Da du nach §106 BGB beschränkt geschäftsfähig bist, brauchst du für alle Verträge durch die du nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangst (Schenkung) die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter, also deiner Eltern, und da das hier nicht lediglich ein rechtlicher Vorteil zu sein scheint, müssen deine Eltern einwilligen.
Und das Geld was du dadurch einnimmst gehört zwar dir, aber um dir was davon zu Kaufen oder soetwas brauchst du auch wieder die Einwilligung deiner Eltern.