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Thema: Eine Frage zum Suchen- und Bieten-Forum

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  1. #1
    Zitat Zitat von Nellenor Beitrag anzeigen
    Ich wäre mir da auch unsicher, aber du kannst die entsprechenden Artikel doch kennzeichnen und dazuschreiben, dass du sie nur nach/in Österreich versendest und ein Versand nach Deutschland aus genannten gründen nicht möglich, weil verboten, ist.
    Verboten sind sie ja nicht, nur eben indiziert.

    "Pornografische, indizierte und/oder beschlagnahmte Artikel dürfen nicht angeboten werden" finde ich sowieso etwas unglücklich formuliert.
    Klingt so, als dürfte man auch die Spiele nicht anbieten, die in Papua-Neuguinea indiziert sind.

    ~Edit~

    @Knuckles: Ja gut, aber ich kann ja schlecht 21.000 Leuten eine PN schicken, ob sie jetzt das und das kaufen wollen.

  2. #2
    Zitat Zitat von Luxray Beitrag anzeigen
    "Pornografische, indizierte und/oder beschlagnahmte Artikel dürfen nicht angeboten werden" finde ich sowieso etwas unglücklich formuliert.
    Klingt so, als dürfte man auch die Spiele nicht anbieten, die in Papua-Neuguinea indiziert sind.


    Im Impressum steht als Verantwortlicher ein Deutscher (erkennbar an den Deutschen Anschriften) - das das Recht im Land des Verantwortlichen gilt ist selbstverständlich - man kann auch auf Kleinigkeiten unnötig rumreiten (weshalb die Netiquette ja schon so überburokratisiert ist ..im Prinzip wäre der Hinweis unnötig, da Unwissenheit kein Argument ist, um gängiges Recht zu ignorieren).

    Verkauf das Spiel halt in einen österreichischen Forum ..oder umschreib den Titel des Spiels/das Spiel selbst.

  3. #3
    Zitat Zitat von Sebastian Beitrag anzeigen


    Im Impressum steht als Verantwortlicher ein Deutscher (erkennbar an den Deutschen Anschriften) - das das Recht im Land des Verantwortlichen gilt ist selbstverständlich - man kann auch auf Kleinigkeiten unnötig rumreiten (weshalb die Netiquette ja schon so überburokratisiert ist ..im Prinzip wäre der Hinweis unnötig, da Unwissenheit kein Argument ist, um gängiges Recht zu ignorieren).
    Meine Güte. o_O Ich guck doch nicht nach, welche Anschrift der Verantwortliche des Forums hat, um ein Spiel zu verkaufen. o_o Da frag ich lieber mal nach.

    Also könnte ich es als 'in Deutschland nicht erhältlicher Epic-Shooter' oder möglicherweise 'Nwodkcarc' einstellen?

    Geändert von Lux (29.12.2007 um 20:47 Uhr)

  4. #4

    Leon der Pofi Gast
    wäre es nicht einfach, das produkt zu umschreiben? denke, wenn man es umschreibt und den entwickler nennt, kennt sich der interessent schon aus und man kann per pn klären, ob es jetzt eh das jeweilige spiel ist?

    zb resident evil CC.

    ich verkaufe das neueste spiel der berühmten zombiereihe , welches aus der egoperspektive gesteuert wird.
    bei interesse, pn. denke, dürfte schon klar sein und man bewirbt das spiel an sich nicht öffentlich oder nennt den namen oder?

    dürfte sogesehen einwandfrei sein, oder?

    Geändert von Leon der Pofi (29.12.2007 um 21:24 Uhr)

  5. #5
    Heißt wenn das Spiel bei uns (Deu) indiziert ist nicht eigentlich das nur der Verkauf im Laden verboten ist und der Verkauf von Privat legal?
    Denn es gibt ja auch Online-Auktionshäuser wie Ebay die sich allerdings auf FSK18/indizierte Waren spezialisiert haben.
    Das Forum müsste dann doch in diesem Fall von "Privat" sein oder nicht?
    Nur interesse halber mal gefragt.

  6. #6

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    @Luxray

    Wir können dich nicht daran hindern das du darauf aufmerksam machst, das du auch indizierte Titel verkaufen kannst, jedoch ist eben das Problem das diese Titel nicht offen genannt werden sollten (sollten, weil letztendlich kannst du sie nennen, jedoch nicht großartig bewerben, weshalb ich da auf die PN ausweichen würde). Einfach um Probleme zu vermeiden. Wer Interesse an den Games hat, wird sich dann schon bei dir melden, da würde ich mir keinen Kopf drum machen.
    Wir müssen uns halt an die deutschen Gesetze halten und die besagen das der Verkauf von indizierten Sachen an unter 18-jährige verboten ist. Dieses Forum ist jedem frei zugänglich und so gesehen würdest dann nicht du dich strafbar machen, wenn du es an einen unter 18-jährigen verkaufst, sondern wir, weil wir das zugelassen haben.

  7. #7
    Klar, alles verstanden.

    Aber bitte guck nochmal nach, ob das so okay ist, will jetzt nicht unnötig Ärger machen. Im aktuellsten Post im Thread steht das mit der PN und im ersten eine vage Beschreibung der Artikel.
    Zusätzlich ein fettgedruckter, unterstrichener Hinweis auf das Alter.

  8. #8
    Dann deutest du eben in deinem Thread an, dass du auch solche Spiele anbietest, ohne sie zu erwähnen und diejenigen, die sich dafür vielleicht interessieren, sollen sich über PN bei dir melden.

    So sollte es jedenfalls erlaubt sein, wenn selbst große Spielezeitschriften sowas unübersehbar machen, nämlich alles bis auf den Namen darüber zu erzählen.

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