Dass die niemanden interessieren hat niemand gesagt.
Es sind eben zwei Paar Schuhe, ob jemand vor zwei Jahren wegen einer kleineren Sache verwarnt wurde oder ob jemand vor zwei Jahren seine erste Verwarnung wegen einem Ausraster hatte, ein halbes Jahr darauf wieder einen hatte und in der jüngsten Vergangenheit auch schon deswegen aufgefallen ist.
Und da wäre es nicht fallangemessen, wenn die Verwarnung an ein Zeitlimit gebunden wäre. Da müsste über eine Löschung schon wieder "verhandelt" werden.

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