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Thema: WG #33 - Willkommen zu Hause

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    wtf. Dass man über sowas diskutieren muss.
    Gott gibts nicht, punkt. Für mich jedenfalls. Ob ihr euch jemandem unterwerfen wollt, dürft ihr selbst entscheiden.

    So, Donnerstag wieder Schule, ich freue mich riesig drauf.
    Einzigster Nachteil dran ist, dass ich net in Kassel wohn und für Hinfahrt (von Oma aus) 3€ bezahlen müsste (bus) bzw von hier( scherfede) aus zum HBF Kassel 7,95€
    Also frag ich mich doch: MUSS mir die Schule nicht eigentlich sogar den Schulweg bezahlen? Sonst wurde das ja auch immer so gehandhabt - und mein Bruder kriegt sein Schulticket afaik auch bezahlt...


    Edit: @Metro: Zur GC gibts auch nen thread, den Katii geöffnet hatte. Such mal danach, sollte auch hier im Communityforum sein... sofern er nicht gelöscht wurde. Wenn nämlich DEM so ist, dann ist er im Mülleimer.

    Geändert von Wencke (19.08.2007 um 20:38 Uhr)

  2. #2
    So, bald beginnt ja wieder die GC in Leipzig

    Wollt mal fragen ob ihr fahrt und wann ihr dort seit ? Ich persönlich fahr am 23.08.

    Edit: Upps, zu spät gesehen... ^^"

    Geändert von Metro (21.08.2007 um 00:18 Uhr)

  3. #3
    Zitat Zitat von Maraya Beitrag anzeigen
    Also frag ich mich doch: MUSS mir die Schule nicht eigentlich sogar den Schulweg bezahlen? Sonst wurde das ja auch immer so gehandhabt - und mein Bruder kriegt sein Schulticket afaik auch bezahlt...
    Wieso sollte sie? Niemand wird gezwungen, auf irgendeine Schule zu gehen, oder gibt es in deiner näheren Umgebung überhaupt keine anderen Schulen?
    Hier in Wien gibt es aber jedenfalls den Freifahrtausweis für Schüler, mit dem man die Schulstrecke finanziell erlassen bekommt. Ist aber mehr ein Angebot der Stadt als gesetzlich geregelte Sache.

  4. #4
    Zitat Zitat von Lucian Beitrag anzeigen
    Niemand wird gezwungen, auf irgendeine Schule zu gehen...
    Na da fragen wir die liebe Maria Theresia (im Fall Österreich) aber nochmal.

    In Deutschland is das sicher auch bis zu ner gewissen Schulstufe mit der Schulpflicht festgehalten. Bei uns kam unsere Kaiserin auf die Idee... *hust*

  5. #5
    In Deutschland ist die Schulpflicht doch immernoch bis zur 10. Klasse, oder irre ich mich jetzt?

  6. #6
    Zitat Zitat von csg Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist die Schulpflicht doch immernoch bis zur 10. Klasse, oder irre ich mich jetzt?
    Eigentlich gilt die Schulpflicht bis Vollendung des 18. Lebensjahres o_O"

  7. #7
    Zitat Zitat von Metro Beitrag anzeigen
    Eigentlich gilt die Schulpflicht bis Vollendung des 18. Lebensjahres o_O"
    wtf? Also bei uns in NRW auf jedenfall nicht. da ist eine bekannte mit 17 nach der 10. Klasse von der Schule gegangen und hat angefangen zu arbeiten.

  8. #8
    Zitat Zitat von csg Beitrag anzeigen
    wtf? Also bei uns in NRW auf jedenfall nicht. da ist eine bekannte mit 17 nach der 10. Klasse von der Schule gegangen und hat angefangen zu arbeiten.
    Achso, bei uns in Sachen ist es aber erst mit 18 erlaubt zu Arbeiten. Aber ist halt in jeden Bundesland verschieden

  9. #9
    Zitat Zitat von csg Beitrag anzeigen
    wtf? Also bei uns in NRW auf jedenfall nicht. da ist eine bekannte mit 17 nach der 10. Klasse von der Schule gegangen und hat angefangen zu arbeiten.
    Hat sie mit Lehre begonnen?

  10. #10
    Hab mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte damit, auf eine bestimmte Schule zu gehen, wo man für die Anfahrt so viel zahlen muss.

  11. #11
    Ich wollte mal ne andre,nicht weniger interessante Frage in den Raum werfen...

    Und zwar gilt hier in der WG ja eine strenge SIG-AUS regelung:
    Zitat Zitat
    HIER: SIG AUS ohne Ausnahmen!
    Wenn die Signatur angelassen wird, können wir auch Strafen verhängen. Siehe hierzu Sig-Sünder-Buße-Katalog, weiter unten.

    §7. Ein WG Thread wird ausschließlich von einem zuständigen Moderator, Community GF oder einem von Moderatoren beauftragtes Staffmitglied eröffnet.

    §8. Wer ist verantwortlich für dieses Ding? - Ding? Nein Scherz. Hauptansprechpartner/Verantwortlicher für das anschwärzen von Spamern, Flamern sind natürlich die Moderatoren.


