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alpha und beta
27.02.2010, 12:27
Nebenbei, diese strenge Auslegung der Impressumspflicht besteht in der Regel wohl nicht mehr. Interessant! O.o

http://www.telemedien-und-recht.de/#a12

Naja, ich lasse es vorsichtshalber dennoch mal drin.

Heisst das, dass man das sogenannte Impressum auf der Seite jetzt völlig weglassen kann oder gibt es da noch Ausnahmen? :eek:
Mit Ausnahmen meine ich als Beispiel noch "kostenpflichtige Online-Dienste"!

wusch
27.02.2010, 12:40
Soweit ich das gelesen habe müssen kostenpflichtige Dienste nach wie vor ein impressum haben, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das Sofort ersichtlichs ein muss.

Ascare
27.02.2010, 12:48
Wie wäre die Spiele per Torrent DL anzubieten? Dann lagern zumindest nur Torrent Dateien auf dem Server. Problem gelöst. Theoretisch.

EDIT: Ach und wegen RTP könnte man auch das japanische RTP anbieten + einen Patcher, der die Dateinamen umbenennt, Ordner Struktur anpasst, das wäre ja auch erlaubt.

MagicMaker
27.02.2010, 12:57
Locker gesagt dürfte wohl nichts gegen alternative Verteilungsmethoden
sprechen aber bei P2P-Systemen muss natürlich ständig jemand da sein
der das Spiel auch anbietet, ich sehe nicht unbedingt Erfolg darin, dass
man sowas aufrecht erhalten könnte.


einen Patcher, der die Dateinamen umbenennt
Vergiss nicht, dass er auchnoch Dateien hinzufügen müsste.


das wäre ja auch erlaubt
Der Patcher möglicherweise schon, ein paar Dateien privat auf einem PC
umbenennen ist ja kein Ding, genauso als würde es jeder von Hand machen,
aber das Original-RTP selber anzubieten... ich denke da sollte vorher mit eb!
gesprochen werden. o_o

Denn ich glaube eigentlich verbietet das der Downloadvertrag auf Famitsu,
es selber anzubieten, ist allerdings lange her dass ich da reingeguckt habe
und bin mir daher über diese Sache alles andere als sicher.

Downloadseite, wens interessiert:
http://www.famitsu.com/freegame/rtp/2000_rtp.html

Davy Jones
27.02.2010, 12:59
Nebenbei, diese strenge Auslegung der Impressumspflicht besteht in der Regel wohl nicht mehr. Interessant! O.o

http://www.telemedien-und-recht.de/#a12

Naja, ich lasse es vorsichtshalber dennoch mal drin.

Für eine erhebliche Ausweitung der Impressumspflicht sorgte vor allem die Auslegung des Merkmals der Geschäftsmäßigkeit. Danach unterfielen auch eigentlich rein private Webseiten der Impressumspflicht, wenn sie bloße Werbebanner oder Pop-Ups auf ihren Webseiten eingeblendet hatten.

All dies ändert sich nun durch § 5 TMG. Danach sind nur noch solche Webseiten verpflichtet, ein Impressum zu tragen, die sowohl geschäftsmäßig sind als auch in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen.
Das Atelier hat lediglich Werbe-Banner, mehr nicht. Ansonsten ist hier alles for free, wüsste nicht was hier Geschäftsmäßig bzw. kostenpflichtig sein sollte.

Luthandorius
27.02.2010, 13:06
Geschäftsmäßig ist die Seite doch schon, wenn sie Werbung enthält(mit der man den Server finanzieren will, z. B.) - so habe ich es zumindest verstanden. Steht da glaube ich auch auf der verlinkten Seite, dass das gerne so breit ausgelegt wurde, der Begriff.

Wichtig ist halt, dass das vorher alleine ausreichte und jetzt eben nicht mehr. Jetzt muss zusätzlich ein kostenpflichtiger Dienst angeboten werden(ALS AUCH in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen). Das ist hier natürlich nicht der Fall.

Mivey
27.02.2010, 13:11
[...]
Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird. [...] Anscheinend ist die Legislative im Piefkeland etwas verwirrt.

The Game
27.02.2010, 14:33
Ist zwar nicht mein Revier, aber Gesetz ist Gesetz (wichtiges habe ich unterstrichen):


§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes

1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.



§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die Legaldefinition von "geschäftsmäßig" ist ein wenig zu knapp. Das einzige, was da steht, ist "in der Regel gegen Entgelt angebotene" Telemedien. Ihr habt zwar Werbebanner auf eurer Seite, aber man muss ja nichts zahlen, um die Telemedien zu bekommen.

Meiner Meinung nach herrscht also keine Impressumspflicht, zumindest was das TMG betrifft. Ob im BGB oder anderswo vielleicht Informationspflichten noch aufgeführt werden, kann ich nicht sagen, deutsches Recht ist eben, wie gesagt, nicht mein Revier. ;)

RPGator
27.02.2010, 15:14
Ich möchte mich für meinen letzten beitrag entschuldigen. ich bin über die situation nach wie vor sehr aufgebracht weils für mich keinen sinn ergibt

GSandSDS
27.02.2010, 20:57
Weitere Spiele sind wieder online gegangen:

http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DieReiseInsAll_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/EternalLegends_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/UnterwegsInDuesterburg_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Zwielicht_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/Helden_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/VampiresDawn_OFF.exe

Ich wünschte, es würde schneller gehen, aber das legt sich hoffentlich bald. Könntet ihr auch diese Spiele mal kurz antesten? Wenn dabei einige Leute ohne installiertes RTP mit dabei sind, käme mir auch das gerade sehr gelegen.

natix
27.02.2010, 20:59
@SDS
Die Links zu Helden und VD gehen nicht.

Edit:
Jau, nu gehts ;)

Koshi
27.02.2010, 21:00
Mein kleines Makerherz weint gerade dicke Tränchen -_-

Ich meine es war ja klar aber jetzt wo diese Spiele ohne Musik hochgeladen sind ist es doch ein seltsames Gefühl ...
Seufz ich lege eine Schweigeminute für diese großartigen Projekte ein.

GSandSDS
27.02.2010, 21:01
@SDS
Die Links zu Helden und VD gehen nicht.Müssten nun gehen. Nebenbei, wundert euch nicht, wenn bei Eternal Legends die Musik im Vorspann noch gespielt wird. Die wurde ja dafür extra komponiert.

wusch
27.02.2010, 21:03
Ja es ist schade, sehr schade, aber immerhin können wir uns alle darüber freuen das unsere geliebte Downloaddatenbank langsam aber sicher gefüllt wird und unseren geliebten Klassikern und vielen anderen großen Spielen der Vorzug gewährt wurde und das es sichert bald Spiele wie die Allreise und UiD wieder mit Musik geben wird und bei dem Erfindeungsreichtum und der Unnachgibigkeit von troll und SDS Hilfe wird das doch in null komma nix soweit sein das wieder, wenn man die Allreise startet, dass wieder die Fanfaren ertönen.:)

~Jack~
27.02.2010, 21:07
Ich meine es war ja klar aber jetzt wo diese Spiele ohne Musik hochgeladen sind ist es doch ein seltsames Gefühl ...
Seufz ich lege eine Schweigeminute für diese großartigen Projekte ein.

Solange das Quartier nicht auch noch anfängt ihre Download-Datenbank zu ändern bekommt man die meisten dort wenigstens noch in ihrer Originalform, von daher...
Wer sich also seine Lieblingsprojekte noch mit Musik holen will sollte sich dort hinbegeben und sie sich besorgen bevor sich irgendjemand entscheidet die auch zu ändern.

natix
27.02.2010, 21:27
@SDS:
Sag mal, wie ist das jetzt in Zukunft, weil ich gerade dabei bin ein Projekt zu planen. Was sollen wir beachten ? Können wir Grafik-RIPs weiter benutzen ?
Ich würde bei meinem Projekt auf stark editierte Grafik RIPs zurückgreifen. Mit der Musik muss ich mal nach freien Ressourcen gucken, aber es geht mir eher um die Grafik.
Die Frage stelle ich, da die Spiele die wieder in der Datenbank sind, ihre alten Grafikressourcen haben, und da sind auch RIPs bei.

GSandSDS
27.02.2010, 21:29
So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.

Ineluki
27.02.2010, 23:40
So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.

Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns. Und das wird auch nicht durch §24 UrhG umgangen. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, einfach nur Resourcen (Graphik und Musik) verwenden, die unter einer freien Lizenz stehen, oder die die explizite Erlaubnis fuer die Verwendung in deinem Projekt vom Urheberrechtsinhaber holen.

In Zukunft sollte RIP gleichbedeutend mit "Rest In Peace" fuer dein Projekt stehen.

~Jack~
27.02.2010, 23:44
Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns.

SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever x_x

Davy Jones
28.02.2010, 00:07
SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever x_x
Rips von Musik und Grafiken unterliegen keinen Unterschieden, auch nicht wenn jemand die Melodie im Midi-Format nachkomponiert hat oder gar was vom MP3-Soundtrack verwendet.

