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  1. #1
    Hm, du hast Recht. Eine Teilschuld kann man nicht von ihnen abwenden, aber ich bezieh mich auch darauf, dass dem Veranstalter einige Sachen vielleicht nicht ganz bewusst waren. Zum Beispiel, was auch die Notausgänge anbelangt. Oder die sonstigen Sicherheitsvorkehrungen.

    Und ich als Planer plane übrigens doch auch nur das Konzept und sorge dafür, dass es stattfindet und wieder beendet wird. Soweit ich das sehe, ist es nicht meine Aufgabe, zu überprüfen, ob die Sicherheit auch wirklich gegeben ist und ob meine Zahlen und Vermutungen stimmen. Für die Notausgänge sind die in der Planungsabteilung doch nicht zuständig.

  2. #2
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Hm, du hast Recht. Eine Teilschuld kann man nicht von ihnen abwenden, aber ich bezieh mich auch darauf, dass dem Veranstalter einige Sachen vielleicht nicht ganz bewusst waren. Zum Beispiel, was auch die Notausgänge anbelangt. Oder die sonstigen Sicherheitsvorkehrungen.
    ähm ...
    Der Veranstalter der Loveparade ist die McFit-Kette.
    Eine Kette mit Fitness-Studios. Die Kette, die auch zig Sport-events organisiert, wie z.B. die Boxkämpfe, die auf RTL Live übertragen werden.
    Ausserdem war es nicht die erste Loveparade. Die Kette hatte 2006 die Loveparade aufgekauft.

    Wenn die Kette nicht weiß, wie die Feuerwehrbestimmungen aussehen, dann sollte man den Laden sofort schließen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Und ich als Planer plane übrigens doch auch nur das Konzept und sorge dafür, dass es stattfindet und wieder beendet wird. Soweit ich das sehe, ist es nicht meine Aufgabe, zu überprüfen, ob die Sicherheit auch wirklich gegeben ist und ob meine Zahlen und Vermutungen stimmen.
    Nope, genau das ist deine Aufgabe.
    Du planst das Projekt -> du bist dafür verantwortlich, dass das, was du planst, auch funktioniert.
    Sonst haut der Abnehmer seinen Abgelehnt-Stempel drauf und sagt: "Nochmal machen".
    Dass das in diesem Fall nicht gemacht wurde, bezieht die Stadt Duisburg in die Schuld mit ein, aber die Veranwortlichkeit hängt immer noch zu mindestens 50 % beim Veranstalter.

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