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Administrator
Zumal sowas ne Standardformulierung ist, besonders dann wenn ein Verlag ein Spielpaket am Ende mehr oder weniger ungesehen übernehmen sollte. Die wollen sich halt rechtlich absichern. Aber deswegen wurden ja auch die Punkte 3 und 4 in der Liste da. Damit soll alles ausgeschlossen werden, wo sich Rechteinhaber realistisch betrachtet dran aufreiben könnten. Und dazu gehören halt nunmal verballhornungen von Videospiel- oder Filmhelden und ganze Soundtrack-Archive in Spielen. Ob z.B. ein Spieltext hingegen aus dem Telekom-Magenta besteht, das wird wohl selbst der Telekom egal sein.
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