GSandSDS
28.02.2010, 03:13
Rips von Musik und Grafiken unterliegen keinen Unterschieden, auch nicht wenn jemand die Melodie im Midi-Format nachkomponiert hat oder gar was vom MP3-Soundtrack verwendet.Doch, unterliegen sie offenbar – jedenfalls nach dem, was ich dem großen Kauderwelsch der UrhGs und Co. die letzten Tage entnehmen konnte. Um es kurz zu machen: Die Gesetze sind bei Musik offenbar etwas strenger als bei anderen Werkformen. Für eine genaue Analyse dürfte aber wohl mindestens ein 4-jähriges Jurastudium mit Fachgebiet „internationales Urheberrecht” fällig sein.

Blitzyy
28.02.2010, 05:53
Ich bezweifel mal einfach, dass du innerhalb weniger Wochen eine gute bis sehr gute Komposition erstellen könntest.

Wenn man sich auskennt braucht man ja jetzt wirklich nicht so lange. Ein -Zwei Stündchen und es passt. Laie ist halt klar was raus kommt. ;)

Aber ich hab mir allgemein um die Sache Gedanken gemacht, man darf das RTP dann zwar nicht mehr bereitstellen, aber die Spiele sollten doch eigentlich in Ordnung sein, da man die ja so oder so spielen darf. Wär ja auch dämlich immerhin bezahlen genug für den Maker.

Einheit092
28.02.2010, 10:09
Also heißt das jetzt das folgendes nun gilt?

1. Spiele mit evtl. illegaler Musik werden von dieser bereinigt.

2. RIPs bleiben in Spielen erhalten.

3. Selbiges gilt auch für neue Spiele.

GSandSDS
28.02.2010, 10:32
Ach Himmel, ist die ganze Sache kompliziert. Erkundungen, nochmal Erkundungen. Grauzone hin, Duldungen her, Rumtelefoniere bla. Auf jeden Fall wird das nun wohl folgendermaßen ablaufen, dass die Spiele alle nochmal hochgeladen werden. Diesmal wieder mit offenen Grafiken, allerdings nach wie vor erstmal leider leider ohne Musik. ._.

Davy Jones
28.02.2010, 11:19
leider ohne Musik ._.
Dein Smiley verrät mir schon dass es dir nicht gefällt und wohl auch schmerzt.

Was ist mit dem Angebot via PN, alle Atelier-Games MIT Musik ins Quartier zu überführen? As said, du wärst frei von pöhsen Copyright-Ansprüchen und die Com hätte dennoch die Möglichkeit, sich ihre Lieblingsspiele von anderer Seite zu besorgen.

Sofern das nicht gewünscht wird, so will ich die Games alle zumindest auf meiner Platte & meinen USB-Sticks haben, um sie nach und nach auf externen Hostern anzubieten.

Derexor
28.02.2010, 11:31
Wobei ich dich mit vielen Mirrors unterstützen würde.

COP_2608
28.02.2010, 12:09
Fuck! >:(
Ich hätte Metropolis früher downloaden sollen.
Bekommt man das auch irgendwo anders her?

Naja, jedenfalls wird die Homeseite durch Entfernung der Datenbank überflüssig. Und dies schein allem Anschein nach nunmal nich vermeidbar zu sein. Die Überprüfung sämtlicher Projekte auf rechtlich abgesegnete Dateien wird eine MENGE Zeit in Anspruch nehmen.

Es darf angenommen werden, dass die Erholung der Seite nicht so schnell von Statten gehen wird.

PS: Ich hoffe ich schreibe Stuss und Morgen ist alles wieder in Ordnung.

Ascare
28.02.2010, 13:02
Vielleicht hat ja jemand ein Backup von den ganzen Atelier Spielen gemacht die er vielleicht dann zum Torrent gemacht hat und vielleicht zum seeden anbietet, damit vielleicht andere auch die Spiele haben und sie vielleicht woanders hochladen so das man vielleicht das eine oder andere Spiel auch mit Musik vielleicht doch noch irgendwo vorfindet, wenn schon nicht hier...vielleicht.

Einheit092
28.02.2010, 13:11
http://www.multimediaxis.de/showthread.php?t=125604

~Jack~
28.02.2010, 13:20
Ich hab dummerweise viele deutsche Spiele nicht mehr, da ich damals aufgrund einer kleinen Festplatte immer aufgeräumt habe, aber Einheit091 hat ja in dem verlinkten Thread ne recht umfangreiche Sammlung.

Ich lad nur gradmal noch Eternal Legends 2 hoch, da Square den Link ja entfernt hat.

Davy Jones
28.02.2010, 13:24
http://www.multimediaxis.de/showthread.php?t=125604
Ich glaube, Ascare bezog sich auf die Gesamtheit der Spiele. Bis jetzt haben wir nur einige Klassik-Games wieder hochgeladen, die Fun-/Fangame-/Scifi-Sektion fehlt ja leider völlig.

Der einzige der noch über alles verfügt, ist GSandSDS. Und von ihm wäre es halt toll, wenn er nochmal eben für einen kurzen Zeitraum alles zugänglich macht, damit Sicherheitskopien möglich sind.

COP_2608
28.02.2010, 13:25
Wenn jemand Metropolis auf seine Festplatte hat, könnte dann jemand bitte dieses Spiel irgenwo hochladen? In der Liste mit den Spielen die letztens erstellt wurden gab es das nicht.

Ascare
28.02.2010, 13:30
Das Thema hab ich schon gesehen...Eure Mühen in Ehren, aber ich würde nur Spiele vom Atelier nehmen, da die auf Viren geckeckt sind und sich auch bewährt haben. Was User XY alles auf der Festplatte für Spiele hat und hier hochlädt, kann sonstwas sein...
Außerdem ist das Atelier wohl die größte, aktuellste und vollständigste Makerspielesammlung die man haben kann. Von daher die Nachfrage direkt aus der Quelle zu ziehen. 8)

Makoto Atava
28.02.2010, 13:40
@Ascare


Vielleicht hat ja jemand ein Backup von den ganzen Atelier Spielen gemacht die er vielleicht dann zum Torrent gemacht hat und vielleicht zum seeden anbietet

Das Problem bei Torrents wäre ja, dass dort genug findige Anwälte nach urheberrechlichen geschützten Material suchen lassen und das in Falle einer Abmahnung ja den Nutzer der Leidtragende ist.
Ein Bekannter von mir benutzte Torrent und hatte da mal ein altes SNES Spiel samt Emulator runtergezogen und hatte nach ein paar Monaten so ein nettes Schreiben erhalten. Wäre also keine Lösung da bei vielen Makerspielen zum Teil Musik und Grafikrips aus diesen alten Spielen vorhanden sind.

Davy Jones
28.02.2010, 13:52
Das Thema hab ich schon gesehen...Eure Mühen in Ehren, aber ich würde nur Spiele vom Atelier nehmen, da die auf Viren geckeckt sind und sich auch bewährt haben. Was User XY alles auf der Festplatte für Spiele hat und hier hochlädt, kann sonstwas sein...
Außerdem ist das Atelier wohl die größte, aktuellste und vollständigste Makerspielesammlung die man haben kann. Von daher die Nachfrage direkt aus der Quelle zu ziehen. 8)
Ich denke mal dass die Leute die hier die Spiele hochladen, ebenfalls ihre Sachen aus dem Atelier haben.

Mein Antivirus hat bei keinem der Projekte auch nur ansatzweise ausgeschlagen, auch der Virenscan selber brachte keine Ergebnisse. Du kannst natürlich alles saugen und selber nochmal drüberprüfen, kein Thema.

JO_ker
28.02.2010, 14:07
Wenn jemand Metropolis auf seine Festplatte hat, könnte dann jemand bitte dieses Spiel irgenwo hochladen? In der Liste mit den Spielen die letztens erstellt wurden gab es das nicht.

Ich hätte es noch :D

Metropolis Download (http://www.letsshareit.net/files/220/Metropolis.rar)

Ascare
28.02.2010, 14:14
@Atavarias
Hä? Wer ermittelt denn nach SNES Spielen? Daran besteht doch gar kein kommerzielles Interesse mehr. War bestimmt etwas anderes was er sich gezogen hat...
Alternativ kann man natürlich auch einen Filehoster benutzen...

@Davias
Geht ja auch nicht nur um Viren, sondern auch um Vollständigkeit also Funktionalität der Spiele. Vielleicht hat jemand darin rumgepfuscht, Dateien gelöscht etc...

COP_2608
28.02.2010, 14:45
Ich hätte es noch :D

Metropolis Download (http://www.letsshareit.net/files/220/Metropolis.rar)

Alles klar! Vielen Dank!

GSandSDS
28.02.2010, 14:57
Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/

Riku11
28.02.2010, 16:00
Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/

dito ...

lucien3
28.02.2010, 17:09
Auch das nächste Video (88) ist sehr gut.
Schön, dass auch mal aus Konsumentensicht berichtet wird.

Vampire_Natiki
28.02.2010, 17:12
also ich finde das das video zu 100% zutrifft ich persönlich kenne einige die "LEIDER"
Piraten sind und im internet viel illegal downloaden,Verkaufen ,Brennen USW.

Makoto Atava
28.02.2010, 17:36
@Ascare


Hä? Wer ermittelt denn nach SNES Spielen? Daran besteht doch gar kein kommerzielles Interesse mehr.

