Zitat von BIT
Beamter ist nicht gleichzusetzen mit "unkünbar". In schweren Fällen (z. B. Amtsmissbrauch) können selbst Beamte gekündigt werden. In solchen Fällen kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Außerdem, so bescheuert es jetzt klingen mag, kommt den Staat sogar ein verbeamteter Lehrer günstiger zu stehen, als ein Nichtverbeamteter. Verbeamtete Lehrer werden nämlich nur für 41 Stunden die Woche bezahlt (NRW-Beamtentarif), während bei Nichtverbeamteten Überstunden bezahlt werden müssen sollten (Praxis sieht da ein wenig anders aus). Und die 41 Stunden sind schnell voll, das kannst du mir glauben.
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