Zitat von
caesa_andy
Das, was hier regelmäßig als Urheberrechtsverletzung diskutiert wird, ist im Wesentlich die Weitgabe von urheberrechtlich geschützten Werken ohne die Genehmigung des jeweiligen Autors. Wenn du einfach ein Spiel mit dem 2k oder dem 2k3 erstellst, ist dieser Straftatbestand nicht erfüllt. Denn wenn du ein 2k3 spiel irgendwo hoch lädst, gibts du damit ja nicht den RM2k3 weiter, sondern nur das Spiel an sich und dessen bestandteile.
Die Frage ist in sofern blödsinnig weil ansonsten ja auch jeder Supermarkt rechtlich für den Verkauf von Cola belangt werden könnte, wenn der Hersteller seine Abfüllmaschine nicht fristgerecht bezahlt hat.
Die Benutzung des 2k oder 2k3 - obwohl du ihn nicht erworben hast - ist im wesentlich Diebstahl und geht alleine auf das Konto desjenigen, der ihn begangen hat ... in dem Fall also der Autor, der den Maker unrechtmäßig benutzt.
Wenn das MMX also 2k oder 2k3 spiele auf ihrem Server akzeptiert, ist das unbedenklich, so lange das Spiel selber keine urheberrechtlich geschützten Werke anderer Autoren enthällt. Das MMX, oder ein anderes Download-Verzeichniss kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn es wissentlich die illegale Verbreitung von Werken unterstützt, die urheberrechtlich geschützt sind.
Für die Verwendung einer Software, die er nicht verwenden durfte, kann aber nur der Autor selber haftbar gemacht werden.