Gegenfrage: Wer schickt einer RPG Maker Seite den eine Abmahnung.

lucien3
28.02.2010, 17:38
@Ascare



Gegenfrage: Wer schickt einer RPG Maker Seite den eine Abmahnung.


Zudem: Viele SNES Spiele sind halt wieder aktuell, auch im kommerziellen Sinne.
Beispiel Chrono Trigger für DS

Riku11
28.02.2010, 17:44
Zudem: Viele SNES Spiele sind halt wieder aktuell, auch im kommerziellen Sinne.
Beispiel Chrono Trigger für DS

Stimmt schon nur wird da dann bestimmt die Grafik ausgebessert und dann ist es ja eig. das DS Game und noch das SNES game...oder?

Supermike
28.02.2010, 18:08
Ich bin normalerweise kein Fan des ZDF, aber die sprechen mir hier jetzt echt jetzt mal sowas von aus dem Herzen:

http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/

Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?

R.F.
28.02.2010, 20:14
Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?

Sachen die man als Original besitzt, darf man auch "illegal" auf dem PC besitzen, das stimmt.
Und Hausdurchsuchungen werden die bestimmt auch nur bei stakem Verdacht machen.
Hab allerdings gehört, dass das schlimmste, was die da machen dürfen, das Einbehalten des PCs sein soll. (Aber da muss ein wirklich schwerwiegender Verdacht vorliegen und natürlich muss dieser sich erstmal bestätigen)

Allerdings dürfen die gluabe ich auch nicht einfach so, auch wenn es ein starker verdacht ist, deine privaten Dateien, etc... durchsuchen, das ist jedenfalls mein Gedanke.

Solche Fakten, wie in dem Video stimmen mich immer irgendwie traurig:D

Hoffen wir auf das beste!!!:)

RPGator
28.02.2010, 20:20
Das schreit doch geradezu nach nem protest fungame meint ihr nicht auch?

natix
28.02.2010, 20:48
Das schreit doch geradezu nach nem protest fungame meint ihr nicht auch?

Au ja. Wir hatten noch nicht genug Trash "Fun"games, machen wir doch noch ein paar. Am pähsten mit gaaanz fiehl RTP!!!!
Mach es und ich mach ein Protestspiel gegen dein Protestspiel :P

sorata08
28.02.2010, 21:06
Stimmt schon nur wird da dann bestimmt die Grafik ausgebessert und dann ist es ja eig. das DS Game und noch das SNES game...oder?
ne, hat de facto denselben Grafikstil wie auf'm SNES. ^^
Wozu etwas verbessern, was schon gut ist? ^^

MfG Sorata

TrueMG
01.03.2010, 01:39
Zu dieser ZDF-Sendung:

Mir gefällt der Vergleich mit den Collagen ziemlich gut.
Im Prinzip machen wir mit dem RPG Maker ja auch nichts Anderes, als uns etwas "auszuschneiden" und [unkommerziell] weiterzuverarbeiten. Es ist Wahnsinn, was alles als Straftat gilt.

Spongie *W*
01.03.2010, 03:22
Der einzige der noch über alles verfügt, ist GSandSDS. Und von ihm wäre es halt toll, wenn er nochmal eben für einen kurzen Zeitraum alles zugänglich macht, damit Sicherheitskopien möglich sind.

So sehe ich das auch. Wäre in jedem Falle toll.

GSandSDS
01.03.2010, 12:02
Könnte jemand prüfen, ob die folgenden Spiele auch alle auf der Hauptseite korrekt zu downloaden sind? Das würde mir etwas Zeit ersparen. :)

http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/ABlurredLine_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Aborakon-FragmentGruen.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DerBoteDesKoenigs_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DerSchwarzeMagier_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DieBuecherLuzifers_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DieGraefinUndDieSpinne_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DieReiseInsAll_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/EternalLegends_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/FeuerUmMitternacht_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Hybris-Rebirth_V0.2.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Hybris_2nd_Awakening_v1.03.zip
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/LichtUndFinsternis_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Mondschein_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/SunsetOverImdahl-DE.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/SunsetOverImdahl-EN.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/TarasAdventure-Demo5f_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/TheApartment.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Traumfaenger.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/UnterwegsInDuesterburg_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/VampiresDawn2_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/VonMenschenUndAnderenDaemonen_OFF.exe
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Zwielicht_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/Eterna_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/Helden-v1.06_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/HellGates_OFF.exe
http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/VampiresDawn_OFF.exe

natix
01.03.2010, 12:11
@SDS:
DLs funzen alle einwandfrei.

jwiechers
01.03.2010, 12:12
Wie bereits im Chat gesagt: Ja, klappt.

~Jack~
01.03.2010, 12:25
http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/DieGraefinUndDieSpinne.exe

Du hast das OFF vergessen...
Hatte mich für einen Moment gewundert.

GSandSDS
01.03.2010, 12:32
Ist zwar nur eine kosmetische Sache, aber ich hab's mal geändert.

Ineluki
01.03.2010, 18:32
Afaik darf man sich doch Sachen runterladen wenn man das Orginal besitzt geschweige denn die Lizenz gekauft hat. Wie wollen die Provider denn bitte, beim neuen System, überprüfen ob man das orginal besitzt?

Das Problem ist in dem Fall auch nicht das runterladen, sondern dass die Datei, bedingt durch das technische Prinzip des Torrentsystems, auch anderen zum Download angeboten wurde. Das ist rechtlich gesehen (komerzielles) In Verkehr bringen, was einen Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen des Spieles, etc und damit gegen die Urheberrechte der Spielefirma darstellt.

Aber das ist hier nicht Thema.

Rinober
01.03.2010, 21:27
Mensch, die sollen mal lieber Kinderpornographie oder sonstwas im Internet bekämpfen, statt kleinen Hobbygemeinden, wo man sich gegenseitig verpixelte 2D Spiele präsentiert, Feuer unterm Arsch zu machen.

CapSeb
02.03.2010, 00:35
Das Problem ist das Wort "die". Die Fremden, die Unbekannten, die Bösen, die Guten, die Geldgierigen, die Rechtsfanatiker. Und natürlich die, die die Probleme bereiten, und die, die die Probleme haben.

Ich könnte, wenn ich mir das alles so angucke, den ganzen Tag mit dem Kopf schütteln. Wann präsentiert SDS eigentlich mal "Atelier_OFF.exe"? Ist bestimmt auch ein tolles Spiel.
Ansonsten wünsche ich natürlich noch viel Spaß beim Arbeiten. Die Community dankt. ;)

(falls jemand Ironie in diesem Post zu entdecken vermag, ist diese natürlich objektkritisch statt böswillig gemeint) :D

Mivey
02.03.2010, 05:13
Das Problem ist das Wort "die".Also ich finde die Wörter "der" und "das" ja besonders schlimm.:(
Der Baum, Das Buch, Der Computer, Das Auto, .... Schrecklich :eek:

Flying Sheep
02.03.2010, 12:52
Ich hab eben die Suchfunktion der Seite etwas modifiziert:
http://www.rpg-atelier.net/suche.php

Man kann nun bei den Suchkriterien angeben, ob das Spiel verfügbar sein soll.

Wenn man keinen Suchbegriff eingibt und nur ein Häkchen bei "Download verfügbar?" setzt, erhält man übrigens eine Liste aller verfügbaren Spiele.

GSandSDS
02.03.2010, 12:58
Ich hab eben die Suchfunktion der Seite etwas modifiziert:
http://www.rpg-atelier.net/suche.php

Man kann nun bei den Suchkriterien angeben, ob das Spiel verfügbar sein soll.Und jetzt eine ganz wichtige Nachricht für Daen: Delta Star ist wieder online! ;)

FlareShard
02.03.2010, 13:13
Und jetzt eine ganz wichtige Nachricht für Daen. Delta Star ist wieder online! ;)

Aber leider auch nur ohne Ton...
*auf die Knie fall, die Hände zur Ruine von Delta Star erheb, die seltsamerweise aussieht wie der Kopf der Freiheitsstatue*
Ihr Wahnsinnigen! Ihr habt es in die Luft gejagt! Damn you! Damn you all to hell! Dx

Wischmop
02.03.2010, 13:19
Delta Star ohne das prägende Wily Stage Theme ist NICHT Delta Star. Das hat Generationen geprägt. ;_; Plus furzend-rülpsender Bären in Herzchenunterhose und... anderer Dinge. THIS MAKES ME SAD!

Eisbaer
02.03.2010, 13:21
Ohne jetzt 30 Seiten hier zu durchsuchen, soll die Entnahme der Musik jetzt die einzige Maßnahme sein? Oo

Das kann eigentlich ja keine dauerhafte Lösung sein. Zumal viele sich die Spiele ohne Musik nicht mehr runterladen werden. Alleine diverse Fungames machen ohne Musik keinen Sinn mehr. Da kann man sie auch direkt weglassen. ._.
Außerdem ist es so nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Abuse-Meldung ins Haus flattert, weil dann eben die Grafiken stören.

GSandSDS
02.03.2010, 13:23
Furzgeräusche und „Los, Staubflock'n!” sind immer noch im Spiel enthalten. Was Willy betrifft: Das ist leider ©Nintendo. Ach! Das ist doch alles zum Ko… äh, Koffeintabletten-Einnehmen.

