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Thema: Eure Spiele in einem Magazin

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Noja, die Leute hätten auch wegen der Grafiken meckern können, dass sich das Ganze nun über die Musik entwickelt, ist zumindest schon einmal eine Erfahrung für die Zukunft =0

    Ich persönlich sehe darin aber nicht so den großen Schmerz, sicherlich ist es schade die Originalmusik nicht mithören zu können, aber was hindert einen daran mal nebenbei den CD-Player mitspielen zu lassen? Hab "Eva in Concert" bei Tales of Phantasia mitlaufen lassen weil mich das Gedudel irgendwann genervt hat und bereue es bis heute nicht.

    Btw hätten wohl nicht wenige den Fehler mit SW Synth in den Lautsprechereinstellungen begangen und somit auch wiederum keine Musik gehabt, plus keineAhnungwasdasGanzeverursachthabenkönnte.

    Ist zwar nicht so förderlich für den Ruf, aber es ist zumindest nicht der Weltuntergang, zumindest wenn im Heft noch auf die Ursache der fehlenden Musik hingewiesen wird.

  2. #2
    Also dann würde ich persönlich es lieber sehen, wenn sie die Sache mit der Musik entweder unter den Tisch kehren (weil es dann echt kein gutes Licht auf die Community wirft, obwohl die Sache mit den MIDIs eigentlich nie Probleme machte) oder irgendetwas von "technischen Umsetzungsproblemen" oder so erfinden.
    Vielleicht schaffen sie es ja, wenigstens das Atelier zu nennen, sodass der eine oder andere findige Leser/-in, sich die Spiele hier nochmal mit Musik lädt, falls sie ihr/ihm gefallen...
    Falls ich es schaffe, die Musikstücke, die für "Legacy of Dream" neu waren, bzw bei "Tunguska" dabei sind, mal ordentlich zusammenzubasteln, kann man ja mal einen "Freie MP3s für alle"-Thread aufmachen, wo sich diejenigen, die besser mit Keyboard, etc. umgehen können, austoben dürfen. Oder so

    EDIT: Da fällt mir gerade ein, sowas hatten wir unter anderen Vorzeichen an anderer Stelle schonmal, nämlich bei dem Gedanken eine Art RTP für csg's 3D-Maker zusammenzubekommen: http://www.multimediaxis.de/showthre...59&page=13#252

  3. #3
    Zitat Zitat von Davias Beitrag anzeigen
    Noja, die Leute hätten auch wegen der Grafiken meckern können, dass sich das Ganze nun über die Musik entwickelt, ist zumindest schon einmal eine Erfahrung für die Zukunft =0
    Eine Erfahrung, die zu erwarten war. Im Bereich Musik ist die "Content-Mafia" schon sehr viel länger und engagierter aktiv; eigentlich schon seit der Verbreitung der Schallplatte, des Radios, und später des Cassettenrecorders. Wenn Dich das Thema interessiert, schick mir 'ne PM, dann stelle ich Dir mal 'ne Linkliste zusammen. Das kann dann aber etwas dauern, da ich das Ganze bisher nur aus dem Augenwinkel beobachtet habe.

    Zitat Zitat
    Btw hätten wohl nicht wenige den Fehler mit SW Synth in den Lautsprechereinstellungen begangen und somit auch wiederum keine Musik gehabt, plus keineAhnungwasdasGanzeverursachthabenkönnte.
    Eben - ich kenne genug Leute, die nichtmal 'ne Vorstellung davon haben, was an Lautsprechern denn wohl einzustellen sein könnte und was der Computer damit zu tun haben soll, und solchen Menschen kannst Du nicht mit MIDI oder "schlimmerem", wie zB FastTracker kommen. Aber die anvisierte Zielgruppe sieht hier ja sowieso anders aus.

    Zitat Zitat
    Ist zwar nicht so förderlich für den Ruf, aber es ist zumindest nicht der Weltuntergang, zumindest wenn im Heft noch auf die Ursache der fehlenden Musik hingewiesen wird.
    Das kommt ein wenig darauf an, wie ein solcher Hinweis formuliert wird, und das lieg halt in Händen des Magazins. "Aufgrund von Urheberrechtsverletzungen wird dieses Spiel ohne Musik ausgeliefert" kling halt anders, als "Wegen zZ unklarer Rechtslage müssen wir leider dieses Spiel ohne Musik anbieten". Der Ton macht hier die Musik (no pun intended), und die wird in diesem Fall vom Magazin gemacht, nicht vom Atelier. Ich bezweifele, dass der verantwortliche Redakteur seine Formulierungen mit dem Atelier diskutieren möchte. Da sind halt alle auf seinen guten Willen angewiesen.

