Die Innenminister beschließen keine Gesetze, sie geben nur zu Protokoll, was sie für erforderlich ansehen. Damit ist noch nicht einmal gesagt, dass daraus eine Kabinettsvorlage, geschweige denn ein Kabinettsbeschluss wird. Selbst wenn, nützt das wenig, solange nicht der Bundestag (nur der darf das) ein Gesetz daraus macht. Dessen Terminplan bis zur letzten Sitzung vor der Wahl ist aber bereits voll.
Und ob nach dem Wahlkampf noch ein Hahn danach kräht, steht auf einem ganz anderen Blatt.