@Eisbär: Zu den Grafiken habe ich mich glaube ich schon einige male im Forum geäußert. Um es kurz zu machen: § 24 und § 57 und noch ein paar andere. Ich bin kein Rechtsexperte, doch solange das Spiel als neues Werk genug Eigenständigkeit beweist, bin ich da guter Dinge. Das ist leider aber auch der Grund, wieso die meisten Fan-Spiele momentan mein großes Sorgenkind sind, denn die werden wohl selbst § 24 überbeanspruchen (auch wenn ich beispielsweise bei csgs Parodiespiel etwas hoffen kann). Der Paragraph gilt leider auch nicht für Musik (und § 52 schon gar nicht, da die Musik ständige Begleitung ist).

Und ob das nun eine dauerhafte Lösung ist oder nicht: Es gibt leider keine andere Lösung. Außer vielleicht, dass die Community ihren jeweiligen Lieblingsspielen unter die Arme greift und z.B. neue Musik findet, Musik die man auch nehmen darf. Micht kotzt die Sache ja auch an, aber geht halt nicht anders.

Davy Jones
02.03.2010, 14:59
Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.


Zitat von Davias Beitrag anzeigen
Der einzige der noch über alles verfügt, ist GSandSDS. Und von ihm wäre es halt toll, wenn er nochmal eben für einen kurzen Zeitraum alles zugänglich macht, damit Sicherheitskopien möglich sind.
--------------------------------------------------------------------------
So sehe ich das auch. Wäre in jedem Falle toll.
Da er ohne Reaktion auf solche Anfragen hier reinpostet, kannste davon ausgehen dass ers gepflegt ignoriert. Er fürchtet sich anscheinend davor wegen Weitergabe dieser pöhsen Copyright-Dinger drangekriegt zu werden, hier im Forum scheint es aber schnurz zu sein (siehe Com-Spieledatenbank).

Würd mich btw auch mal interessieren ob ihn ein Anwalt festnageln kann wenn er hier was im Forum findet (das Kami hatte seine Makerbereiche ja komplett gelöscht und neu aufgesetzt, um alles belastende zu vernichten).

Mivey
02.03.2010, 15:00
Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.Wenn du eigene Musik verwendest wird das auch im Atelier welche haben :)
Und sie es mal positiv, wenn dein Spiel eines der wenigen ist, die Musik haben wird es sicher bevorzugt werden.
Neues Feature: Kein Stummspiel! ;D

Davy Jones
02.03.2010, 15:02
Dürfte net unbedingt die Musik sein die mir gefällt, ich denke mir schließlich auch meinen Teil bei der Auswahl um ein bestimmtes Feeling zu vermitteln.

Am liebsten wäre mir eher sowas wie "Für den Inhalt ist alleinig der Autor verantwortlich", aber das beißt sich wohl mit der deutschen Rechtsprechung.

~Jack~
02.03.2010, 15:07
Erstmal ordentlich Musik finden. An Kampfmusik finde ich zwar viele gute MP3s (wenngleich wenig wirklich epische), aber bei Midis hab ich z.B. letztens sicher 60 Stück durchgehört und so gut wie jedes Lied wieder gelöscht weil die einfach nicht gut klangen.

Und finde mal sowas (http://www.youtube.com/watch?v=ux0Qnn2XEgM) bei freien Songs.

Eisbaer
02.03.2010, 15:11
Es reicht doch, wenn sich die CRTP-Gruppe erstmal um Musik kümmert. Wenn genügend Stücke vorhanden sind, können die Musikstücke in die alten Spiele eingebaut werden. Natürlich nur bei den beliebten Spielen. Sonst macht sich ja keiner die Arbeit.^^

Liferipper
02.03.2010, 16:35
"Und das Spiel hat keine Musik. Wie bei Delta Star."

wusch
02.03.2010, 16:41
"Und das Spiel hat keine Musik. Wie bei Delta Star."

Eigentlich schreit die ganze Sache inklusive der 'Stummspiele' doch geradezu nach einem Assi-Review-Spezial.

FlareShard
02.03.2010, 16:48
Eigentlich schreit die ganze Sache inklusive der 'Stummspiele' doch geradezu nach einem Assi-Review-Spezial.

Dann aber auch stumm. Aus Solidarität. =c=

sorata08
02.03.2010, 17:04
Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.


Da er ohne Reaktion auf solche Anfragen hier reinpostet, kannste davon ausgehen dass ers gepflegt ignoriert. Er fürchtet sich anscheinend davor wegen Weitergabe dieser pöhsen Copyright-Dinger drangekriegt zu werden, hier im Forum scheint es aber schnurz zu sein (siehe Com-Spieledatenbank).

Würd mich btw auch mal interessieren ob ihn ein Anwalt festnageln kann wenn er hier was im Forum findet (das Kami hatte seine Makerbereiche ja komplett gelöscht und neu aufgesetzt, um alles belastende zu vernichten).
Sag mal, ich habe den Eindruck, du machst hier einen auf Pseudo-Revoluzzer, kann das sein?
GSandSDS macht eben das, was nach aktueller Rechtslage und nach seinen Recherchen, das sinnigste ist, um nicht gleich nur leere Ordner zum Download anbieten zu müssen. Und das sind nunmal vorrangig Musikstücke und Fanfics bzw. allzu sehr gerippte Grafiken.
Es ist ja schön, dass du mitunter all die tollen Trashspiele "retten" magst, aber du könntest, anstatt hier so ne Anti-Haltung einzunehmen, vielleicht - sofern es in deiner Kompetenz steht - auch erstmal selber recherchieren, was man rechtlich nun an der Datenbank wirklich beanstanden müsste und was nicht.
Wie GSandSDS schon sagte: Er kann es auch gleich wie bisher lassen, dann kannst aber DU sicher für die Abmahngebühren aufkommt, wenn's dann richtigen Stress gibt.
Aber dieses ständige Rumgestichele von deiner Seite geht mir langsam gegen den Strich. Dann hilf mit, die Sache ordentlich über die Bühne zu bringen und zieh hinterrücks nicht irgendwelche Parallel-Projekte hoch, um die "hochgeschätzten Perlen" der Community zu retten (wovon ich - für mein Dafürhalten nen Großteil eh nicht prickelnd finde, mich ergo sowieso frage, wieso da jemand die unbedingt downloaden wollen würde).

Soviel dazu.

Wie sieht's eigentlich mit eb!'s Statement bezüglich dem RTP (auch besonders wegen XP und VX) aus? Gibt es da schon was Neues?

MfG Sorata

Flying Sheep
02.03.2010, 17:11
Da er ohne Reaktion auf solche Anfragen hier reinpostet, kannste davon ausgehen dass ers gepflegt ignoriert. Er fürchtet sich anscheinend davor wegen Weitergabe dieser pöhsen Copyright-Dinger drangekriegt zu werden, hier im Forum scheint es aber schnurz zu sein (siehe Com-Spieledatenbank).
Hmm, um es mal mit den Worten des großartigen Dachdeckers Benether zu sagen: "Hast du die Augen offen? Ist da vielleicht so ein Balken, wo du sehen tust?"
Wenn wir doch alle Spiele von der Seite nehmen mussten, wie sollte er sie denn dann hier im Forum explizit reinstellen können? Das ist absurd. Was zum Teufel erwartest du denn? xD Wenn du allerdings die Anwalts- und Mahngebühren tragen möchtest, bitte. :)

Einheit092
02.03.2010, 18:25
Aber da es hier impliziet ist dürfen wir?! Thx.

Koshi
02.03.2010, 18:52
Ich liebe dich. xD

sorata08
02.03.2010, 19:02
2364.: Nun, wenn ich den fremden Zungen, in denen Ihr mir gegenüber Eure Meinung kundtut, bin ich geneigt, einzugestehen, dass einige meiner Anschuldigungen und Vorwürfe vielleicht etwas übertrieben scheinen. Dennoch bleibt mir der Eindruck nicht verwehrt, dass Davias etwas zu sehr GSandSDS' Handhabe unnötig stark kritisiert und schlecht redet.
Anstatt nun also allen alten Kram zu retten, könnte man doch der Überlegung nachkommen, den betroffenen Spielen durch Suchen nach rechtlich unbedenklicherer Musik auszuhelfen, sofern sich die Ersteller dazu nicht selber in der Lage sehen. Denn selbst wenn man alle Spiele an einem anderen Ort zwischenspeichert, wird ihre Legalität dadurch auch nicht gesteigert. o_ô
Ich lebe fort, in der Hoffnung, das zumindest diese Worte hier meine Aussage verständlich und weniger angreifen auszudrücken vermögen.

Mit bestem Gruße,
Sorata

Zaphod
02.03.2010, 19:39
Bezüglich § 24 I UrhG bei Fan-Spielen:
BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00 - Gies-Adler
"Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nicht ohne weiteres allein aufgrund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muß, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes."

Quelle: http://lexetius.com/2003,2004


Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.






Bezüglich § 57 UrhG:
Ist zwar nur von Wikipedia, aber ich befürchte, dass die Grafiken, etc. von Maker-Spielen nicht unter die Vorschrift fallen:

"Im deutschen Urheberrecht erlaubt § 57 UrhG die Abbildung (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe) eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn dieses nur als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand anzusehen ist.

