Zitat Zitat von TaigaXtreme Beitrag anzeigen
Weiss jemand ob eine Schreckschusswafee eine Seriennummer hat, wo dann falls du sie verlierst wieder zu dir zurück verfolgt wird??
Meines Wissens nicht, denn Schreckschusspistolen müssen soweit ich weiß nirgendwo registriert werden, also kann man sie auch nicht zurückverfolgen. Wenn du sie kaufst, darfst du sie zusammen mit dem Waffenschein führen und nutzen. Legale Schreckschusswaffen haben ein Siegel der PTB und können daran als solche erkannt werden. Rückverfolgbar sind sie aber soweit ich weiß nicht.

Ich zitiere mal deinen Freund wikipedia:

Zitat Zitat von wikipedia
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
Wobei ich mich wundere, wieso du überhaupt so ein Ding haben willst. Aus Jux? Oder gibt's bei euch viele aggressive Pseudos, denen du gern in Notwehr eine Lektion erteilen würdest