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Thema: Legal - Illegal?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.
    Zitat Zitat von Drakes Beitrag anzeigen
    Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.


    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Der Künstler muss dies erlauben. Ansonsten ist das ebenfalls illegal.
    Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
    Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
    Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an.

    Geändert von Drakes (22.10.2008 um 16:49 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat von Drakes Beitrag anzeigen
    Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
    Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
    Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an.
    Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
    Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
    Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
    Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
    Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.
    Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".

  4. #4
    Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
    Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".
    Wenn man die Rechte aber nicht besitzt, kann man sie auch nicht abgeben. Entsprechend wird illegal hochgeladenes Zeug dadurch nicht legaler und ermächtigt YouTube auch nicht dazu, die vollen Rechte dafür zu haben.
    Und selbst wenn es eine Klausel geben würde, die die Urheberrechte an YouTube abtritt, dann ändert das nur den Urheber - macht aber Veröffentlichungen und Downloads immernoch nicht legal, denn dieses Recht hat allein der Urheber. Und YouTube wird schon wissen, wieso es keine Downloadfunktion direkt dort gibt, weil man es wenn möglich unterbinden will.
    Hin oder her - das Zeug bleibt weiterhin nicht legalm weder Hochladen, noch Anschauen, noch Runterladen oder auf seinem Blog einbetten. (Einzig der Urheber hat diese Rechte)

  5. #5
    Ich meinte lediglich private Videos. Wer da sein Home-Video reinstellt dürfte keine Rechte mehr daran haben. (sollte es mal irgendwas wert sein^^)

    Mir ist schon klar, dass geschütztes Material dort nicht (legal) hinterlegt werden darf.

  6. #6
    btw, es ist natürlich nicht "illegal", sich als minderjähriger Pornos anzusehen.
    Es ist allerdings sehr illegal, Pornographische Inhalte Minderjährigen zur Verfügung zu stellen, derjenige macht sich dann strafbar. Aber diese anzusehen ist nicht strafbar o.ä. - wäre auch außerordentlich unsinnig, den jugendlichen dafür zu bestrafen, dass zuständige Erwachsene ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen/straftaten begehen, und man als jugendlicher darüber "stolpert".

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