerks zentral verwaltet wurden.
Das hatte gegenüber dem Zunftwesen aber auch Vorteile:
Z.B. war es möglich auf Antrag den Beruf zu wechseln, oder mehrere Berufe parallel auszuüben.
(So wechselte z.B. der Natur-Poet Schnepperer vom Panzerhemden-Macher zum Messing-Giesser.)
Das Rugamt war Zwischenzeitlich auch für das Eintreiben von Steuern zuständig, und ging dabei
äußerst Harsch vor. So durften Nürnberger Braumeister nur die Zutaten stellen, gebraut wurde
(wohl aus Angst vor Steuerhinterziehungen) von einem Beamten des Rugamtes.
Und das sagt zusätzlich zu dem was ich selbst so aus Büchern zusammenklaubte noch Wiki
dazu:
"Das Rugamt bestand aus dem Vorsitzenden, dem „Pfänder“, dem ab 1470 zwei, ab 1498 vier Ratsherren aus dem
regierenden „Kleinen Rat“ zur Seite gestellt waren, sowie fünf „Rugsherren“ aus dem Patriziat. Durch kontrollierte
Verteilung oder Verweigerung der Gewerbekonzession konnte der Rat der Stadt zur Sicherung von Produktion und
Handel je nach Bedarf die Anzahl der Handelsbetriebe regulieren und die Zahl der Gesellen und Lehrjungen je nach
Konjunkturlage festlegen. Das Rugsamt versperrte auswärtigen Anbietern oder Handwerkern den Markt und verhinderte
so jeden Wettbewerb. Es verfuhr nach dem Grundsatz: „Fiat justitia et pereat mundus!" - „Die Welt mag untergehen,
wenn nur das Recht gilt!“ Es bestimmte also die Richtlinien der städtischen Gewerbepolitik, führte Gewerbekontrollen
durch und war für die wirtschaftliche Rechtsprechung zuständig. Dabei ging es der Stadt um die Zementierung der
bestehenden Machtverhältnisse und ihrer Besitzstände.
Bestimmte Handwerke waren „gesperrt“, sollten also exklusiv der Stadt Nürnberg vorbehalten bleiben, das Gesellenwandern
war deshalb verboten. Neu angenommene Lehrjungen mussten auf dem Rugsamt feierlich schwören, das erlernte Handwerk
nirgendwo sonst auszuüben, und mussten sofort das Bürgerrecht erwerben. Nach der Lehrzeit sprach das Rugsamt
den Lehrling frei.
Das Rugsamt verbot den Handwerkern jegliche politische Vereinigung oder Selbstverwaltung - sogar religiöse Bruderschaften
und anderswo übliche zünftische Gerichtsbarkeiten. Versammlungen waren nur in Gegenwart eines Rugsherren oder
Rugsschreibers gestattet.