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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetz wegen Instrumenten spielen?!



Lodrik
07.04.2007, 20:13
HeHo liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage.

Ich habe heute mit meinem Kumpels unsere Instrumente geübt.
Tja, wir spielen recht laute (ich z.Bsp. Dudelsack) und das hört man natürlich weit in der Nachbarschaft.
Prompt ist natürlich einer angekommen, der uns anzeigen wollte, wegen Lärmbelästigung, wenn wir weiter spielen würden blablabla.

Nun sagte aber ein Bekannter von mir das es ein Gesetz gibt, dass man 2 Stunden am Tag Musikinstrumente üben/spielen darf.

Stimmt das? Wenn ja, weis jemand den genauen Wortlaut, oder den Paragraph damit ich mal nachlesen kann?
Das wäre echt super!

nudelsalat
07.04.2007, 20:57
Nen Dudelsack würd ich euch auch verbieten. Gründet eine Banjo Band.

Phoenix
07.04.2007, 21:13
Registriert Dudelsäcke wie Schusswaffen!

Das Gesetz gibt's aber m.E. wirklich ... genau wie so'n urdämliches Gesetz, das besagt dass du nichts gegen Nachbars Katze unternehmen darfst, wenn sie sich auf deinem Grundstück befindet.

Lodrik
07.04.2007, 21:30
Was habt ihr denn gegen Dudelsäcke?!

Zumal, das aber auch nicht wirklich das Thema ist >_°

Leon der Pofi
07.04.2007, 22:42
ich hab es so in erinnerung, dass man ein bis zwei stunden spielen darf.
wenn es das instrument nicht erlaubt, leiser gestellt zu werden, darf es auch eine stunde mal lauter sein.

und die lärmbelästigung von soundanlagen und musikinstrumenten, unterscheiden sich auch.

und ausserdem, scheiss auf deinen nachbarn. jetzt mal ehrlich, such dir irgendwas, was bei ihm nicht okay ist, wenn er dir blöd kommt.

der wird sicher auch mal am sonntag in der früh lauter sein, oder sonst mal was machen, was nicht der norm entspricht. ausserdem, wie will er beweisen, dass DU in deiner wohnung spielst? wenn er dich anzeigen möchte, was er sicher nur sagt um dir angst zu machen, muss er erst mal beweisen. bin ich froh, dass wir ein haus haben >_># obwohl unser nachbar auch oft so blöd ist und um 9 uhr sonntags früh rasenmäht, da könnt ich ihm öfter eine verpassen :D

edit: hab mal gegoogelt. anscheinend darf man wirklich 1-2 stunden lauter sein und musik "üben"

Neewaa
07.04.2007, 23:04
Jo das ist ne gute Frage, erstmal oute ich muss als Kumpel von Senfig denn ich war ja dabei ^_^ (wobei ich eher Laute spiele und okay bald auch Trommel, aber den Lärm hab ich nicht gemacht :) )

Nun aber zum rechtlichen (ich hab mich da mal flüchtig kundig gemacht):
Das was wir veranstaltet nennt man auch Freizeitlärm, erstmal dazu. Und nach dem BGB gesehen sind wir im Recht. Da wir uns ja an die Ruhezeiten gehalten haben.
Ich zitiere:

Der BGH (WuM 1998, 738) hat entschieden, dass für das häusliche Musizieren die gleichen Grundsätze gelten, wie für andere Geräuschquellen im Haus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um klassische oder andere Musik handelt.

Während der allgemeinen Ruhezeiten muss deshalb auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Im übrigen richtet sich die Zulässigkeit des Musizierens nach der Hausordnung. Ist das Musizieren dort völlig ausgeschlossen, so ist eine solche Klausel nach überwiegender Meinung unzulässig. Ist der Ausschluss allerdings durch Individualabrede (= nicht im Vertrag vorformuliert) getroffenen worden, soll dies wirksam sein. Auch eine Klausel, die das Musizieren für höchstens vier Stunden genehmigt oder bestimmte Zeiten festlegt, in denen nicht musiziert werden darf, ist wirksam.

