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Thema: Frage zur amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung

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  1. #2
    Um möglichst klar zu sein:

    Nein, und das ist verdammt gut so. Du bist (selbst, wenn IRGENDWER das suggerieren sollte) niemandem, absolut niemandem Rechenschaft schuldig darüber, in welcher Form der ärztlichen/therapeutischen Behandlung du dich befindest -- das sage ich nicht aus Prinzip, sondern weil es Amtsärzt·innen in aller Regel richtigerweise so handhaben. Eine Verbeamtung kommt aufgrund deiner persönlichen (sorry, man muss und darf es so nennen) Verwertbarkeit für die gesellschaftliche Ordnung zustande. Ein Kriterium dafür ist, dass du die physischen und psychischen Qualifikationen dafür mitbringst, also beispielsweise durch eine irgendwie geartete Prädisposition nicht deine Mitmenschen gefährdest. Kein Kriterium dafür darf sein, dass du für dich selbst beschlossen hast, für Aspekte deines privaten oder anderweitigen Lebens professionellen Rat bzw. das Gespräch zu suchen. Wenn du (freiwillig) den Weg einer Therapie wählst, um dein Leben (besser) zu gestalten, ist das deine freie Entscheidung als Mensch und Bürger; ein Amt bekleidest du als für andere verantwortungsvoller Amtsträger, nicht als privater Mensch oder Bürger, der (selbstverantwortlich) Beratung/Therapie sucht. Wenn du dein Amt verwertbar bewältigen kannst, bist du für das Amt geeignet und der Verbeamtung würdig. Dich wird höchstens(!) jemand fragen, warum du dich in Beratung/Therapie befindest, und dann kannst du so ehrlich oder unehrlich antworten, wie du willst (es gibt ne ärztliche/therapeutische Schweigepflicht, mind you). Solange deine Behandlung nicht an der gesellschaftlichen Grundordnung kratzt, was sie nicht tun wird, meldet ein·e qualifizierte Amtsärzt·in keine Bedenken.

    Mach, was dir gut tut. Beamtentum hat furchtbar seltsame Kriterien; aber wie du frei und selbstverantwortlich dein Dasein als Individuum gestaltest, ist zum Glück keines davon, außer es kratzte an der gesellschaftlichen Ordnung. Mit jemandem über deine grundeigenen Belange sprechen, das kratzt an nichts, was andere als dich selbst was angeht.

    Alles Gute!

    PS: Eine psychotherapeutische Behandlung ist übrigens streng genommen weder psychiatrisch noch (in einem medizinischen Sinne) psychologisch relevant. Wenn du etwa, während du dich in Gesprächstherapie befindest, auf einem Befragungsbogen ankreuzt "Nein, keine psychiatrische/psychologische Vorgeschichte", dann würdest du m.W. (so viel anbei: ich bin weder Jurist, noch Arzt noch Psychologe) wahrheitsgemäß antworten: weil dich niemand in eine für den Fragebogen relevante Behandlung empfohlen hat. Wenn du dort wahrheitstreu trotzdem was mit "Ja" angäbest, gib (schriftlich oder mündlich und in jedem Fall wahrheitstreu) gleich mit an, worum es sich handelt: nämlich um eine in jedem Fall für die Verbeamtungsentscheidung nicht relevante Information.

    Geändert von Mordechaj (15.08.2019 um 00:02 Uhr)

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