Andererseits kann man für "ich kann das selbst nicht" keine Ausnahme im Urheberrecht machen, sonst könnte ich ein brandneues Album auf MP3 rippen, ein minimalistisches Spiel umzu bauen und das Ergebnis legal verteilen.

Es ist nun mal so, daß man sich an die Gesetze halten muß, wenn man mit seinem Kram an die Öffentlichkeit geht. Hier in der Community ist das kein Problem; immerhin ist der RM2k nach wie vor ein wichtiges Programm und den gibt's für uns nur raubkopiert, also ist die Grundeinstellung zu Urheberrechtsverletzungen eher lässig. Bei einer Spielezeitschrift ist das aber nicht machbar, weil denen (und unserer Community) enorme Klagen drohen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis verbreiten. Und genau das ist ja bei der Musik zu diesen Spielen der Fall.

Wenn ihr eure Spiele über etablierte Medien verbreiten wollt müßt ihr wohl oder übel entweder die Musik selbst machen oder von irgendwoher welche besorgen, bei der ihr nachweisen könnt, daß sie entweder gemeinfrei ist* oder der Künstler euch eine Lizenz gegeben hat**.

Das gilt eigentlich auch für die Grafiken. RTP und Mac & Blue sind rechtlich gesehen dicke no-nos und um ganz sicher zu sein solltet ihr für jedes Chipset, jedes Charset, jeden Sound etc. nachweisen können, daß ihr das Recht habt, sie weiterzuverbreiten.

Ja, das ist nervig, aber das Gesetz ist eindeutig und es macht Sinn. Community-intern habt ihr damit keine Probleme und, naja, außerhalb der Comm ist nun mal die große weite Welt und da muß man heutzutage mit der relevanten Rechtsprechung auf mindestens drei Ebenen (eigenes Land, EU, USA und idealerweise auch noch alle Handelsabkommen dazwischen) vertraut sein, wenn man seinen kreativen Output veröffentlichen will. Die Globalisierung macht eben nicht alles einfacher.


Die Idee eines Community-Soundpacks halte ich für eine ausgezeichnete. Allgemein wäre es eine gute Idee, wenn Communitymitglieder Ressourcen anfertigen und unter einer hinreichend freien Lizenz (vielleicht CC BY-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-SA oder CC BY-NC-ND) der Community zur Verfügung stellen. Mit einer derartigen Lizenz gibt es rechtliche Sicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht und er Urheber hat Kontrolle darüber, was mit seinem Kram angestelt werden kann.

Sofern das Atelier nicht immer noch den alten Spaghetticode verwendet, den ich schon mal als unwartbar zurückgewiesen habe, könnte man die Ressourcenecke ja vielleicht überarbeiten, um Lizenzangaben direkt zu unterstützen - beispielelsweise mit den vier Lizenzen oben sowie "andere" (erfordert im hochgeladenen Paket eine Datei, die die Lizenz beinhaltet) und "keine" für Ressourcen, wo keine Lizenz angegeben ist. Eine kleine Übersichtstabelle könnte Uploadern erklären, was die einzelnen Lizenzen bedeuten.



* In Deutschland heißt das: Der Komponist muß 70 Jahre lang tot sein und die Aufnahme, die ihr verwendet, muß älter als 50 Jahre sein. Public domain im Sinne von "unterlag nie dem Urheberrecht" gibt es nicht, nur sehr freigiebige Lizenzen.
** Achtung, nur weil ein Freund von euch "Smoke on the Water" für euch einspielt, heißt das nicht, daß ihr das benutzen könnt! Die Aufnahme muß schon legal sein. Wenn euer Freund also nicht gerade eine Lizenz für diesen Song hat, kann er euch nicht weiter helfen.