ach so, und wenn du zu lebenslang mit bes. schwere der Schuld verurteilt wirst? das sind 25 Jahre.
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Es geht aber nicht um Mord.
Auf Erpressung stünden maximal fünf Jahre, so es sich überhaupt um eine Erpressung handeln sollte. Und selbst dann würde es sich wahrscheinlich nicht ums Höchstmaß drehen und vermutlich auch Jugendstrafrecht angewandt werden.