    Was lernen wir daraus? Jeder, der sein Werk einer größeren Zielgruppe präsentieren will und nicht nur einer kleinen Schar von Community-Membern, Nachbarn und Freunden, muss sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Ich erinnere mich aus den letzten Jahren zB an einen Fall, wo nachträglich die Open-Source-Lizenz entzogen wurde, und ein Hersteller sein schönes, neues, darauf aufgebaute Softwareprodukt einstampfen konnte.

    @MysticT:
    Die Möglichkeit, die Leser zum Download eines "Music-Extension-Packs" in's Atelier zu lotsen, kann man auch getrost vergessen - wenn das Magazin schon nicht das Risiko nicht eingeht, wird das von den für's Atelier verantwortlichen auch keiner tun, zumindest nicht, solange noch ein letzter Funken Verstand vorhanden ist.

    EDIT
    An die Musiker hier: Als alter Jazzer weiß ich, dass sich viele Songs in der Melodie wenig bis gar nicht unterscheiden. Beispiel: "Careless Love" vs. "Es hängt ein Pferdehalfter an der Wand"
    Wenn es nun gelingt, einen Song ausreichend zu verändern, seine Stimmung dabei aber beizubehalten, könnte damit die Eigenleistung ausreichen, um die Fallstricke der Urheberrechtes zu umgehen.

    Für Lyrics (und Grafiken) gilt übrigens ähnliches: einige Passagen werden geändert, und schon geht das Ganze zB als Satire durch. Kreativität ist hier gefragt, schließlich wird Grandy auch nicht von den Machern von "Tanz der Vampire" verklagt werden (können), nur weil er den armen Joini beweinen lassen hat etc.

    Geändert von Das'O' (21.06.2008 um 20:46 Uhr)

  4. #4
    Ich finde es nur ehrlich gesagt etwas traurig, dass wir Makerer neuerdings neben unserer Grafik auch noch die Musik selber machen dürfen, wenn wir es einer weitaus breiteren Masse präsentieren wollen. Ich habe z.B. das schlichte Problem: Ich kann zwar zeichnen und Grafiken kein Problem, aber ich kann NICHT komponieren. Wieso auch? Ich habe einfach kein Gefühl dafür. Die Stimmung klar, aber wie ich die erreiche, kann ich mit einem Programm dann auch nur per Zufall rausbekommen. Ist für Hobbyentwickler echt unschön. Und ich habe auch keine Band im Keller gefangen, die das aufnehmen könnte...

  5. #5
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Ich finde es nur ehrlich gesagt etwas traurig, dass wir Makerer neuerdings neben unserer Grafik auch noch die Musik selber machen dürfen, wenn wir es einer weitaus breiteren Masse präsentieren wollen. Ich habe z.B. das schlichte Problem: Ich kann zwar zeichnen und Grafiken kein Problem, aber ich kann NICHT komponieren. Wieso auch? Ich habe einfach kein Gefühl dafür. Die Stimmung klar, aber wie ich die erreiche, kann ich mit einem Programm dann auch nur per Zufall rausbekommen. Ist für Hobbyentwickler echt unschön. Und ich habe auch keine Band im Keller gefangen, die das aufnehmen könnte...
    dito...
    Das gefällt mir auch nicht, weil man doch nicht von uns erwarten kann das wir alles können.
    Sicher ich kann ein wenig komponieren, aber es reicht nicht für ein ganzes Spiel niemals...
    Die Stimmung wie Sorata sagt ja, aber dahin zukommen...

  6. #6
    Andererseits kann man für "ich kann das selbst nicht" keine Ausnahme im Urheberrecht machen, sonst könnte ich ein brandneues Album auf MP3 rippen, ein minimalistisches Spiel umzu bauen und das Ergebnis legal verteilen.

    Es ist nun mal so, daß man sich an die Gesetze halten muß, wenn man mit seinem Kram an die Öffentlichkeit geht. Hier in der Community ist das kein Problem; immerhin ist der RM2k nach wie vor ein wichtiges Programm und den gibt's für uns nur raubkopiert, also ist die Grundeinstellung zu Urheberrechtsverletzungen eher lässig. Bei einer Spielezeitschrift ist das aber nicht machbar, weil denen (und unserer Community) enorme Klagen drohen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis verbreiten. Und genau das ist ja bei der Musik zu diesen Spielen der Fall.

