Ich weiß nicht, was du unter Eigeninterpretation verstehst. Wenn du das Original nur geringfügig veränderst, ist das in der Regel eine unlizensierte Nutzung. Und wenn du das Opening selbst auf einem Instrument nachspielst, kann diese als abgeleitetes Werk betrachtet werden, für das du keine Verbreitungsrechte hast.
Im Prinzip besteht Youtube sowieso zu geschätzt 80+% aus formal illegal hochgeladenen Videos (und der Rest aus Camwhores), wovon halt nur manche Rechteinhaber gegen Verstöße vorgehen. Viacom ist z.B. dafür berüchtigt.
Eigentlich recht offensichtlich?