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Thema: VX!Cool;leidernicht ):

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    VX!Cool;leidernicht ):

    Habe mir den VX gekauft und ich finde ihn auch richtig richtig richtig toll,aber nun kommt das schelchteste von allem,was in jedem anderen Maker noch NIE war!

    Schaut euch das Bild bitte an ich will wissen,wie ich es kleiner mache das Menü:


    Kann man sowas überhaupt oder habe ich mein Geld
    umsonst ausgegeben^^!

  2. #2
    Meinste das Event-Fenster ? Naja würde mal sagen nein. Kannst höchstens deine Auflösung höher stellen.

  3. #3
    Das war auch schon bei der Trial so..müsste aber möglich sein,ansonsten wäre das ja mehr als unpraktisch.

  4. #4
    Hm, die Auflösung hast du sicher schonmal erhöht, oder? (Von deinem Monitor)

    Was hast du denn für den VX gezahlt ^^

    Orange4

    EDIT: Oh, Eisbaer war schneller ^^

    Geändert von Orange4 (29.01.2008 um 19:33 Uhr) Grund: Wieder zu langsam...

  5. #5
    Zitat Zitat von Orange4 Beitrag anzeigen
    Hm, die Auflösung hast du sicher schonmal erhöht, oder? (Von deinem Monitor)

    Was hast du denn für den VX gezahlt ^^

    Orange4

    EDIT: Oh, Eisbaer war schneller ^^
    Hier der Link(legal!)

    Wegen der Auflösung^^!
    Davon habe ich gehört,^^!
    XD XD XD!
    Doch dann ist es alles ZU klein!

  6. #6
    Cool, ein legaler RPG-Maker-Link

    EDIT: Ach ja, vor allem die deutsche Übersetzung gefällt mir. Wo bekommt man denn die her? (Link bitte hier rein)

  7. #7
    Zitat Zitat von NH Beitrag anzeigen
    Cool, ein legaler RPG-Maker-Link

    EDIT: Ach ja, vor allem die deutsche Übersetzung gefällt mir. Wo bekommt man denn die her? (Link bitte hier rein)
    Du deutest an das er sich das illegal gedownloadet hat oder?xD
    Die Ironie konnte man vörmlich riechen.

  8. #8
    Zitat Zitat von LeonSahiti Beitrag anzeigen
    Du deutest an das er sich das illegal gedownloadet hat oder?xD
    Die Ironie konnte man förmlich riechen.
    Der Deutschpatch ist vollkommen legal, da der VX alle Texte in eine (unverschlüsselte) DLL ausgelagert hat, und man da einfach alle Texte ins Deutsche übersetzen muss - was aber schon jmd. gemacht hat ... DA der link:
    http://www.rpgvx.net/index.php?optio...d=15&Itemid=33

  9. #9
    Zitat Zitat von Knumonmaster Beitrag anzeigen
    Der Deutschpatch ist vollkommen legal[...]
    Vollkommen FALSCH!
    Deutsch-Patches für die RPG-Maker-Reihe waren nie legal und werden es nie sein, da du lt. EULA afair lediglich das Recht hast, die Software zu nutzen und nicht das Recht hast, die Software als solche zu verändern.
    Die wären in dem Moment legal, in dem du als Übersetzer (oder sonst wer, der das übersetzt), von Enterbrain die Berechtigung dazu hätte und ich nehme einfach mal an, die hat der Ersteller des Patches nicht.

    Wäre im Endeffekt so (ähnlich), als würde jemand hergehen und einen... englischsprachigen Harry Potter ins deutsche übersetzen und frei zum download anbieten.

  10. #10
    @Dr....
    Toll^^!
    Dann muss ich den Deutschpatch woll löschen,da er illigal ist und ich nicht so einer bin^^!

  11. #11
    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    @Dr....
    Toll^^!
    Dann muss ich den Deutschpatch woll löschen,da er illigal ist und ich nicht so einer bin^^!
    Falsch. Du hast schon eine Straftat begangen und wirst für 10 Jahre verknackt mit abschließender SV und 90-jähriger Todesfolter.

  12. #12
    Ich habe NICHTS an der SOFTWARE geändert.

    DAS ist nämlich RPGVX.exe, die, wie wir wissen, gecryptet ist.

    Hätte Enterbrain die Absicht, dass niemand Sprachdateien schreibt,
    hätten sie nicht das sprachliche in eine externe Datei geworfen
    sondern ALLES in die EXE gepackt.

  13. #13
    Gehört die Sprach-DLL etwa nicht zum Programm dazu? Fiel die vom Himmel oder wie war das? oO

  14. #14
    Zitat Zitat von Dr. Alzheim Beitrag anzeigen
    Vollkommen FALSCH!
    Deutsch-Patches für die RPG-Maker-Reihe waren nie legal und werden es nie sein, da du lt. EULA afair lediglich das Recht hast, die Software zu nutzen und nicht das Recht hast, die Software als solche zu verändern.
    Die wären in dem Moment legal, in dem du als Übersetzer (oder sonst wer, der das übersetzt), von Enterbrain die Berechtigung dazu hätte und ich nehme einfach mal an, die hat der Ersteller des Patches nicht.