    Wenn ihr eure Spiele über etablierte Medien verbreiten wollt müßt ihr wohl oder übel entweder die Musik selbst machen oder von irgendwoher welche besorgen, bei der ihr nachweisen könnt, daß sie entweder gemeinfrei ist* oder der Künstler euch eine Lizenz gegeben hat**.

    Das gilt eigentlich auch für die Grafiken. RTP und Mac & Blue sind rechtlich gesehen dicke no-nos und um ganz sicher zu sein solltet ihr für jedes Chipset, jedes Charset, jeden Sound etc. nachweisen können, daß ihr das Recht habt, sie weiterzuverbreiten.

    Ja, das ist nervig, aber das Gesetz ist eindeutig und es macht Sinn. Community-intern habt ihr damit keine Probleme und, naja, außerhalb der Comm ist nun mal die große weite Welt und da muß man heutzutage mit der relevanten Rechtsprechung auf mindestens drei Ebenen (eigenes Land, EU, USA und idealerweise auch noch alle Handelsabkommen dazwischen) vertraut sein, wenn man seinen kreativen Output veröffentlichen will. Die Globalisierung macht eben nicht alles einfacher.


    Die Idee eines Community-Soundpacks halte ich für eine ausgezeichnete. Allgemein wäre es eine gute Idee, wenn Communitymitglieder Ressourcen anfertigen und unter einer hinreichend freien Lizenz (vielleicht CC BY-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-SA oder CC BY-NC-ND) der Community zur Verfügung stellen. Mit einer derartigen Lizenz gibt es rechtliche Sicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht und er Urheber hat Kontrolle darüber, was mit seinem Kram angestelt werden kann.

    Sofern das Atelier nicht immer noch den alten Spaghetticode verwendet, den ich schon mal als unwartbar zurückgewiesen habe, könnte man die Ressourcenecke ja vielleicht überarbeiten, um Lizenzangaben direkt zu unterstützen - beispielelsweise mit den vier Lizenzen oben sowie "andere" (erfordert im hochgeladenen Paket eine Datei, die die Lizenz beinhaltet) und "keine" für Ressourcen, wo keine Lizenz angegeben ist. Eine kleine Übersichtstabelle könnte Uploadern erklären, was die einzelnen Lizenzen bedeuten.



    * In Deutschland heißt das: Der Komponist muß 70 Jahre lang tot sein und die Aufnahme, die ihr verwendet, muß älter als 50 Jahre sein. Public domain im Sinne von "unterlag nie dem Urheberrecht" gibt es nicht, nur sehr freigiebige Lizenzen.
    ** Achtung, nur weil ein Freund von euch "Smoke on the Water" für euch einspielt, heißt das nicht, daß ihr das benutzen könnt! Die Aufnahme muß schon legal sein. Wenn euer Freund also nicht gerade eine Lizenz für diesen Song hat, kann er euch nicht weiter helfen.

  7. #7
    @Jesus_666
    Ist es bei der RTP echt nicht erlaubt die Ressourcen zusammen mit dem Spiel zu veröffentlichen? Man muss also immer erwarten, dass der Spieler die RTP selber runterlädt?

  8. #8
    Nun, ich denke, man hätte die Lizenz für die Ressourcen des RTP, wenn man den Maker legal gekauft hat. Was beim rm2k aber wohl nicht so häufig der Fall sein wird...Oo

  9. #9
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    @Jesus_666
    Ist es bei der RTP echt nicht erlaubt die Ressourcen zusammen mit dem Spiel zu veröffentlichen? Man muss also immer erwarten, dass der Spieler die RTP selber runterlädt?
    Ich weiß nicht, wie es um die Legalität des RTP steht. Ich meine, gehört zu haben, daß das RTP selbst aus mehreren Qullen zusammengeklaut und kein offizielles ASCII-Produkt ist. (Für diese These spricht, daß einige der Ressourcen gar nicht zusammen passen, beispielsweise die "Chubby"-Charsets und der Rest.) Damit wäre das RTP in jedem Fall "verdorben".

    Aber sorata08 hat es auch ganz gut erkannt - falls das RTP legitim sein sollte hast du immer noch das Problem, daß ASCII dir nie eine Weiterverbreitungslizenz erteilt hat, weil ASCII dir nie irgendeine Lizenz erteilt hat.

