Interessant ist hier eher die Lizenz beim XP und nicht die, die auf der RTP-Seite steht.
(Ich kann die Lizenz hier nicht reinpasten da sie auf dem anderen Rechner liegt)
Unter Punkt E in der XP-Lizenz wird das Recht zur Weitergabe des "Spiels" eingeräumt. Interessant ist hier die dritte Bedingung, das der Nutzer verantwortlich ist für die Inhalte des Spiels insbesondere "any other items created or added by Licensee".
Der Punkt ist, das RTP wird zwar seperat vom XP installiert, ist aber Bestandteil des XP-Downloads, insofern kann man die Lizenz so verstehen, das die Nutzung des RTPs unter die Nutzung der Software (RPG-Maker XP) ansich fällt und die weiterverbreitung des RTPs innerhalb des Spieles über den Punkt E rechtlich abgedeckt ist.
Wie SDS sagte, wäre es sonst relativ sinnlos, vor allem da der XP ja die Option bietet das RTP in die Game-Disk mithinein zu packen (kann den XP gerade nicht starten, meine aber das diese Funktion im XP auch noch vorhanden ist), welche sinnlos da illegal wäre, wenn die Weiterverbreitung des RTPs durch den Spieleautor nicht erlaubt wäre.

Insofern gehe ich davon aus, daß die Nutzung des RTPs in einem XP-Spiel, sofern man den XP gekauft hat, rechtlich unbedenklich ist.

Vollkommen klar ist es leider nicht, da in der Lizenz nie explizit vom RTP die Rede ist und obige RTP-Lizenz das Weiterverbreitungsrecht nicht beinhaltet.