Teelicht
03.01.2008, 11:32
Hallo,
ich wollte mich mal über meinen Urlaubsanspruch bei einem Praktikum erkundigen. Es handelt sich dabei um ein Praktikum VOR dem Studium, welches als Pflichtpraktikum gehandhabt wird, da die Hochschulen im betreffenden Studienfach eben ein Praktikum fordern.
Als ich vor Weihnachten einen Gleittag machen wollte, wurde dies damit abgelehnt, dass die Firma der Hochschule garantieren müsse, dass ich jeden Tag da war. Das ist ja verständlich - aber nebenbei erwähnte die Frau von der Personalabteilung auch, dass ich (offenbar aus dem selben Grund) keinen Anspruch auf Urlaub hätte.
Auf einen Rat einer Kollegin habe ich mich eben schlaumachen wollen, ob gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht und bin auf ein kleines Problem gestoßen: Unter dem Berufsbildungsgesetz hätte ich - nach meiner Recherche zu urteilen - Anspruch auf Urlaub, unter der Studienordnung hätte ich keinen, da der Urlaub via Semesterferien gegeben wird. Nochmal: Mein Praktikum ist VOR dem Studium, nicht WÄHREND desselben.
Ich bin etwas verunsichert, weil mein Praktikum als Pflichtpraktikum und nicht als freiwilliges Praktikum gehandhabt wird - unterliege ich nun dem Berufsbildungsgesetz (mit Urlaubsanspruch) oder der Studienordnung (ohne Urlaubsanspruch)?
Gruß, Micha
ich wollte mich mal über meinen Urlaubsanspruch bei einem Praktikum erkundigen. Es handelt sich dabei um ein Praktikum VOR dem Studium, welches als Pflichtpraktikum gehandhabt wird, da die Hochschulen im betreffenden Studienfach eben ein Praktikum fordern.
Als ich vor Weihnachten einen Gleittag machen wollte, wurde dies damit abgelehnt, dass die Firma der Hochschule garantieren müsse, dass ich jeden Tag da war. Das ist ja verständlich - aber nebenbei erwähnte die Frau von der Personalabteilung auch, dass ich (offenbar aus dem selben Grund) keinen Anspruch auf Urlaub hätte.
Auf einen Rat einer Kollegin habe ich mich eben schlaumachen wollen, ob gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht und bin auf ein kleines Problem gestoßen: Unter dem Berufsbildungsgesetz hätte ich - nach meiner Recherche zu urteilen - Anspruch auf Urlaub, unter der Studienordnung hätte ich keinen, da der Urlaub via Semesterferien gegeben wird. Nochmal: Mein Praktikum ist VOR dem Studium, nicht WÄHREND desselben.
Ich bin etwas verunsichert, weil mein Praktikum als Pflichtpraktikum und nicht als freiwilliges Praktikum gehandhabt wird - unterliege ich nun dem Berufsbildungsgesetz (mit Urlaubsanspruch) oder der Studienordnung (ohne Urlaubsanspruch)?
Gruß, Micha