    Damit ist das RTP in jedem Fall rechtlich bedenklich; falls du dein Spiel außerhalb der Community verbreiten willst solltest du es nicht verwenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Das gilt auch für RTP-Edits.


    Um es ganz hart zu formulieren: Jede Ressource, für die du nicht eine Lizenz hast, die dir ein Weiterverbreitungsrecht einräumt, darfst du nicht weiter verbreiten. Das gilt an sich auch für die im Atelier veröffentlichten Ressourcen, auch wenn man dort vor Gericht sicher argumentieren könnte, daß dieses Recht durch die Veröffentlichung auf der Seite impliziert wurde.

    Deshalb spreche ich mich übrigens dafür aus, daß das Atelier Creative Commons-Lizenzen direkt unterstützt - damit wird in diesem Bereich jede rechtliche Unklarheit ausgeräumt* und CC ist für Laien recht einfach zu verstehen.


    Natürlich ist das alles irrelevant, solange das Spiel in der Community bleibt. Die meisten Rechteinhaber werden auch relativ tolerant sein, was ihre Werke angeht. Aber gerade bei Musik muß man vorsichtig sein, weil die Musikindustrie gerade so aggressiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht, daß sie sogar in Kauf nehmen, jeglichen guten Willen bei ihren Kunden zu zerstören und sich selbst als gesetzlos darzustellen**. Bei solchen Leuten muß man immer mit dem schlimmsten rechnen.

    Wir können weitermachen, wie bisher - nur müssen wir dann damit rechnen, daß die meisten Spiele nicht ohne Beschneidung auf irgendwelchen Heft-CDs veröffentlicht werden. Ob das ein Problem ist und wie groß das Problem ist müßt ihr euch überlegen - ich bin zu lang aus dieser Community raus, um abschätzen zu können, was die generelle Einstellung ist.


    IANAL, aber ich lese Slashdot und verfolge das Treiben der Musikindustrie.



    * Natürlich sind unter CC veröffentlichte Ressourcen immer noch verdorben, wenn bereits jemand anderes ein Urheberrecht auf sie hat - in diesem Fall hat nämlich der Uploader gar nicht das Recht, eine Lizenz dafür zu erteilen. Ja, das gilt auch für Fanmaterial; wenn du dein Fangame selbst vertreibst, wird dir vermutlich nie jemand was tun, aber für eine Zeitschrift könnte es zu heiß sein.
    ** Siehe MediaSentry; die Arbeit der Firma wurde bereits von einem Gericht für illegal befunden und sie wird immer noch von der RIAA eingesetzt.

  10. #10
    Ach so, du meinst die vom 2K, bei dem steht es für mich sowieso außer Frage die Spiele legal irgendwo anbieten zu können. Wenn dann würde mich das bei der RTP vom XP interessieren, da ich den Maker gekauft habe und damit theoretisch auch die Lizenz für die RTP besitze.

  11. #11
    Wenn ich mich recht entsinne, enthalten alle Enterbrain-Lizenzen eine Klausel, die es erlaubt Ressourcen aus dem RTP ins Spiel zu integrieren und das dann auch weiterzuverbreiten. Ist auch irgendwie logisch, da die Sache ansonsten irgendwie sinnlos wird.

  12. #12
    Googlish sagt zum 2k rtp:
    Zitat Zitat
    Use the software before this License Agreement (the "Agreement"), please read carefully. All or part of this software is used, the software set up and operate (the "user") the terms of this agreement is constrained by what he considered to be agreed. The agreement does not work, the ownership records of all media and server contract from the software-related files and software to help create the file, all must be removed.