[...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk



Aber, wenn § 24 I UrhG bereits eingreift, spielt § 57 UrhG keine Rolle, da § 24 UrhG den Inhalt des Urheberrechts regelt, während § 57 UrhG eine Schranke des Urheberrechts ist.

D.h. wenn § 24 bereits sagt, dass ein Werk unter diesen Umständen ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden darf, ist es unerheblich ob § 57 eingreifen würde.

Nur wenn § 24 nicht gegeben ist, kommt es auf § 57 an, der imo leider wohl nicht eingreift.

(Bzw. kurz zusammengefasst: §§ 24, 57 UrhG sind Rechtfertigungsgründe, d.h. wenn einer von beiden eingreift ist die Verwertung u. Veröffentlichung (§ 24) bzw. Veröffentlichung (§ 57) in Ordnung. Wollte das nur kurz deutlich machen, da ich mir auch erst nicht sicher war, wie diese Paragraphen zusammenspielen.
Zumindest hab ich das aus dem TV-Total-Urteil herausgelesen (In dem geht es zwar nicht um § 57, sondern um andere Schrankenbestimmungen. Das dürfte für die Systematik aber keinen Unterschied machen), Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080145.htm)

lucien3
02.03.2010, 19:50
Die verwendeten Grafiken und Musikstücke bleiben auch da jedoch weiterhin geschützt. Daher wird das nicht wirklich was bringen.

GSandSDS
02.03.2010, 19:57
Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.


Bezüglich § 57 UrhG:

[...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:
Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen (und allen anderen Werkarten) dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.

Er Te Pe
02.03.2010, 21:07
Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.
Hm, da kommt es wohl auf die Sichtweise des Juristen an, der die Sache behandelt.


Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind.

Yeah, es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung für Künstler wie hier. Ich finde die Situation nur unnötig, die Menschheit lebt vom von der kreativen Evolution. Wenn jetzt jede Verwendung jeder Entwicklung eines Andern verboten ist, wie soll man dann Veraltetes verbessern und erneuern?

Ich hoffe, es wird eine befriedigendere Lösung gefunden, als die alten Meisterwerke der Makerzunft einfach vergessen zu müssen.

Davy Jones
02.03.2010, 23:42
Dennoch bleibt mir der Eindruck nicht verwehrt, dass Davias etwas zu sehr GSandSDS' Handhabe unnötig stark kritisiert und schlecht redet.
Anstatt nun also allen alten Kram zu retten, könnte man doch der Überlegung nachkommen, den betroffenen Spielen durch Suchen nach rechtlich unbedenklicherer Musik auszuhelfen, sofern sich die Ersteller dazu nicht selber in der Lage sehen. Denn selbst wenn man alle Spiele an einem anderen Ort zwischenspeichert, wird ihre Legalität dadurch auch nicht gesteigert. o_ô
Ich lebe fort, in der Hoffnung, das zumindest diese Worte hier meine Aussage verständlich und weniger angreifen auszudrücken vermögen.
Es geht mir mehr um die Gesamtheit der Games und auch zur Beihilfe zu ihrer Erhaltung (eben vor allem aus dem Datenbank-Fundus). Schließlich ist annähernd jedes Game hiervon betroffen, die Zweigleisigkeit von Forum und Datenbank und warum niemand dazu ein Statement abgibt war mir aber auch schon vorher ein Rätsel.

Meine Reaktionen resultierten btw eher aus Unverständnis warum nicht auf soetwas (zum wiederholten Male) geantwortet wird, obwohl die Sache relativ wichtig ist. Mittlerweile wurde ich allerdings von jemandem aufgeklärt warum das so ist, ich werde und kann mich hierzu allerdings nicht weiter äußern (ja, es hat bestimmte Gründe auf die nicht näher eingegangen werden kann).

Insofern ziehe ich auch alle Phrasen meines Unverständnisses zurück und entschuldige mich dafür mal an dieser Stelle~

Daen vom Clan
05.03.2010, 02:15
Und jetzt eine ganz wichtige Nachricht für Daen: Delta Star ist wieder online! ;)

Das Leben hat nun auf jeden Fall mehr Sinn als vorher... aber da fehlt doch was... :(

JETZT beginnt die Sache wirklich unangenehm zu werden. ;)

Fenrir
06.03.2010, 16:06
Eine Frage hätte ich da, was mein Projekt anginge und da ich momentan nicht die Zeit habe um danach zu suchen frage ich einfach rein:
Wie sieht es eigentlich mit M&B aus? Sind die aus "legaler" Sicht auch "verboten"?

~Jack~
06.03.2010, 16:08
Wie sieht es eigentlich mit M&B aus? Sind die aus "legaler" Sicht auch "verboten"?

Ich glaube hier stand irgendwo, dass verboten wäre die Sets mit illegalen Versionen des Makers zu verwenden, aber ansonsten gibt es eigentlich keine Probleme.
Und um die Grafiken musst du dir mittlerweile wesentlich weniger Sorgen machen als um die Musik. Letztere wird sicherlich entfernt falls du das Spiel ans Atelier sendest und copyrightgeschütze Stücke drin sind.
Wenn du dir aber anschaust was für Spiele schon wieder auf der Seite sind, wirst du unter anderem welche mit M&B entdecken, von daher arbeite ruhig damit weiter.

Ineluki
06.03.2010, 18:54
Ich glaube hier stand irgendwo, dass verboten wäre die Sets mit illegalen Versionen des Makers zu verwenden, aber ansonsten gibt es eigentlich keine Probleme.
Und um die Grafiken musst du dir mittlerweile wesentlich weniger Sorgen machen als um die Musik. Letztere wird sicherlich entfernt falls du das Spiel ans Atelier sendest und copyrightgeschütze Stücke drin sind.
Wenn du dir aber anschaust was für Spiele schon wieder auf der Seite sind, wirst du unter anderem welche mit M&B entdecken, von daher arbeite ruhig damit weiter.

Kann ich so unterstreichen.

Einheit092
06.03.2010, 21:25
Das selbe gilt dann für alle Stile, oder gibt es da Außnahmen (z.B. dachte ich da wär was mit RefMap gewesen?)?

Koshi
06.03.2010, 21:34
Wie Jack sagte, Refmap ist nur verboten wenn du den illegalen Maker benutzt, aber 1: Wird eh niemand verfolgen können welchen du benutzt und 2: wenn man schon den illegalen benutzt ist die grafik dann auch egal ;)

MagicMaker
06.03.2010, 21:37
Diese Regel die ich mal erwähnt habe, hat MACK irrerweise aus seinen Nutzungs-
bedingungen gestrichen, also macht euch mal um REFMAP keine Gedanken mehr.

Sushi
10.03.2010, 10:50
Glueck gehabt. Aber wie sieht es mit Theodore aus. Ich mapp
zwar hauptsaechlich mit Refmap aber Theodore istmeiner
Nummer 2.

Owly
10.03.2010, 11:05
Diese Regel die ich mal erwähnt habe, hat MACK irrerweise aus seinen Nutzungs-
bedingungen gestrichen, also macht euch mal um REFMAP keine Gedanken mehr. Nein, wie ich damals erwähnt habe. Er hat immer noch was gegen die Nutzung im illegalen Maker ;).

Ascare
10.03.2010, 11:50
Was haltet ihr von Quellenangaben? Dann hat sich die Diskussion auch erledigt.
REFMAP License Agreement (http://www.tekepon.net/fsm/modules/refmap/)

alpha und beta
10.03.2010, 19:14
All of our resources are free, without regard to your game is a shareware or a free-ware. Of course, you can also subscribe your game used our graphic data for a game contest.
Although our resources are for RPG Tkool 2000*1, you can use them for a original programming game, for your website, for a movie, for a screen saver, etc.
No special permission to use.
REFMAP and FSM does not take any responsibility of any damage caused by having used our material.

Also heisst es, dass man diese ohne weiteres nutzen darf?
Ich selber bin doch geschockt ...


Although our resources are distributed as a free material, this does NOT mean "copyright abandoned". It only means "no charge to use" and "no need to ask our permission". All of the right of our graphic data is reserved by REFMAP.

When you use our resources, please indicate in READ ME file (or in somewhere a player can recognize) author name "REFMAP", URL of this website (http://www.tekepon.net/fsm) and mention of using the resources of REFMAP in your game. Moreover, please clearly forbid extracting image data and using them from your game.

Please write in your READ ME file like this:

"Some (All) of graphic data in this software are free game resources distributed by REFMAP(http://www.tekepon.net/fsm).
You must not use the graphic data which is in this software, for the purpose except playing this game. When you want to get these resources, go to the website above."


... das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.


"RPG Tkool" series is the registered trademark of ASCII,Inc. and ENTERBRAIN,Inc. The companies do not approve the software called "maker" series ("RPGMaker2K", "RM95", etc.) distributed by the illegal act, and so we forbid use of our resources for such software.

Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach! :D

~Jack~
10.03.2010, 19:25
... das sich keiner an sowas hält.
Um sich an sowas zu halten müsste man diese Bestimmungen auch erstmal lesen.


Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach! :D


The companies do not approve the software called "maker" series distributed by the illegal act

Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.

