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Thema: Der Anfang vom Ende?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Das wird noch landesweite Proteste geben, ich seh's auf uns zu kommen. Zumindest wenn die Klausel tatsächlich ihren schlüpfrigen Weg durch die Instanzen zur Gültigkeit findet.

    Der Bundesgerichtshof liegt bei uns direkt vor der Haustür, wäre nicht dass erste mal, dass ein Missgriff der Justiz dort ausgebadet wird. Und wenn man bedenkt wie viele Personen im Endeffekt von diesem Gesetz betroffen wären, wäre ein Aufbegehren gegen diese Regelung alles andere als eine Lapalie. Nein, wenn eine derartige Regelung tatsächlich in Kraft treten sollte, werden die Leitungen und Briefkästen des BGHs heißlaufen.

  2. #2
    Zitat Zitat von Mog Beitrag anzeigen
    Im Prinzip schießt man sich eh bei jedem Standort in das eigene Knie, es sei denn die Server stehen auf Sealand. Die Heimat meines Herzens.
    Ahja. Wie sieht es da mit der Verkabelung aus? Eher schlecht denke ich. Und die Server dort direkt zu warten (wenn es mal nötig ist), dürfte auch schwer sein. Nicht so toll.
    Taiwan <3

    Zitat Zitat von Trial Beitrag anzeigen
    Das wird noch landesweite Proteste geben, ich seh's auf uns zu kommen. Zumindest wenn die Klausel tatsächlich ihren schlüpfrigen Weg durch die Instanzen zur Gültigkeit findet.
    Die Klausel hat es schon, sie wird hier halt nur breiter gefasst. Eigentlich könnten uns Urteile über andere Foren sonstwo vorbeigehen, weil sie nicht übertragbar sein sollten. Dummerweise nehmen sich einige Gerichte Entscheidungen ihrer Kollegen zum Vorbild .

  3. #3

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Das der Fall vor den Bundesgerichtshof kommt ist derzeit klar und noch ist abzuwarten was letztendlich dabei rauskommen wird. Hamburg ist für solche komischen Rechtsprechungen bekannt und es ist denke ich jedem klar das größere Forennetzwerke dagegenhalten werden das dieses Urteil nicht komplett rechtskräftig wird. Es würde mich auch nicht wundern wenn heise.de wieder mitmischen würde, die hatten ja hauptsächlich das Problem gehabt.

  4. #4
    macht euch nicht verrückt
    das "Urteil vom 12.Mai 1998" wie es immer so schön bei den links heist is afaik auch nie rechskräftig geworden aber jeder 2. hat so nen dummen text auf seiner hp stehen

    mfg

  5. #5
    Zitat Zitat von Don Cuan Beitrag anzeigen
    Ahja. Wie sieht es da mit der Verkabelung aus? Eher schlecht denke ich. Und die Server dort direkt zu warten (wenn es mal nötig ist), dürfte auch schwer sein. Nicht so toll.
    Mit letzterem hast du wohl recht. Verkabelung werden die aber haben, die hosten doch schon seit Jahren Warez-Server.

  6. #6
    Zitat Zitat von mq Beitrag anzeigen
    Mit letzterem hast du wohl recht. Verkabelung werden die aber haben, die hosten doch schon seit Jahren Warez-Server.
    Wer muss Server direkt warten? Oo"

  7. #7
    Zitat Zitat von Mog Beitrag anzeigen
    Wer muss Server direkt warten? Oo"
    Keine Ahnung, aber Don hat recht damit, dass es schwer wird, wenn's mal noetig sein sollte.

  8. #8
    Zitat Zitat von mq Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung, aber Don hat recht damit, dass es schwer wird, wenn's mal noetig sein sollte.
    Wieso? Dort wohnen Menschen. Da gibt es Personal, die Server warten. Was ist daran schwierig? Abgesehen davon, das sie mehr Ersatzteile zwischenlagernd haben müssen ....

  9. #9
    Ach, keine sorge. Da wird einfach jedem die Zwangssignatur "Dieser Beitrag gibt in keinster Weise die Meinung des Betreibers der Seite wieder" geschaltet, und gut ist .

    Mein Alternativplan sieht vor, dass ich in Zukunft einfach niemanden mehr zum Sturz des demokratischen Systems auffordere...

  10. #10
    Irgendwie kann ich keine Richter verstehen, die solche Urteile sprechen.