    1. User, the software reverse engineered, decompile, disassemble it is not possible.
    2. Inability to use this software or use for any damages arising from the Enterbrain Inc. assumes no responsibility or liability.
    3. The event of any dispute about this agreement, the Tokyo District Court agreed and territories.
    EB sagt zum XP RTP (Punkt B ist hier wohl relevant):
    Zitat Zitat
    A. Ownership
    ENTERBRAIN retains all title, copyright and other proprietary rights in, and ownership of, the RTP SOFTWARE. Licensee does not acquire any
    rights, express or implied, other than those expressly granted in this Agreement.
    B. License
    ENTERBRAIN grants to Licensee a non-exclusive, non-assignable, fee-free license to use the RTP SOFTWARE only for the purpose to play the GAME created and
    distributed by RPG MAKER XP users who shall complete the registration procedure.
    C. Restriction
    Licensee shall not reverse engineer, de-compile, or disassemble the RTP SOFTWARE.
    Further, Licensee shall not sell, distribute, assign, lease, sublicense, encumber, or otherwise transfer the RTP SOFTWARE and/or its data without any
    prior written consent of ENTERBRAIN.
    D. Termination
    This Agreement and the license granted hereunder automatically terminates if Licensee breaches any provision of this Agreement. Immediately upon
    termination of this Agreement, Licensee shall cease using the RTP SOFTWARE, shall delete the RTP SOFTWARE and Game from its computers and shall either
    return to ENTERBRAIN or destroy the RTP SOFTWARE. If Licensee elects to destroy the RTP SOFTWARE, then Licensee shall certify in writing to ENTERBRAIN
    the destruction of the RTP SOFTWARE.
    E. Limited Warranties and Disclaimers
    ENTERBRAIN does not warrant that the RTP SOFTWARE will meet Licensee’s requirements, that the RTP SOFTWARE will operate in combinations other than as
    specified in the Documentation, that the operation of the RTP SOFTWARE will be uninterrupted or error-free or that RTP SOFTWARE errors will be corrected.
    ENTERBRAIN HEREBY DISCLAIMS ANY AND ALL REPRESENTATION AND WARRANTIES IN ANY MANNER, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF
    MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
    F. Liability Limitation
    IN NO EVENT SHALL ENTERBRAIN BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, OR DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS, REVENUE,
    DATA OR USE, INCURRED BY LICENSEE OR ANY THIRD PARTY, WHETHER IN AN ACTION IN CONTRACT OR TORT, EVEN IF SUCH PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF
    SUCH DAMAGES. ENTERBRAIN’S LIABILITY FOR DAMAGES AND EXPENSES HEREUNDER OR RELATING HERETO (WHETHER IN AN ACTION IN CONTRACT OR TORT) WILL IN NO EVENT
    EXCEED THE AMOUNT OF LICENSE FEES PAID TO ENTERBRAIN WITH RESPECT TO THIS AGREEMENT.
    G. Entire Agreement
    This Agreement constitutes the complete agreement between the parties and supersedes all prior or contemporaneous agreements or representations, written
    or oral, concerning the subject matter of this Agreement.
    H. Governing Law and Jurisdiction
    This Agreement will be interpreted and enforced in accordance with the laws of Japan without regard to choice of law principles. Any and all dispute
    arising out of or in connection with this Agreement shall solely be resolved by and at Tokyo District court, Tokyo, Japan.

  13. #13
    @Ascare:
    Das ist die XP-RTP-Lizenz für die Spieler, die sich das RTP runtergeladen haben (erkennt man auch daran wie der Text geschrieben ist). Es gibt noch eine für die Spielmacher, die, wenn ich mich recht erinner, mit dem RMXP selbst vergeben wird.

    Was die 2k-Lizenz betrifft: Die ist irgendwie kurz geraten, ne? xD

  14. #14
    Hmm, ja die gibt's auch. Aber gings nicht ums RTP?
    Die andere bezieht sich ja auf den Maker. Da gibt es auch 1 Punkt in der Lizenz der interessant sein dürfte:
    Zitat Zitat
    E. Distribution rights
    Licensee may, at its sole discretion and its own risk, distribute the game (“Game”) originally created by Licensee by utilizing the Software with the following conditions;
    (i) Only Licensee who properly completed the user registration may distribute its own Game;
    (ii) The Game that may be distributed by Licensee shall be legally created and shall not infringe third party’s rights, including, but not limited to, privacy, copyright, trademark, and/or any other intellectual property rights. Licensee shall, at its own expense, indemnify, defend and hold ENTERBRAIN harmless against any claim/suit/proceeding brought against ENTERBRAIN arising out of or in connection with the Game on the issue of infringement of any patent, copyright and/or any other intellectual properties of any third party; and
    (iii) Licensee shall be fully responsible for the Game, its contents, including, but not limited to, character, story, scenario, plot, map, music, sound, design, name, the Game’s distribution method, and/or any other items created or added by Licensee.
    Schlußfolgernd kann man zusammenfassen, das wenn man den RMXP gekauft hat, man auch die Berechtigung hat das RTP für das Spiel zu benutzen (und solange man keine Rechte Dritter verletzt ist auch alles ok - obwohl EB nicht für die Rechte Dritter sprechen kann, das kann eigentlich nur als Hinweis verstanden werden, da sie sich ja auch davon distanzieren, nur um ihren eigenen Arsch reinzuwaschen falls "gerichtliche Probleme" mal passieren sollten. Nach dem Motto "Hey, wir haben den Entwickler ja gewarnt - wir sind unschuldig!").

