Zitat
"Zu früh gefreut: Seit kurzem weisen die Zollbehörden darauf hin, dass die neue Regelung ausschließlich für Zollgebühren gelte - die Einfuhrumsatzvorschriften bleiben jedoch erhalten. Somit sind für alle Eigenimporte oberhalb eines Warenwertes von 22 Euro gemäß Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG weiterhin 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Steuer macht aber ohnehin den größten Anteil der Einfuhrabgaben aus; die Zollkosten fallen deutlich weniger ins Gewicht. Die ursprüngliche Mitteilung auf der Webseite des deutschen Zolls wurde mittlerweile zurückgezogen"
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