D.h. selbst in der Ruhezeit hätten wir musizieren dürfen, allerdings dann in Zimmerlautstärke. Ausserdem hatten wir nicht einmal eine halbe Stunde gespielt, da kam der Typ schon an. Tja ausserdem kann er auch nicht auf irgendwelche Mietverträge hoffen weil es ja unterschiedliche Wohnungen sind. Wenn keine Ruhezeit ist so kann ruhig Krach gemacht werden. Wobei dann auf folgendes geachtet werden muss.
Ich zitiere:

Voraussetzung für die Ausübung der dem Mieter und dem Vermieter zustehenden Rechte ist, dass der Störung ein Ausmaß annimmt, dass für die davon betroffene Vertragspartei unzumutbar ist.

Insoweit ist ein objektiver Maßstab anzulegen, d.h. es kommt nicht auf die speziellen Befindlichkeiten des Betroffenen an. Vielmehr ist auf das Empfinden eines durchschnittlichen Mieters/Vermieters der betroffenen Wohnung abzustellen. Zu berücksichtigen sind die Wohnlage (z.B. dicht besiedelte Wohnanlage oder Einfamilienhaussiedlung) aber auch die Ausstattung der Wohnung (z.B. Einfach- oder Doppelverglasung).

Bei Lärmbeeinträchtigungen ist nicht allein die Lärmintensität (= Lautstärke) entscheidend, sondern auch die Lästigkeit der Geräusche. So können bestimmte Eigenarten, wie hohe Frequenzen, die Zeit und Dauer der Lärmeinwirkung, das An- und Abschwellen, das plötzliche Auftreten, kurzzeitig hohe Schalldrücke in bestimmten Frequenzzusammensetzungen sowie der Appell- oder Impulscharakter eine unterschiedliche Bewertung der messbaren Ereignisse gebieten.

Aber ich denke dazu zählt dein Dudelsack nicht, denn ein Flugzeug macht mindestens genauso viel Lärm;)

So mehr konnte ich aber auch nicht dazu finden. Ich hoffe ein anderer wird fündiger und korrigiert mich gegebenfalls wenn ich mich irren sollte.;)
Auf jedenfall merkt man aber auch wieder wie typisch deutsch das ganze Regelzeugs ist -_-

Sollte der Typ nochmals in deinen Garten anmarschieren kannst du ihn auf Hausfriedensbruch anzeigen. Und dann kannst du ihm gleich sagen das er es auch ruhig netter formulieren könnte, denn wenn der so angeschissen kommt hört man nur noch mit einen halben Ohr zu.
Noch ein nettes Zitat was der Typ gleich dreimal gebrochen hat:


Wird der Mieter durch Lärm gestört und ist nicht zu erwarten, dass die zuständige Behörde rechtzeitig einschreiten kann (z.B. bei einer bis tief in die Nacht gehenden Party), so kann er die Polizei zur Hilfe rufen. Die Störung stellt eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dar, so dass die Polizei zum Einschreiten verpflichtet ist.

Der Mieter sollte allerdings zunächst selbst versucht haben, die Störung zu beenden, indem er mit seinen Nachbarn ein Wort "im Guten" gesprochen hat.
a) Wir lagen außerhalb der Ruhezeit
b) Selbst wenn, er hatte vorher bereits die Herren in Grün gerufen:)
c) Ein Wort "im Guten" gesprochen, hat er nicht. Er kam gleich mit Anzeige und mit den Worten das iwr ihn was unterstellen würden blabla wie du schon geschrieben hast.

Letzten Endes kann man sich nur über solche Leute amüsieren. Das beste war ja auch das er von einer Baustelle kam...tz tz...machte also selber Lärm mit seinen Hämmerchen auf dem Dach aber das ist ne andre Sache:D
Ich hoffe ich konnte mit meinen langen Beitrag etwas sinnvolles dazu geben.