Mivey
10.03.2010, 20:00
Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.
Das ist allerdings nicht wirklich überprüfbar, das ist nur eine dieser Standard-Schutzklauseln damit sie selber nicht in Gefahr kommen. Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?

MagicMaker
10.03.2010, 20:28
REFMAP License Agreement
Ändert der das ständig oder was xD
Ich hab mich doch erst neulich da durchgekämmt und von dem *1-Bereich
war keine Spur mehr. :'D


Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?
Gar nicht. Wen piepts? http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/szuck.gif


das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.
Ja erstens sind die Credits meistens falsch, zweitens fehlt die Readme
wirklich in jedem deutschen Spiel das mir bekannt ist. Das hab ich bisher
nur bei einigen aus Japan gesehen, so sehr viele mit REFMAP hab ich aber
noch nicht gehabt.


Aber wie sieht es mit Theodore aus.
Kannst ihn ja fragen, man trifft Theo hin und wieder auf Pixiv wo er VX-Tiles
(nur Maps, keine Tilesets), Background-Arts und sonstwelche netten Sachen
präsentiert. Oder einfach nach der Kontaktadresse auf der Seite gucken.

Vielleicht gibts die Bestimmungen auch noch auf einer Archivseite von der
Wayback Machine.

Mivey
10.03.2010, 21:09
Gar nicht. Wen piepts? http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/szuck.gifZumindest offiziell wird sich auch das Atelier von illegalen Versionen distanzieren müssen, auf legaler Ebene. Es ist aber eben klar das man praktisch nicht darauf achtet, wie ich sagte, Standard-Schutzklauseln.
EDIT:
Das ist heute ja auch so, oder darf jemand hier illegale Versionen offen verbreiten? Nein, aber unter der Hand passiert das natürlich.

jwiechers
11.03.2010, 16:12
Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?

Indem man sich die generierte .exe Datei ansieht?

alpha und beta
11.03.2010, 16:42
Um sich an sowas zu halten müsste man diese Bestimmungen auch erstmal lesen.

Und jetzt sitzen wir in der Scheiße oder was?(!); meine es Allgemein jetzt und nich wegen diesem Chipset.



Das ist heute ja auch so, oder darf jemand hier illegale Versionen offen verbreiten? Nein, aber unter der Hand passiert das natürlich.

Wenn ich mich nicht irre, durfte man es früher so offen zum Downloaden anbieten, aber seid einigen Jahren wurde das wieder eingestellt? Somit gibt es doch dann drei Arten von Benutzern: Diejenigen, die es gekauft haben; Diejenigen, die es kostenlos & legal damals runtergeladen haben; und jetzt die heutigen illigalen Verbreitungen!


Indem man sich die generierte .exe Datei ansieht?

Und widerum wie sollen die DAS anstellen? Besuchen bestimmt jeden einzelnen Nutzer und kontrollieren es mal einfach schnell: Außerdem kann ich genauso eine GEKAUFTE Version ins Netz stellen ( Key benötigt man nicht bei dem 2k, 2k3 )! :D

Wenn ich jetzt falsch liege ... mich bitte sofort ansprechen! :)

jwiechers
11.03.2010, 16:45
Und widerum wie sollen die DAS anstellen? Besuchen bestimmt jeden einzelnen Nutzer und kontrollieren es mal einfach schnell: Außerdem kann ich genauso eine GEKAUFTE Version ins Netz stellen ( Key benötigt man nicht bei dem 2k, 2k3 )!

Ich rede von den vom RPG Maker generierten exe-Dateien der Spiele. Die unterscheiden.sich. Die legale japanische Version generiert eine erkennbar andere Datei als die von Don Miguel übersetzte Version.

alpha und beta
11.03.2010, 16:48
Ich rede von den vom RPG Maker generierten exe-Dateien der Spiele. Die unterscheiden.sich. Die legale japanische Version generiert eine erkennbar andere Datei als die von Don Miguel übersetzte Version.

Und wie wollen die es alle bitte kontrollieren? :eek:
( Sry, bin nicht so schnell nee Leuchte! :D )

jwiechers
11.03.2010, 16:48
Das war ja nicht der Punkt. Ich rede nur vom allgemeinen Fall. Ob man das kontrolliert ist eine ganz andere Frage.

~Jack~
11.03.2010, 16:51
Und jetzt sitzen wir in der Scheiße oder was?(!); meine es Allgemein jetzt und nich wegen diesem Chipset.

Ich glaube kaum das hier irgendjemand aufhören wird REFMAP zu verwenden nur weil sie den Maker nicht legal besitzen. Außerdem läd das Atelier ja auch wieder Spiele mit diesen Grafiken hoch (und diversen anderen eigentlich copyrightgeschützen Grafiken, von daher http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/szuck.gif)
Wer seine Spiele noch ans Atelier schicken will muss jetzt hauptsächlich nur seine Musik aus freien Quellen beziehen.


Diejenigen, die es kostenlos & legal damals runtergeladen haben

Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.


Und wie wollen die es alle bitte kontrollieren?

Die Frage ist eher: Kontrolliert das Atelier ab jetzt ob die Spiele mit einer legalen Version des Makers erstellt wurden und lehnt illegal erstellte Spiele ab?

alpha und beta
11.03.2010, 16:55
Ich glaube kaum das hier irgendjemand aufhören wird REFMAP zu verwenden nur weil sie den Maker nicht legal besitzen. Außerdem läd das Atelier ja auch wieder Spiele mit diesen Grafiken hoch (und diversen anderen eigentlich copyrightgeschützen Grafiken, von daher http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/szuck.gif)
Wer seine Spiele noch ans Atelier schicken will muss jetzt hauptsächlich nur seine Musik aus freien Quellen beziehen.

Hab ich niee behauptet! :D




Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.

Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde; kann aber auch verwechselt haben. Ich selber habe es aber immernoch nicht verstanden, weshalb auch nun das RTP verboten werden soll .. ist doch das Standart von allen und in meinen Augen, das Beste Chipset!

Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!



Das wahnsinns Programm zum erstellen eigener Rollenspiele! Programmiert von YOJI OJIMA, übersetzt von Don Miguel. Du musst überhaupt keine Programmierkenntnisse haben. Einfach per Klick erstellen. Wenn du ihn nutzen willst, brauchst du beides! Das RTP, dort sind Grafiken etc., und den RPG-Maker 2000 Version 1.07. Die wichtigsten Features im Überblick gibt es rechts in der Infoleiste. Achtung: Der Maker wurde bis auf Weiteres aus der Sektion genommen aufgrund neuer Bestimmungen des Herstellers!

Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?

~Jack~
11.03.2010, 16:59
Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde

Früher wurde der maker auch öfters zum download angeboten (und wenn man richtig sucht findet man ihn immer noch), aber das macht es nicht gleich legal, schließlich kannst du alles irgendwo zum Download finden.
Und das RTP darf man wohl eigentlich nur dann verwenden, wenn man eine Lizenz erworben hat, die man eben nur beim Kauf des makers erhält.



Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!

Eben. Beim XP und VX ist es ja noch einfacher sich den legal zu holen. Den 2k müsste man sich extra aus Japan besorgen und der 2k3 mit dem ich fast ausschließlich arbeite ist scheinbar nirgens mehr erhältlich, so wie ich das hier rausgelesen habe.

Einheit092
11.03.2010, 18:03
Die Frage die ich mir stelle ist doch die, ob jetzt noch Spiele mit Refmap angenommen werden. Vielleicht wäre zum Theama Ressurcenzulässigkeit im graphischen Bereich ein verbindliche Adminankündigung sinnvoll.

Leana
11.03.2010, 18:05
Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?

Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten. Dann kam der große Rechtsstreit mit Enterbrain und ab sofort durften weder Download noch Links zu diesem angeboten werden. Wenn ich das damals richtig mitgekriegt habe, dann wurde allerdings gestattet, dass diejenigen, die den Maker schon hatten, ihn weiterbenutzen dürfen. Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.

~Jack~
11.03.2010, 18:11
Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.

Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.

Leana
11.03.2010, 18:25
Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.

Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?

Ineluki
11.03.2010, 18:37
Ich greife mal der offiziellen Seite voraus, da ich meine zu wissen, wie diese zum Thema steht.

1. Offiziell gehen wir natuerlich davon aus, dass jeder so ehrlich ist, und sich den RM2k oder zumindest einen der anderen Maker legal aus Japan importiert hat.

2. Warum wir die erstellten Spiele nicht auf die Version von Don Miguel ueberpruefen ? Weil wir davon ausgehen, dass die meisten trotz dessen, dass sie den Maker aus Japan korrekt importiert haben, auf ihren PCs die uebersetzte Version von Don Miguel verwenden. Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden, ebenso gibt es Probleme mit dem Verteilen der so installierten Spiele. Da aber jeder ohnehin den Maker gekauft hat, glauben wir, dass Enterbrain nicht aktiv dagegen vorgehen wird, dass stattdessen eine unautorisierte Uebersetzung verwendet wird (das ist sogar nach deutschem Recht erlaubt, sofern die Nutzungsbedingungen nichts anders sagen. Selbiges kommt aber hier nicht zur Anwendung). Fazit: Spiele mit der Don Miguel Uebersetzung des Makers werden angenommen, weil wir fest davon ausgehen, dass jeder, der den Maker auch benutzt, sich diesen auch kaufen wird.

