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Thema: Urlaubsanspruch bei Praktika vor dem Studium?

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  1. #1

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    Urlaubsanspruch bei Praktika vor dem Studium?

    Hallo,

    ich wollte mich mal über meinen Urlaubsanspruch bei einem Praktikum erkundigen. Es handelt sich dabei um ein Praktikum VOR dem Studium, welches als Pflichtpraktikum gehandhabt wird, da die Hochschulen im betreffenden Studienfach eben ein Praktikum fordern.

    Als ich vor Weihnachten einen Gleittag machen wollte, wurde dies damit abgelehnt, dass die Firma der Hochschule garantieren müsse, dass ich jeden Tag da war. Das ist ja verständlich - aber nebenbei erwähnte die Frau von der Personalabteilung auch, dass ich (offenbar aus dem selben Grund) keinen Anspruch auf Urlaub hätte.

    Auf einen Rat einer Kollegin habe ich mich eben schlaumachen wollen, ob gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht und bin auf ein kleines Problem gestoßen: Unter dem Berufsbildungsgesetz hätte ich - nach meiner Recherche zu urteilen - Anspruch auf Urlaub, unter der Studienordnung hätte ich keinen, da der Urlaub via Semesterferien gegeben wird. Nochmal: Mein Praktikum ist VOR dem Studium, nicht WÄHREND desselben.

    Ich bin etwas verunsichert, weil mein Praktikum als Pflichtpraktikum und nicht als freiwilliges Praktikum gehandhabt wird - unterliege ich nun dem Berufsbildungsgesetz (mit Urlaubsanspruch) oder der Studienordnung (ohne Urlaubsanspruch)?

    Gruß, Micha

  2. #2
    Handelt es sich um das (Technische)Vorpraktikum zur UNI/FH?
    Dieses dauert normalerweise 1-4 Monate und unterliegt der Studienordnung (Glaub ich). Allerdings muss man von dir geleistete Mehrarbeit in Freizeit ausgleichen

  3. #3

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    Zitat Zitat von Marcel123 Beitrag anzeigen
    Handelt es sich um das (Technische)Vorpraktikum zur UNI/FH?
    Technisch nicht, aber Vorpraktikum zur UNI/FH ja.

    @Thor
    Ich bin mir dessen nicht ganz sicher, es gibt Seiten im Internet, die das anders sehen, z.b. DGB Jugend ("Diese Praktika gelten als ganz normale Beschäftigungsverhältnisse. Die Praktikantin hat also Anspruch auf Urlaub und alle anderen allgemeinen Arbeitnehmerrechte."). Allerdings streiten sich derartige Seiten, außerdem bin ich mir so unsicher, weil das Vorpraktikum zwar in den Zulassungsregeln der UNIs und FHs steht, aber ich ja nicht wirklich verpflichtet dazu bin (ich könnte ja vollkommen hypotetisch auch was total anderes studieren, wo kein Praktikum vorgeschrieben ist)...

  4. #4
    Zitat Zitat von Teelicht Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich wollte mich mal über meinen Urlaubsanspruch bei einem Praktikum erkundigen. Es handelt sich dabei um ein Praktikum VOR dem Studium, welches als Pflichtpraktikum gehandhabt wird, da die Hochschulen im betreffenden Studienfach eben ein Praktikum fordern.

    Als ich vor Weihnachten einen Gleittag machen wollte, wurde dies damit abgelehnt, dass die Firma der Hochschule garantieren müsse, dass ich jeden Tag da war. Das ist ja verständlich - aber nebenbei erwähnte die Frau von der Personalabteilung auch, dass ich (offenbar aus dem selben Grund) keinen Anspruch auf Urlaub hätte.

    Auf einen Rat einer Kollegin habe ich mich eben schlaumachen wollen, ob gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht und bin auf ein kleines Problem gestoßen: Unter dem Berufsbildungsgesetz hätte ich - nach meiner Recherche zu urteilen - Anspruch auf Urlaub, unter der Studienordnung hätte ich keinen, da der Urlaub via Semesterferien gegeben wird. Nochmal: Mein Praktikum ist VOR dem Studium, nicht WÄHREND desselben.

    Ich bin etwas verunsichert, weil mein Praktikum als Pflichtpraktikum und nicht als freiwilliges Praktikum gehandhabt wird - unterliege ich nun dem Berufsbildungsgesetz (mit Urlaubsanspruch) oder der Studienordnung (ohne Urlaubsanspruch)?

    Gruß, Micha
    Meinem Wissen zu Folge hat ein Praktikant keinen Anspruch auf Urlaub bzw der Arbeitgeber muss dir keinen zusprechen, da du nur befristet dort angestellt bist.

    Ein ganzer Gleittag muss normal durch den Arbeitgeber genehmigt werden, da du in der Kernarbeitszeit ja nicht anwesend bist.

    Ob freiwillig oder nicht, du unterliegst dem Arbeitsschutzgesetz. Das Berufsbildungsgestz ist für dich nicht von belang. Und Studienordnung gilt auch nicht, da es sich um ein Vorpraktikum handelt.

    Dazu kann dir der Betriebsrat, falls es dort einen gibt, weiter helfen.


    Zitat Zitat von Marcel123 Beitrag anzeigen
    Handelt es sich um das (Technische)Vorpraktikum zur UNI/FH?
    Dieses dauert normalerweise 1-4 Monate und unterliegt der Studienordnung (Glaub ich). Allerdings muss man von dir geleistete Mehrarbeit in Freizeit ausgleichen
    Auch hier ist es egal, ob es sich um ein (Technische)Vorpraktikum zur UNI/FH handelt.
    Die Studienordnung gilt ebenfalls hier nicht, da es nicht zum Studiengang selbst gehört, sondern nur fürs Studium erforderlich ist. Allerdings müssen die Anforderungen aus der Studienordnung erfüllt werden

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