... was aber zum Glück nichts am 14tätigen Rückgaberecht im Rahmen des Fernasatzes ändert. Und das Überprüfen auf technische Funktionalität, wie es im Ladengeschäft möglich wäre, fällt unter die erlaubten Sachen.
Nur die Kullanz der Händler, ob sie etwas eindeutig gebrauchtes jetzt noch zurücknehmen, ist unterschiedlich. Ich hab damit aber noch keine schlechten Erfahrungen gemach. Bestelle da, wenn ich mich nicht entscheiden kann, immer mehrere Sachen, und schicke das, was mir nicht gefällt, wieder zurück.