    Bezügl. der Signaturen haben wir (also der Atelier-Staff) uns folgende Regelung überlegt:



    Der SSBK: Wenn die Regel Nr. 6 des WGGB - das Sig-Aus-Gebot - gebrochen wird, können die Moderatoren folgende Strafen verhängen:

    Der SSBK: Wenn die Regel Nr. 6 des WGGB - das Sig-Aus-Gebot - gebrochen wird, können die Moderatoren folgende Strafen verhängen:
    - Beim ersten und zweiten Verstoss: Sig abdrehen + Ermahnung.
    - Beim dritten Verstoss: Posting löschen + letzte Ermahnung
    - Beim vierten Verstoss: Posting löschen + Postingcount minus 500 Postings
    - Beim fünften Verstoss: Postingcount auf Null + Verwarnung
    - Beim sechsten Verstoß: Postingcounter auf Null + WG-VERBOT auf unbestimmte Zeit
    - Bei Verstoß gegen das WG-Verbot: Je nach Fall schwerere Konsequenzen

    Darum empfiehlt es sich, jedesmal zu kontrollieren, dass die Sig wirklich aus ist, bevor man postet.

    Nun wollte ich wissen ob es möglich wäre,dieses verbot zu überlisten
    indem man eine "Inpost-Signatur"macht.???

    Sprich:
    Indem man die Sig in jeden Post von Hand hinein kopiert.....???

  12. #12
    Zitat Zitat von Jerome Denis Andre Beitrag anzeigen
    Sprich:
    Indem man die Sig in jeden Post von Hand hinein kopiert.....???
    Ich erinnere mich, dass das einige schonmal probiert haben.
    Nach dem 2. Mal haben sie es dann gelassen

  13. #13
    Zitat Zitat von Jerome Denis Andre Beitrag anzeigen
    Ich wollte mal ne andre,nicht weniger interessante Frage in den Raum werfen...

    Und zwar gilt hier in der WG ja eine strenge SIG-AUS regelung:



    Nun wollte ich wissen ob es möglich wäre,dieses verbot zu überlisten
    indem man eine "Inpost-Signatur"macht.???

    Sprich:
    Indem man die Sig in jeden Post von Hand hinein kopiert.....???
    Nun, das kannst du gerne mal versuchen. Als einmaliger Scherz würde sowas vielleicht tolleriert werden. Jedoch solltest du bedenken, dass die Sig-Überwachung nicht von einer Maschine, sondern von den Mods kontrolliert wird. Und was die davon halten, wenn's 'ne Serie wird, kannste dir sicher denken!

  14. #14
    Was bringt das bitte? So wichtig ist der blöde Text da unten doch wohl auch nicht.

  15. #15
    @Jerome Denis Andre
    Das ist auch verboten. So eine Pseudo-Sig wird auch wie eine angelassene Sig gewertet. Falls du mir nicht glaubst, kannst du es ja auch selbst probieren. Du wirst angenehm enttäuscht sein.

    EDIT:

    Zitat Zitat von WG Regeln
    Dazu zählen auch Fakesigs! Wenn die Signatur angelassen wird, können wir auch Strafen verhängen. Siehe hierzu Sig-Sünder-Buße-Katalog, weiter unten.
    Früher war das sogar noch drin in den Regeln. Scheint wohl jemand beim Übertragen vergessen zu haben.

    Geändert von Aldinsys (20.08.2007 um 12:08 Uhr)

  16. #16
    Zitat Zitat von Archeo Beitrag anzeigen
    Hat sie mit Lehre begonnen?
    Ja, sorry hatte mich falsch ausgedrückt.

  17. #17
    Zitat Zitat von Jerome Denis Andre Beitrag anzeigen
    äre,dieses verbot zu überlisten
    indem man eine "Inpost-Signatur"macht.???

    Sprich:
    Indem man die Sig in jeden Post von Hand hinein kopiert.....???
    Es gab schon zwei/drei Versuche mit Fakesig, aber das zieht nicht
    Die werden wie angelassene Signaturen behandelt

    Zitat Zitat von Aldinsys II. Beitrag anzeigen
    Du wirst angenehm enttäuscht sein.
    so in etwa

    Zitat Zitat
    Früher war das sogar noch drin in den Regeln. Scheint wohl jemand beim Übertragen vergessen zu haben.
    Jetzt wo dus sagst... .___."
    nya, ich machs mal wieder rein

  18. #18
    Zitat Zitat von Flying Sheep Beitrag anzeigen
    Es gab schon zwei/drei Versuche mit Fakesig, aber das zieht nicht
    Die werden wie angelassene Signaturen behandelt
    Und was ist wenn man keine Signatur hat, die man anlassen kann, aber trotzdem eine Fakesig postet? o.o

  19. #19
    Zitat Zitat von Isgar Beitrag anzeigen
    Und was ist wenn man keine Signatur hat, die man anlassen kann, aber trotzdem eine Fakesig postet? o.o
    Na ich nehme mal an, dann werden die wie Signaturen behandelt die angelassen würden, wenn man sie hätte. Im Endeffekt kommt's aufs Selbe heraus: Sie werden entfernt.
    (Und ich frag mich immer noch, was an Signaturen so toll sein soll, dass man sie immer und überall präsentieren muss.)

  20. #20
    Zitat Zitat von Lucian Beitrag anzeigen
    Na ich nehme mal an, dann werden die wie Signaturen behandelt die angelassen würden, wenn man sie hätte. Im Endeffekt kommt's aufs Selbe heraus: Sie werden entfernt.
    (Und ich frag mich immer noch, was an Signaturen so toll sein soll, dass man sie immer und überall präsentieren muss.)
    Signaturen rocken halt.
    Aber wie ist es, wenn die angelassene Scheinsignatur der nicht angelassenen Scheinsignatur aus der eigentlichen Signatur von einem Scheinbild als symbolische Scheinsignatur ausgegeben wird auch als solche zu erkennen ist?
    Gelten dann noch die Regeln die besagen das die Scheinsignatur als eine Kopie der echten Signatur auch deren Regeln befolgen muss, obgleich sie eine Scheinsignatur ist?
    Sehr verwirrend dieses Signaturthema oder?

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