    Allerdings beißen sich da zwei Punkte in der Lizenz mmn:
    Zitat Zitat
    ENTERBRAIN grants to Licensee a [...] license to use the RTP SOFTWARE only for the purpose to play the GAME created and
    distributed by RPG MAKER XP users who shall complete the registration procedure.
    und das hier:
    Zitat Zitat
    Further, Licensee shall not [...] distribute [...] or otherwise transfer the RTP SOFTWARE and/or its data without any prior written consent of ENTERBRAIN.
    Soll das heißen im Zusammenhang mit dem Spiel ja, aber wenn nur das RTP dann nicht bzw. nur mit schriftlicher Genehmigung? Wird nicht so ganz klar mmn. Muss GSandSDS jetzt ne schriftliche Genehmigung holen weil er das RTP ja auch auf der Seite anbietet? O_o

    EDIT: @MMagor
    Nein, man kann beim XP keine Game Disk mehr erstellen die das RTP beinhaltet. Es gibt nur die Encrypt Funktion.

  15. #15
    In der Hilfedatei wird die Möglichkeit zum Integrieren vom RTP-Dateien bzw. zum Unabhängigmachen des Spiels vom RTP indirekt erwähnt. Es wird u.a. gesagt, dass die Unabhängigmachung vom RTP nur dann zu empfehlen ist, wenn das Spiel weitestegehend oder komplett aus eigenen Ressourcen besteht. Außerdem wird u.a. gesagt wie man kopiert und was man dann an der Game.ini ändern muss. Dass das in der Hilfedatei steht – und zwar explizit auch im Zusammenhang mit Spielen, die nur weitestgehend eigene Dateien einsetzen – kann auch als Erlaubnis für die Integration von RTP-Dateien ins eigene Spiel verstanden werden. Wenn's nicht erlaubt wäre, wieso sollten sie dann auch noch erklären wie man diesen „illegalen Akt” begeht?

    Zum RTP für den XP (und für den VX): Wir verweisen schon seit einer Weile auf die offiziellen Downloadseiten von Enterbrain. Damit hat sich die Sache für mich erledigt. Ich muss dazu allerdings auch sagen, dass ich in so einem Fall ohnehin nicht mit einem Einspruch Enterbrains rechne, selbst wenn ich die RTPs direkt anbieten würde. Erstens ist diese Regel (RTP im Spiel ja – ansonsten nein) erstmal eh ziemlich sinnfrei, denn spätestens im Zusammenhang mit einem Spiel landen die RTP-Ressourcen auf dem heimischen Rechner. Zweitens sind Seiten wie die unsrige mehr oder weniger das einzig wirklich nennenswerte Aushängeschild für den RMXP und RMVX in Schland und umliegenden Ländern.

  16. #16
    Interessant ist hier eher die Lizenz beim XP und nicht die, die auf der RTP-Seite steht.
    (Ich kann die Lizenz hier nicht reinpasten da sie auf dem anderen Rechner liegt)
    Unter Punkt E in der XP-Lizenz wird das Recht zur Weitergabe des "Spiels" eingeräumt. Interessant ist hier die dritte Bedingung, das der Nutzer verantwortlich ist für die Inhalte des Spiels insbesondere "any other items created or added by Licensee".
    Der Punkt ist, das RTP wird zwar seperat vom XP installiert, ist aber Bestandteil des XP-Downloads, insofern kann man die Lizenz so verstehen, das die Nutzung des RTPs unter die Nutzung der Software (RPG-Maker XP) ansich fällt und die weiterverbreitung des RTPs innerhalb des Spieles über den Punkt E rechtlich abgedeckt ist.
    Wie SDS sagte, wäre es sonst relativ sinnlos, vor allem da der XP ja die Option bietet das RTP in die Game-Disk mithinein zu packen (kann den XP gerade nicht starten, meine aber das diese Funktion im XP auch noch vorhanden ist), welche sinnlos da illegal wäre, wenn die Weiterverbreitung des RTPs durch den Spieleautor nicht erlaubt wäre.

    Insofern gehe ich davon aus, daß die Nutzung des RTPs in einem XP-Spiel, sofern man den XP gekauft hat, rechtlich unbedenklich ist.

    Vollkommen klar ist es leider nicht, da in der Lizenz nie explizit vom RTP die Rede ist und obige RTP-Lizenz das Weiterverbreitungsrecht nicht beinhaltet.

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