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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Wie lang hast du das Ding? Wenn der Rauchmelder nichtmal 6 Monate alt ist, solltest du absolut kein Problem damit haben, das Geld erstattet zu bekommen. Musst da natürlich zum Verkäufer gehen.
    Ich glaub der defekte Rauchmelder ist aktuell sein geringstes Übel.

  2. #2
    Zitat Zitat von Zerk Beitrag anzeigen
    Ich glaub der defekte Rauchmelder ist aktuell sein geringstes Übel.
    Es geht um Schadensersatz.

  3. #3
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Es geht um Schadensersatz.
    Da wird der Verkäufer aber eben auch nichts machen können, der hat das Ding ja nicht produziert und nicht verbockt. Selbst den Hersteller wird man schwer zur Rechenschaft ziehen können. Und selbst wenn, wäre das dann eben auch, wie schon mehrmals angeklungen, die Sache des Vermieters, da Ocelot als Mieter in dieser Sache keine Verantwortung und damit keine Haftung trifft.
    از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم به‌حیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
    حمله دیگر بمیرم از بشر — تا برآرم از ملائک بال و پر / وز ملک هم بایدم جستن ز جو — کل شیء هالک الا وجهه
    بار دیگر از ملک پران شوم — آنچه اندر وهم ناید آن شوم / پس عدم گردم عدم چو ارغنون — گویدم کانا الیه راجعون

  4. #4
    Ja, aber das liegt dann doch an nem Defekt des Gerätes.
    Will mir nicht einleuchten, warum man den Typen, der mir ein defektes Gerät verkauft, nicht haftbar machen kann.

  5. #5
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Ja, aber das liegt dann doch an nem Defekt des Gerätes.
    Will mir nicht einleuchten, warum man den Typen, der mir ein defektes Gerät verkauft, nicht haftbar machen kann.
    Weil es unverhältnismäßig wäre. Auch der Typ, der dir so ein defektes Gerät verkauft, hat ein Recht auf seine Glaubwürdigkeit und seinen Seelenfrieden. Wenn jeder Dödel jetzt daherkommen und sagen könnte: "Du hör mal, dein Gerät ist defekt.", würde die Zunft bald in absolut sinnfreien Rechtsstreits zu Grunde gehen. denn weise mal ordentlich, dass der Verkäufer irgendeine Schuld hat. Und überhaupt, was soll der machen, in jedes von den 5000 Geräten, die er da bestellt hat, einzeln reingucken? Das ist unverhältnismäßig.

    Wie gesagt höchstens der Hersteller, der ist prinzipiell dazu verpflichtet, dir 2 Jahre lang zu gewährleisten, dass das Gerät funktioniert und notfalls zu reparieren. Das heißt allerdings ebenfalls nicht, dass er für Schäden aufkommen muss, die durch einen Defekt anderswo passiert sind, außer wenn diese durch Defekt zu erwarten waren. Dass der Nachbar beim Fehlalarm die Feuerwehr ruft und die dir die Tür einrennt, das kann der Hersteller (und der Verkäufer übrigens auch) genauso wenig ermessen wie du bzw. in dem Fall halt Ocelot als Mieter.

    Die können dir dein Geld zurück geben, vorausgesetzt, es wurde freiwillig vom Händler ausgehend eine Garantie vereinbahrt. Aber Ocelots Tür müssense deshalb nicht bezahlen. Ich könnte sonst ja auch H&M verklagen, weil mir im Winter der Reißverschluss über den Finger geschnappt ist, weil er nicht gehalten hat, und ich jetzt davon eine kleine Narbe am Finger hab. Die hätten mir vielleicht den Hoodie erstatten können, aber dass ich meinen Finger in den Reißverschluss stecke, dafür können die auch nix.
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