Zitat von wikipedia
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
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