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  1. #1
    Zitat Zitat von Kadaj Beitrag anzeigen
    Mir wurde aber gesagt, dass ich - wenn meine Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet ist - trotzdem Rundfunkgebühren zahlen muss.
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass dich BAföG vollständig befreit. Du musst zwar die Geräte in deinem Zweitwohnsitz anmelden, kannst dich aber von der Gebühr befreien lassen.

    Versuch in jedem Fall eine Befreiung zu erwirken, ich habe bisher gehört, dass dies auch für den Zweitwohnsitz problemlos klappt.

  2. #2
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben
    Guter Witz

  3. #3
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass dich BAföG vollständig befreit. Du musst zwar die Geräte in deinem Zweitwohnsitz anmelden, kannst dich aber von der Gebühr befreien lassen.

    Versuch in jedem Fall eine Befreiung zu erwirken, ich habe bisher gehört, dass dies auch für den Zweitwohnsitz problemlos klappt.
    Ne, das meinte die Tante aus der Stadtverwaltung, als ich die damals gefragt hatte. Naja mal schaun...
    Wobei es passieren kann, dass ich Ende des nächsten Monats schon wieder ausziehe.... :/

    Werd wohl die Woche noch mal beim Bafög-Amt und der Stadtverwaltung anrufen und nachfragen.

  4. #4
    Durch den anderen Thread zur Uni, wo einer nachträglich abgelehnt wurde, da er angeblich etwas Falsches angegeben hat und nicht beweisen konnte, dass er er eventuell doch das richtige angegeben hätte, ist mal wieder mein Interesse an Rechtsfragen gestiegen.

    Wie sieht es denn eigentlich bei der GEZ aus, wenn mal zufällig einer mitbekäme, dass man Geräte hätte(man zahlt zu dem Zeitpunkt nicht). Könnte man dann einfach sagen, dass man diese vor ein paar Tagen irgendwo gebraucht gekauft hätte auf einem Flohmarkt irgendwo im Ausland oder sonstwo(so dass es kaum mehr nachprüfbar wäre, dass dem nicht so wäre)? Müsste ja theoretisch möglich sein, da in diesem Fall die GEZ ja etwas von einem will und der Mitarbeiter sicherlich Probleme haben wird, zu 100-prozentiger Sicherheit nachzuweisen, dass man das Gerät bereits früher besaß - sollten nicht irgendwelche Nachbarn oder bekannten davon wissen und etwas ausplaudern.

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