3. Da nach 1. und 2. ja alle den Maker gekauft haben, und wir in Treu und Glauben deswegen auch die uebersetzte Version akzeptieren, lehnen wir auch Refmap Chipsets nicht ab, da ihre Verwendung zusammen mit einer gueltigen Lizenz des Makers ja erlaubt ist.

4. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstoessen sieht das natuerlich anders aus. Wenn wir also erkennen, dass jemand urheberrechtlich geschuetzte Musik verwendet, bei der es sehr fraglich ist, dass derjenige die noetigen Vertriebsrechte besitzt (z.B. Charts, etc), oder wir explizit darauf hingewiesen werden, werden wir natuerlich besagtes Spiel nicht auf die Seite lassen oder selbiges aus der Downloaddatenbank entfernen. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir alle Urheberrechte der Welt kennen, aber wenn sich jemand beschwert, muessen wir handeln, sonst haben WIR das Problem am Hals. Das gleiche trifft natuerlich auf Graphiken etc. ebenfalls zu, sofern diese einem geschuetzten Werk nicht nur entfernt aehneln (§24UrhG).


Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?

Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.

MagicMaker
11.03.2010, 20:16
erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss
Ausserdem ist der Zoll bemächtigt, Importware zu beschlagnahmen, allerdings
von Glück gesagt nur wenn der Hersteller das anordnet, was eb! halt sowieso
nicht macht.


und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.
Ohne sowas wirst du ihn auch nicht ordentlich benutzen können und selbst
einer der JP beherrscht muss sich auch dran gewöhnen die globale System-
Sprache auf eben diese umzustellen, da ja...:


Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden
Das habe ich bis heute nicht auf die Reihe bekommen, ihn wirklich fehlerfrei
laufen zu lassen, nichtmal mit Hilfsprogrammen wie AppLocale oder NTLEA
funktioniert er wirklich vollends korrekt.


Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten.
Ausserhalb von Deutschland sind nur leider immernoch genug Seiten die das
von Beginn bis heute immernoch tun, unsere Comms halten sich nur eben
recht vorbildlich an die Vorschriften. :D

Leana
11.03.2010, 22:19
Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.
Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.

MagicMaker
11.03.2010, 23:28
Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird.
Ich bin gespannt zu lesen wie du dir den Nachweis vorgestellt hast.
Mir fällt dazu keine Möglichkeit ein. xDDD

Ineluki
11.03.2010, 23:43
Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.

Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.

Ascare
12.03.2010, 05:46
Kurzum: Es werden also weiterhin 2k/3 Spiele auf der Seite angenommen, mit quasi jeglicher Grafik, aber nur "freier" Musik? Sind die ganzen Midis aus vgmusic wirklich nicht mehr erlaubt?

Neewaa
12.03.2010, 06:17
Kurzum: Es werden also weiterhin 2k/3 Spiele auf der Seite angenommen, mit quasi jeglicher Grafik, aber nur "freier" Musik? Sind die ganzen Midis aus vgmusic wirklich nicht mehr erlaubt?

Soweit ich weiß, nicht.

Aber wie siehts bspw. mit klassischer Musik, Volksliedern und alten Armeemärschen aus? Die dürften doch ohne weiteres verwendet werden, sofern der, der das Midi/MP3 arrangiert hat nichts dagegen hat.
Ich spiele natürlich unter anderem auf die Reise ins All an. Ohne Preußens Gloria geht's einfach nicht ;)

MagicMaker
12.03.2010, 16:17
klassischer Musik
So alt dass sie niemandem mehr gehört und sowieso überall allgemeinverwendet.


Volksliedern
Ein Lied muss bereits sehr alt sein um als solches zu gelten und dann für sowas
befunden werden, gleiche Sache wie erstens.


alten Armeemärschen
Ich denke nicht dass man mit sowas Probleme bekommt.

Animal Chin
12.03.2010, 19:03
Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.

Leana
12.03.2010, 20:28
Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.

Ich weiß, dass eb nicht auf unser Geld angewiesen ist. Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht. Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
Mein Vorschlag zielte darauf ab, dass man gegen Bezahlung von eb lediglich irgendein Schriftstück kriegt. Darin müsste nur Name, Anschrift und das notwendige Blabla stehn. Die persönlichen Daten würden sowieso über ne Online-Bestellung erfasst werden und der Rest ist kein großer Aufwand.

@MagicMaker
Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.

sorata08
12.03.2010, 20:40
@MagicMaker
Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.
Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

MfG Sorata

alpha und beta
12.03.2010, 20:59
Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.

Dann haben ja die in 70 Jahren voll Glück: Die können richtig geile Soundtracks aus geilen Spielen benutzen ( wenn wa voher den Komponisten töten xD )

Mnemonik
12.03.2010, 21:00
Dann haben ja die in 70 Jahren voll Glück: Die können richtig geile Soundtracks aus geilen Spielen benutzen ( wenn wa voher den Komponisten töten xD )
Das stimmt allerdings. ich lasse mich einfrieren, dann hab ich das Problem nicht mehr :D

Leana
12.03.2010, 21:06
Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

MfG Sorata

Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.

MagicMaker
12.03.2010, 22:10
Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht.
Ersteres stimmt ja (zumindest "gar nicht mehr zum" wäre korrekt) aber
RPG2000 gibts seit Release bis heute ununterbrochen kaufbar zu finden. :'D

Die Comm sollte sich lieber mal was irres für den zehnten Geburtstag dieses
netten Programms einfallen lassen, dem 5. April.


Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
In dem Fall hätte sich eb! über den alles andere als unbekannten HimeyaShop
hergemacht, aber jeder von dem ich weis dass er einen Maker da bestellt hat,
hat ihn auch bekommen.

Ineluki
12.03.2010, 22:23
Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.

Das ist leider nicht korrekt. Ob ihr uns die Kaufquittung oder sonst was zeigt, ist unerheblich. Man kann uns in dem Fall immer dran kriegen, wenn es nicht korrekt ist, und es jemanden interessiert. Allerdings koennten wir dann unsererseits wieder unsere Ausgaben zivilrechtlich vom Ersteller einfordern, nur ist das Aufwand ohne Ende und fuer uns finanziell nicht machbar.

Kelven
12.03.2010, 23:09
Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.

Die Komposition ist frei verwendbar, aber du brauchst immer noch jemanden, der sie spielt. Du kannst dir sicher sein, dass du irgendwelche Tonaufnahmen von z. B. Karajan sicher nicht frei in deinen Spielen verwenden darfst. Schon alleine weil die CDs immer noch verkauft werden. Bei der Musik gibt es neben der Komposition eben auch immer die Interpretation. Solange die nicht unter einer freien Lizenz verfügbar ist, hilft es dir auch nicht, dass der Komponist schon lange tot ist.

Fischkopf
12.03.2010, 23:32
Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD

MagicMaker
12.03.2010, 23:38
Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD
Wenn du dein Spiel auf die Atelierseite laden willst. :'D
Aber auch dann bleibt dir als Alternative eine der Massen an Quellen für
Free Game Music, man muss sie eigentlich nur finden.

niR-kun
15.03.2010, 16:03
Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD

Dann verlinkt man sein Spiel in seiner Signatur und lädt es irgendwo anders hoch :D. So ist es nicht mehr das Problem von dem Atelierseite, wenn irgendetwas faul ist oder jemand da irgendwie Probleme damit hat. :p

Masgan
15.03.2010, 23:12
Ich frage jetzt einfach mal ganz dreist, da ich nicht wirklich Lust habe, mich durch ein paar 30 Seiten zu lesen:

Das alte RTP scheint ja auch illegal zu sein. Meine Frage bezieht sich jetzt auf Spiele, die Grafiken (vor allem Facesets, Charsets, Monster) aus diesem verwenden (UiD, VD, ...).
UiD oder auch VD werden auf der Hauptseite beide angeboten, und dass, obwohl sie Grafiken aus dem RTP enthalten (auch, wenn es nur wenige oder editierte sind).

Werden auch in Zukunft noch Spiele angenommen, die Grafiken aus diesem enthalten? Oder in wie weit müssen diese editiert sein, wenn man sie verwenden will?

EDIT: Habe mir jetzt doch noch die letzten Seiten des Threads durchgelesen. Also ist es, sofern ich es richtig verstanden habe, so, dass das Problem eigentlich nur bei dir Musik liegt, und dass die Grafiken sonst (fast) kein Problem darstellen? Und wenn das so ist, bezieht sich das dann auch auf RTP-Dateien oder doch nur auf Rips?

Square
18.03.2010, 16:32
Midis aus der RTP vom RPG Maker 2000/ 2003 und XP sind auch verboten? Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird! ;)

Mivey
18.03.2010, 16:58
Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird! ;)
Ist es nicht so, dass sie an neuen Regeln für die Spiele arbeiten? :D

Das'O'
24.03.2010, 03:46
Interessant für Komponisten, aber auch für Leute, die das Urheberrecht immer noch nicht so richtig ernstnehmen mögen:

http://portal.gmx.net/de/themen/musik/klatsch-tratsch/10108830-Alles-nur-geklaut-Bushido-verurteilt.html

Kurz gesagt, darf Bushido 'ne beträchtliche Menge seiner CDs einstampfen und zusätzlich Schadenersatz zahlen, weil er in seinen Liedern geschützte Tonfolgen aus den Liedern einer anderen Band verwendete.