Zum Abschluss: DUDELSACK ROCKS!!! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/hell_yeah.gif


Gute Nacht ich geh pennen -_-


EDIT: @ Leon der Profi
Jau, davon hab ich auch gehört und so ist es auch

Dr. Alzheim
08.04.2007, 08:19
Tja, das ist nun einmal Gang und Gäbe in Deutschland, dass in der Nachbarschaft immer gleich mit Anzeige und Klage gedroht wird, statt sich einvernehmlich zu einigen. Wenn man bedenkt, dass mit deutlichstem Abstand die meisten Prozesse Nachbarschaftsstreitigkeiten sind - und das von dir, Senfig, geschilderte wäre eine solche - dürfte es einen nicht großartig wundern.
Ich erinner mich noch, als ich mal bei mir daheim im Garten Mittags gegen 16:00 Uhr ne DSA-Runde im Garten abgehalten hab. Ist schon ewig her und - wer meinen DSA-Meisterstil kennt weiß, dass da schon einiges an Spielspaß und hier und da kleinere Comedy-Einlagen enthalten sind. Entsprechend wurde gelacht und es kam, wie es kommen musste:
"EY, SEID MAL RUHIG, KLAR?!? ICH ZEIG EUCH WEGEN RUHESTÖRUNG AN!"
Das Capslock-Gedöhns zeigt schon, dass das nicht im "Gutem" gesagt wurde. Klar hab ich mir gedacht, was der will, nur ob die Reaktion so gerechtfertigt war... naja...
Wir haben uns dann in den Wald verzogen, wo wir - bis meine Spieler berufsbedingt weit weg zogen - viele spaßige DSA-Runden verlebten. Insofern würd ich dir auch eher nahe legen, dass ihr euch zum üben eine andere Lokalität sucht. Vielleicht ne Halle oder sowas, wo es in der näheren Umgebung nicht solche Nachbarsleute hat. Auch wenn der euch vor Gericht nichts kann, leidet doch das nachbarschaftliche Klima darunter...

Lodrik
08.04.2007, 19:08
@Horst: Vielen Dank, das hilft schoin gut weiter ^___^

@Alzheim: Auch dir danke ich für den Tipp, nur hat sich das eh erledigt. Da ich schon beim Umzug bin, ändert sich da die Nachbarschaft eh. ^^
Zumal es ja noch nicht mal der direkte Nachbar war, sondern der Nachbar von meinem Nachbar. ^^

Dr. Alzheim
09.04.2007, 17:00
@ Senfig:
Wenns dumm kommt, stehst du auch dort vor dem selbem Problem. Will da jetzt nicht den Teufel an die Wand malen (Daen hat mir die Buntstifte geklaut... whäää~), nur wär für den Fall des Falles schon ein Ausweichplan nich schlecht, oder?

Neewaa
09.04.2007, 19:39
@Alzheim
Jo einen Übungsraum könnten wir gut gebrauchen. Bloß wo das ist dann auch die Frage. Ich weiß nicht ob es bei Senfigs neuen Haus einen geeigneten Kellerraum dafür gitb. Ich selber hab auch einen Keller, aber die ganzen Räume sind schon belegt:(

Es ist aber schlecht zu wissen das es so Musik hassende Menschen auf der Welt gibt immerhin hat Senfig ein ordentliches "Ai Vist Lo Lop" gedudelt;)

Lodrik
11.04.2007, 07:52
Ich bin sogar fast sicher, dass dort auf Dauer das selbe Problem aufkommen wird. Aber mehr als umhorchen, ob und wo es freie Räume in irgendwelchen Schulen usw. gibt, kann ich zur Zeit nicht. Ich hoffe es findet sich was.


@Horst: Klar, gibt es einen Keller bei uns, nur ist der nicht besonders gemütlich und es ist ja ein großer, aufgeteilteer Gemeinschaftskeller. Aber zur Not kann man ja auch noch in der Tiefgarage üben:D