So kommen wir also nicht weiter. Das hat sich jetzt irgendwie festgefahren. Wie wäre es hiermit? Wenn der Schuldige seine Schandtat zugibt, zeichne ich ihm einen Chipset. Das ist doch ein faires Angebot oder nicht? Der Verteidiger kann dann auch mildernde Umstände geltend machen. Eine schlechte Makerkindheit oder so.