<snip>

In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu

<snip>

Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.

<snip>


So langsam wird's bizarr. Ich meine Tonfolgen? So 'ne verdammte Tonleiter hat nun Mal max. 12 Töne. Ab wann wird ein bestimmtes Sub-Set davon oder eine bestimmte Änderung der Sortierreihenfolge von Tönen (AKA Melodie) zum geschützten Gut?

Smetanas Klassiker "Die Moldau" oder das gute alte Volkslied vom "Häschen in der Grube" - wer würde den Urheberrechtsstreit gewinnen? Oder wird gar der Komponist von "Alle meine Entchen" der Sieger sein, und die gesammmelten Reichtümer einsacken?

Ich könnte kotzen.

Lodrik
24.03.2010, 07:20
So langsam wird's bizarr. Ich meine Tonfolgen?
Anderes Wort für: Melodie


So 'ne verdammte Tonleiter hat nun Mal max. 12 Töne.
Du vergisst, dass es noch viele Oktaven gibt, demnach also weitaus mehr Töne vorhanden sind ;)


Ab wann wird ein bestimmtes Sub-Set davon oder eine bestimmte Änderung der Sortierreihenfolge von Tönen (AKA Melodie) zum geschützten Gut?
Zum Geschützen Gut wird eine Melodie, wenn es der Komponist schützen und eintragen lässt. Ähnl. dem Patent.



Smetanas Klassiker "Die Moldau" oder das gute alte Volkslied vom "Häschen in der Grube" - wer würde den Urheberrechtsstreit gewinnen? Oder wird gar der Komponist von "Alle meine Entchen" der Sieger sein, und die gesammmelten Reichtümer einsacke

Es gibt nunmal Unterschiede zwischen allg. Volksliedern und Musik von einer Band. :rolleyes:
Niemand kann mehr sagen, wer "Alle meine Entchen" "komponiert" hat. Es ist freies Gut.
Aber exakt die Melodien einer zeitgemäßen und bestehenden Band kopieren, ist schon ein starkes Stück und logisch (und für mich auch rechtens) dass Bushido dafür erlangt wird.
Wirklich aufregen könnte man sich nur, warum der Rapper sowas gemacht hat, aber da mir dieser und seine Musik aber am Äquator vorbeischwebt, ist mir das auch recht egal. XD

Einheit092
24.03.2010, 07:54
Tja, das zeigt das niemand vollkommen ist, schon gar kein Rapper.

Gibt es sonst irgendwelche Neuigkeiten zur Downloaddatenbank, oder zukünftigen Uploadbedingungen, oder bleiben die Spiele ewig ohne ihre eigene Musik und Graphiken?

wusch
24.03.2010, 14:05
Tja, das zeigt das niemand vollkommen ist, schon gar kein Retter.

Gibt es sonst irgendwelche Neuigkeiten zur Downloaddatenbank, oder zukünftigen Uploadbedingungen, oder bleiben die Spiele ewig ohne ihre eigene Musik und Graphiken?

Es gibt da ja mindestens 7 verschiedene Vertonungsprojekte im internen, denn das fertig vertonte Licht und Finsternis war ja die Nummer 7, andere Projekte sind sicher UiD und die Reise ins All.

Flying Sheep
24.03.2010, 14:25
Wie bereits erwähnt wird es in Zukunft einige Veränderungen an der Seite geben, allerdings können wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Details bekannt geben. Zurzeit kann ich von technischer Seite her berichten, dass wir am CMS und der Seite arbeiten. Außerdem werden ja noch einige Projekte neu vertont, wie wusch schon sagt. Leider liegen daher derzeit auch alle aktuellen Tests auf Eis. Ihr werdet erfahren, wann und wie es weiter geht.

Wir arbeiten an den Projekten, aber das kostet eben alles seine Zeit. :)

Das'O'
25.03.2010, 05:27
Zuerst mal sorry Leute, ich hätte dieses Themy in einen eigenen Thread verpacken sollen, aber da hier in diesem Thread ja bereits einiges an Diskussikon übers Urheberrecht stattgefunden hat, dachte ich, es wäre hier gut aufgehoben. Tut mir leid, und dies ist auch mein letzter Post zu diesem Thema hier.



Anderes Wort für: Melodie

Teil einer Melodie würd's eher treffen.


Du vergisst, dass es noch viele Oktaven gibt, demnach also weitaus mehr Töne vorhanden sind ;)

Ja, etwa 9 oder 10 die der Mensch hören kann. Ist aber kein Argument. Verschiebe einfach mal einen Hit deiner Wahl um eine beliebige Anzahl von (Halb-)Tönen, Oktaven, oder was auch immer, veröffentliche das Ganze und genieße die Reaktion des Urhebers. :D


Zum Geschützen Gut wird eine Melodie, wenn es der Komponist schützen und eintragen lässt. Ähnl. dem Patent.

Blödsinn. Das Urheberrecht ist ab dem Moment wirksam, wo das Werk oder der relevante Teil davon (hint: "Tonfolgen") existiert. Da muss nix eingetragen werden - obwohl es den Beweis erleichtern würde, was im Streitfall nun zuerst da war.


Es gibt nunmal Unterschiede zwischen allg. Volksliedern und Musik von einer Band. :rolleyes:
Niemand kann mehr sagen, wer "Alle meine Entchen" "komponiert" hat. Es ist freies Gut.

Es gab einen Grund, warum ich genau diese drei Lieder als Beispiel genomen habe - sie enthalten namlich identische Tonfolgen.


Aber exakt die Melodien einer zeitgemäßen und bestehenden Band kopieren, ist schon ein starkes Stück und logisch (und für mich auch rechtens) dass Bushido dafür erlangt wird.

In der Musik, genauso wie in vielen anderen Bereichen der Kunst, klaut seit Jahrhunderten jeder von jedem, aber ich will hier niemanden mit Beispielen langweilen - wer Ohren hat, findet selbst genug davon.

Streitigkeiten darüber, wer nun der wahre Urheber eines Kunstwerkes ist, gibt es auch schon seit Jahrhunderten. Das erhöhte Interesse der Juristen und Gesetzgeber an diesem Thema macht die Sache für die Betroffenen lediglich gefählicher (weil teurer), wird aber an der Sachlage als solcher nichts ändern.

Wie sagte mal jemand im Radio so schön: "Wo kämen wir denn da hin, wenn die Amsel, die das Lied pfeift, das sie von ihrer Mutter gelernt hat, nun dafür Lizenzgebühren zahlen sollte?"


Wirklich aufregen könnte man sich nur, warum der Rapper sowas gemacht hat, aber da mir dieser und seine Musik aber am Äquator vorbeischwebt, ist mir das auch recht egal. XD

No comment, da dieser "Künstler" mich nicht wirklich interessiert.

JasonX1991
14.04.2010, 21:51
Weiß nicht ob das hier passt, aber nachdem ich den Anfangspost gelesen habe denk ich schon. Da man bei euch keinen Games mehr runterladen kann was echt schade ist, wollte ich fragen, ob ihr mir eine andere gute Seite empfehlen könnt, oder ob ihr wisst wann ihr die Downloads wieder hochstellt?

Karl
14.04.2010, 21:53
Weiß nicht ob das hier passt, aber nachdem ich den Anfangspost gelesen habe denk ich schon. Da man bei euch keinen Games mehr runterladen kann was echt schade ist, wollte ich fragen, ob ihr mir eine andere gute Seite empfehlen könnt, oder ob ihr wisst wann ihr die Downloads wieder hochstellt?
Davias sammelt in der Community Datenbank (http://www.multimediaxis.de/showthread.php?t=125604). Da kannst du die meisten Spiele komplett und ohne Musikbeschneidung downloaden.

@Jack: harharhar

~Jack~
14.04.2010, 21:53
Schaust du hier (http://www.multimediaxis.de/showthread.php?t=125604) rein. Sind aber noch nicht alle Spiele wieder drin.

@Karl: Damn you!

JasonX1991
15.04.2010, 11:30
Dat ging ja flott. Dankeschön.

Einheit092
21.05.2010, 13:16
Wie geht es eigendlich vorran? Wie lange glaubt ihr werdet ihr noch für die Entmusifizierung der Datenbank brauchen?

Ave
20.06.2010, 00:11
Wie geht es eigendlich vorran? Wie lange glaubt ihr werdet ihr noch für die Entmusifizierung der Datenbank brauchen?

Die Musik kann mir sowieso gestohlen bleiben, hauptsache das Spiel ist wieder verfügbar :'P

Supermike
20.06.2010, 14:04
Wenn ich mir die ID der letzten Spiele ansehe, die hochgeladen wurden, dann wird das noch eine ganze Weile dauern. Die höchste ID ist 693. Wenn man bedenkt das praktisch alle Spiele illegale Musik benutzen und man diese auch noch GENAU nachprüfen muss, dann kann das gut und gerne die nächsten, ich schätze mal, mindestens 3 jahre dauern.

Natürlich hat SDS mal erwähnt, dass sich jeder daran beteiligen und mithelfen darf, die Datenbank auf Vorderman zu bringen.