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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meine Freundin, ihre Eltern, zwei Wohnungen und die Agentur für Arbeit



Videofan
13.01.2011, 10:22
Einen schönen guten Tag an euch,

ich hoffe ihr könnt mir bei einem persönlichem Problem helfen. = )

Im Folgenden möchte ich euch die notwendigen Hintergrundinfos bekannt geben und hoffe auf Ratschläge eurerseits.

Seit mehr als einem Jahr wohnen wir beide in einer Wohnung in Schulnähe. Wir finanzieren uns durch ihr BaFöG (schulische Ausbildung) und mein Gehalt. Regelmäßig, sprich, jedes Wochenende und nicht selten auch unter der Woche, fahren wir in unsere jeweiligen Elternhäuser zu Besuch (einen Werktag).

Dies liegt daran, da dort die Mehrzahl unserer Freunde lebt und wir oftmals Termine in der Gegend wahrnehmen müssen (Arzt, Versicherung etc.). Tägliches pendeln können wir uns nicht leisten und daher entschieden wir uns für die Wohnung.

Die Eltern meiner Freundin besitzen nicht viel und leben von Hilfen des Staates. In der Wohneinheit gibt es jedoch eine nicht geringe Zahl an Persönlichkeiten mit einem einfachen Geist. Diese Menschen haben meine Freundin bei der Agentur für Arbeit (Ich hoffe diese Institution heißt korrekt so) gemeldet, was eine Kontrolle in ihrem Elternhaus nach sich zog. Es wird unterstellt, das sie bei den Eltern lebt und ihnen Geld (z.B. BaFöG) als Mehreinkommen geben könnte und es wurden Gegenstände des tgl. Gebrauchs entdeckt (Zahnbürste, Kleidung).

Weitere unangemeldete Kontrollen sollen vllt. folgen. Da die Meldung bereits im November des Jahres 2010 einging, kann es nach Aussage der Mitarbeiterin sein, dass das BaFöG eingezogen und eine Strafe (ca. 1000€+) fällig werden. Ohne BaFöG würden wir jedoch nicht über die Runden kommen.

Auch soll es unangemeldeten Kontrollen in unserer Wohnung in Schulnähe geben können.


Soweit zum Hintergrund. Unter der Woche arbeiten wir meist bis 18 Uhr. Sicher finden die Kontrollen eher statt. Ich ängstige mich davor, das eine Prüfung stattfindet und wir, schul- und arbeitsbedingt nicht anwesend sind.



Gibt es die Möglichkeit des Widerspruches oder haben wir grundsätzlich falsch gehandelt?

Ranmaru
13.01.2011, 18:26
Rechtsberatung im Internet ist generell eine relativ schwierige Sache. Selbst wenn Dir hier jemand einen Tip aus eigener Erfahrung geben kann, würde ich vorschlagen, daß Du zu einem Anwalt gehst (meistens haben Studentenwerke gerade für BAföG-Angelegenheiten einen Anwalt im Sack, der kostenlos berät) und Dir dort professionelle Anweisungen holst. Vor allem, wenn es um so was wie Deinen Fall geht, sollte man da nicht zu leichtsinnig sein. Ein Anwalt kann da helfen. ;)

Mordechaj
14.01.2011, 00:13
Ranmarus Hinweis ist definitiv der beste, den man hier geben kann. Die Umstände scheinen etwas unsicher zu sein, prinzipiell solltet ihr euch professionell beraten lassen, um über weitere Schritte zu entscheiden.

Ich kann dabei nur von deiner Darstellung ausgehen, sollte das aber vollständig so sein, wie du es darstellst, dann solltet ihr vor allem gegen betreffende Persönlichkeiten vorgehen können. Das Amt hat letztendlich im Verdachtsfall das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, da ihr (bzw. deine Freundin als BAföG-Empfängerin) in der Nachweispflicht steht.

Was dabei vor allem von Interesse sein könnte, wäre, wo deine Freundin in Bezug auf ihren Wohnsitz gemeldet ist, auf wen die Wohnung läuft, etc. Wenn das Amt dort Unregelmäßigkeiten entdeckt hat, könnte das tatsächlich zu Komplikationen führen.

Videofan
14.01.2011, 18:46
Vielen Dank für die Hinweise.

Wir warten die schriftliche Benachrichtigung der Agentur f. Arbeit ab und entscheiden dann gemeinsam mit einem Anwalt über weitere Schritte.

Gemeldet ist sie auf die kleine Wohnung, da sonst ihr gesamtes Einkommen als anrechenbares Einkommen der Eltern zählt und sie ihr BaFöG zu circa 5/6 an das Amt zahlen müsste. Dadurch bliebe uns nicht genug zum Überleben.

Viviane
14.01.2011, 20:05
Es hätte kein Problem gegeben, wenn sie bei ihren Eltern Zweitwohnsitz angemeldet hätte, denke ich. Aber diese Regelung ist auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Ich drück euch also die Daumen, was die Rechtsberatung angeht und hoffe das ihr Recht bekommt. Die Strafe ist ja echt kein pappenstiel.

cilence
17.01.2011, 23:10
Bei BaFöG wäre ich mir persönlich relativ unsicher, ob sie davon wirklich was für ihre Eltern abgeben müsste, selbst wenn sie bei ihnen wohnen würde, was sie anscheinend nicht tut. Das Gesetz sieht nämlich eigentlich grundsätzlich vor, dass Kinder ihren Eltern nur insoweit zu finanzieller Hilfe verpflichtet sind, wie es die Heizkosten und ähnliches betrifft. In allen anderen Punkten haben die Eltern keinen Anspruch auf das Geld ihrer Kinder (bei unter 18jährigen ist es allerdings so, dass sie nur eine bestimmte Menge an Geld ihr Eigen nennen dürfen, alles darüber würde dennoch in das Einkommen der Eltern gerechnet werden, bei älteren ist dieser Freibetrag wesentlich höher). Ansonsten spielt es natürlich eine Rolle, wo genau deine Freundin gemeldet ist. Viel Glück dabei, und am besten ist wirklich die Hilfe von einem Anwalt.

Mordechaj
17.01.2011, 23:43
Geht darum, dass ihr Anspruch auf BAföG geringer ausfällt, wenn sie bei ihren Eltern wohnt, cilence, da bestimmte Ausgaben aufgrund des gemeinsamen Haushaltes wegfallen würden. Wenn das Amt vermutet, dass falsche Angaben gemacht worden sind, haben sie das Recht, das zu prüfen und Geld zurückzufordern und die Falschangabe zu ahnden. Der Verdacht, der hier erweckt wurde, ist nun der, dass eben die Angabe der Wohnsituation vorwerfbar falsch gemacht wurde. Das ist schon eine ziemlich krasse Anschuldigung, weil es sich, wenn es denn so wäre, um einen Betrugsversuch handeln würde.