Wenn du dadurch beeinträchtigt wirst, ist es verboten. So einfach ist das. Kann dir zwar keinen Paragraphen nennen, bin mir da aber ziemlich sicher.
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon aber erlaubt, wenns nicht im Mietvertrag verboten wird. Aber eben nicht bedingungslos.
Wäre schön, wenn das auch für Zigarettenqualm gelten würde.![]()