    Wo heutzutage immernoch Tauschbörsen legal sind, und die Programmierer dieser Tauschbörsen nicht für den Inhalt verantwortlich sind, wie kann dann ein Betreiber eines Forums, der lediglich eine Diskussionsplattform bereitstellt, für den Inhalt, den die User dort verfassen, verantwortlich gemacht werden? Ich ziehe da jedenfalls eine gewisse Parallele. Immerhin ist dies nur eine Plattform zum Austauschen von Meinungen. Praktisch gleichzusetzen mit einem Versammlungsplatz für Menschen. Und dass das Zusammenkommen von Menschen gesetzeskonform ist, steht so auch im Grundgesetz. Und Meinungsfreiheit herrscht auch immerhoch, wodurch wohl niemand für die Meinungen anderer verantwortlich gemacht werden kann, nur weil ihm der Vorgarten gehört, in dem sich die Gäste unterhalten...
    (Um hier mal den Vorgarten als Treffpunkt von Menschen mit diesem Forum gleichzusetzen. Letztendlich spielt es ja keine rolle, ob es ein reales Treffen ist oder eines in virtueller Umgebung, oder?)

  11. #11
    Zitat Zitat
    macht euch nicht verrückt
    das "Urteil vom 12.Mai 1998" wie es immer so schön bei den links heist is afaik auch nie rechskräftig geworden aber jeder 2. hat so nen dummen text auf seiner hp stehen
    Oh doch, das ist es - und es ist in meinen Augen ein wichtiges Urteil gewesen. Es besagt nur dummerweise genau das Gegenteil dessen, was angenommen wird.

    @Mog "anderes Rechtsgebiet"

    Das geht nicht. Das Angebot richtet sich primär an deutsche Kunden/Nutzer - und da würde sicherlich analog zu anderen Organisationen ausgelegt, auch bei privaten Unternehmungen - und selbst wenn es Australien wäre, dann richten sie sich halt an die Leute, die den Server bezahlen.

  12. #12
    Hm... Es wird dringenst mal Zeit, dass die Richter nicht pauschal alles, was rechtlich im Real Life los ist, nicht einfach so in die digitale Welt übertragen können.
    Zitat Zitat
    Wo heutzutage immernoch Tauschbörsen legal sind, und die Programmierer dieser Tauschbörsen nicht für den Inhalt verantwortlich sind, wie kann dann ein Betreiber eines Forums, der lediglich eine Diskussionsplattform bereitstellt, für den Inhalt, den die User dort verfassen, verantwortlich gemacht werden?
    Normalerweise zählt idR. die Absicht, die hinter so einem Vorhaben steckt. Ein Programmierer, der eine Tauschbörse erschaffen hat, wollte offiziell erreichen, dass z. B. kleinere Programmier- oder Musikkünste von unbekannten Leuten dort ihren Verbreitungsweg finden, mit deren Zustimmung natürlich. So gesehen, kann man das Beispiel problemlos in Foren anwenden. Ob eine Meinung "nur" gesprochen oder niedergeschrieben wird, hat laut Link beim Threadbeginn die Auswirkung, es als Meinungsfreiheit oder "journalistisch-redaktionell" zu sehen... mMn totaler Schwachsinn^^.

    @Text bei Verlinkung: Der Text ist, zumindest soweit ich es weiß, wirklich rechtskräftig, wenn man sich auch "wirklich" distanziert, also z. B. auch keine Seitenbeschreibung bereitstellt. Probleme gibts natürlich, wenn der "Mit dem Urteil blabla"-Text steht, und darunter sowas wie "hier findet ihr die tollsten Cracks etc." ^^

  13. #13
    Zusammengefasst:
    Das Urteil besagt, dass eine einfache Distanzierung von Inhalten verknüpfter Seiten gerade nicht ausreicht.

  14. #14
    Kommt doch einfach in die Schweiz, ich habe im Keller genügend Platz für ein paar Server
    Hier sind die ganzen Regelungen sowieso viel lockerer, sei es im Gebiet des Jugendschutzes, des downloadens von Musik oder eben andere Onlinetätigkeiten.

  15. #15
    @ Suraki
    Je nachdem wie der BGH urteilt kannst du dir dann wohl deinen Lebensunterhalt als Webhoster verdienen

    [edit]
    Ich hab mir jetzt mal ein paar Sachen auch zur negativen Feststellungsklage von Supernature durchgelesen. Wie konnte der Betreiber nur so einen großen Fehler machen und ausgerechnet das LG Hamburg wählen? Da er der Kläger war hätte er das Gericht wählen können, warum gerade das? Ich halts nicht aus...

    Geändert von Kaworu (12.05.2007 um 11:04 Uhr)

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