    Wäre im Endeffekt so (ähnlich), als würde jemand hergehen und einen... englischsprachigen Harry Potter ins deutsche übersetzen und frei zum download anbieten.
    Nein, es wäre als wenn er die Subtitile-Datei zum DL anbieten würde.

    @

  15. #15
    Ich hab mir die DLL mal angesehen.

    Sie beinhalten keinen Programmcode sondern nur Ressourcen. Er könnte genauso eine leere DLL erstellt haben und ein komplett selbst gemachtes RC-Skript reingelinkt haben, Resultat ist das selbe.

    Ungefähr so, dass ich sage "Ich habe das Charset-Template verändert - mein Charset drausgemacht, ich hätte aber genauso mit einem komplett leeren Bild anfangen können".

    Somit ist seine DLL vollkommen legal, sie entspricht von der Legalität her in etwa dem Keypatch.

    mfG Cherry

    @Dr. Alzheim: Ja, da wurden ja auch die EXE-Dateien verändert, die Programmcode beinhaltet haben.

  16. #16
    Zitat Zitat von Cherry1 Beitrag anzeigen
    Somit ist seine DLL vollkommen legal, sie entspricht von der Legalität her in etwa dem Keypatch.
    Hat jemals irgendjemand behauptet, der Keypatch wäre rechtlich gesehen völlig legal? Jegliche Art von Patch, die Dateien des Makers verändern (mit Ausnahme des RTPs afaik) sind illegal (wenngleich sich EB sicher kaum darum kümmern wird, da es ja nicht die Verkaufszahlen beeinträchtigt).

    Edit: Ew, hab mich wohl geirrt. Ob allerdings das Ersetzen einer Datei legal ist, weiß ich nicht; fällt das nicht auch unter Modifizierung? Wenn nicht, sorry, war mein Fehler.

    Geändert von Nathrael (06.02.2008 um 10:32 Uhr)

  17. #17
    Zitat Zitat von Nathrael Beitrag anzeigen
    Hat jemals irgendjemand behauptet, der Keypatch wäre rechtlich gesehen völlig legal? Jegliche Art von Patch, die Dateien des Makers verändern (mit Ausnahme des RTPs afaik) sind illegal (wenngleich sich EB sicher kaum darum kümmern wird, da es ja nicht die Verkaufszahlen beeinträchtigt).
    Eben, also ist es doch egal.

  18. #18
    Zitat Zitat von Nathrael Beitrag anzeigen
    Hat jemals irgendjemand behauptet, der Keypatch wäre rechtlich gesehen völlig legal? Jegliche Art von Patch, die Dateien des Makers verändern (mit Ausnahme des RTPs afaik) sind illegal (wenngleich sich EB sicher kaum darum kümmern wird, da es ja nicht die Verkaufszahlen beeinträchtigt).
    Der Key-Patch verändert die Dateien des RPG Makers eben NICHT. Er platziert nur eine von Ineluki selbst erstellte harmony.dll an die Stelle der alten harmony.dll. Diese wiederum wird in oldharmony.dll unbekannt. Das einzige, was also effektiv an dem Programm verändert wird ist ein Dateiname, und dass es auf Dateinamen irgendwelche Urherberrechte gäbe, wäre mir neu. Im Prinzip kann man das gleiche Spielchen mit dem Deutschpatch des RPG Maker VX machen. Man erstellt eine neue Datei, die an die Stelle der alten tritt. Das einzige was in Struktur von der alten Datei übernommen wird, ist das Interface. Auch hier sehe ich keine Urheberrechte verletzt.

  19. #19
    Zitat Zitat von Nathrael Beitrag anzeigen
    Hat jemals irgendjemand behauptet, der Keypatch wäre rechtlich gesehen völlig legal? Jegliche Art von Patch, die Dateien des Makers verändern (mit Ausnahme des RTPs afaik) sind illegal (wenngleich sich EB sicher kaum darum kümmern wird, da es ja nicht die Verkaufszahlen beeinträchtigt).
    Mit verlaub Nathy, aber du hast keine Ahnung.

    Der Keypatch veraendert keine Dateien vom Maker, sondern ist komplett selbst geschrieben. Er benutzt nicht mal eine Datei vom Maker als Vorlage.

    Was das andere angeht ...

    Zitat Zitat von § 69c UrhG
    Zustimmungsbedürftige Handlungen
    Teil 1 (Urheberrecht)
    Abschnitt 8 (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme)


    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

    [...]

    2.
    die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
    Des Weiteren gilt aber auch

    Zitat Zitat von § 69d UrhG
    Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
    Teil 1 (Urheberrecht)
    Abschnitt 8 (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme)


    (1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

    [...]
    Wie man sieht ist die Uebersetzung eines Programmes durchaus legal, sofern dies zur Nutzung des Programmes unabdingbar ist und die vertraglichen Lizenzbestimmungen dieses nicht explizit ausschliessen. Wenn man also nachweisen kann, das man auf den Deutschpatch angewiesen ist, sollte man im ernstfall nach §69 d Absatz 2 UrhG argumentieren koennen.

    Allerdings bin ich kein Jurist und habe von Auslegungen der Gesetze keine Ahnung.

  20. #20
    Das Fenster ist so riesig, weil dir das Schriftartenpaket MS Gothic fehlt,
    total einfach.

    Zu finden auf jeder Windows-CD ab 2000.

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