Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Kaution - Frage

  1. #1

    Kaution - Frage

    Hallo zusammen!
    Ich habe mal eine Frage und zwar bin ich im März diesen Jahres aus meiner alten WHG ausgezogen (am 15.03.2018), seitdem warte ich auf meine Kaution.
    Der Vermieter hat diese behalten wegen der Nebenkostenabrechnung. Da die Rückzahlungen bei den Vormietern wohl immer etwas hoch waren, dient meine Kaution als Absicherung für ihn. Nach Recherche im Netz ist das soweit auch korrekt.

    So weit, so gut.
    Ich habe dann mal ein wenig weitergeschaut, aber ich finde keinen genauen Stichtag oder Monat, indem ich das Geld zurückbekommen MUSS - sprich: wann ist er verpflichtet mir die Kaution zurückzuzahlen? Ich kenne mich mit diesen Abrechnungszyklen gar nicht aus, bisher wurde meine Kaution auch nie einbehalten und Abrechnungen gab es im Nachhinein via Post.

    Vielleicht weiß ja jemand Rat.

  2. #2
    Leider nur das Standardzeugs, soweit ich mich erinnere.
    Müsste die Unterlagen mal raussuchen, das kann aber etwas dauern. Afaik war das aber eine ganz normale Klausel, wie man sie zigfach im Netz auf diversen Musterverträgen findet.

    Ich hatte ja damals schon ein wenig im Netz geschaut, allerdings scheint es legitim zu sein, die Kaution wegen Angabe dieser Gründe einzubehalten.

  3. #3
    Wir haben damals ebenfalls einen Teil unserer Kaution für eventuelle Nebenkosten nicht zurückbekommen. Wir hatten das Geld dann genau einen Monat nach der letzten Nebenkostenabrechnung aus der alten Wohnung auf dem Konto, also etwa anderthalb Jahre nach Auszug. Da unser alter Vermieter immer gerade so an der Grenze des Legalen vorbeischrammte, gehe ich davon aus, dass das auch die gesetzlichen Grenzen sind.

  4. #4
    Zitat Zitat von Caro Beitrag anzeigen
    Wir haben damals ebenfalls einen Teil unserer Kaution für eventuelle Nebenkosten nicht zurückbekommen. Wir hatten das Geld dann genau einen Monat nach der letzten Nebenkostenabrechnung aus der alten Wohnung auf dem Konto, also etwa anderthalb Jahre nach Auszug. Da unser alter Vermieter immer gerade so an der Grenze des Legalen vorbeischrammte, gehe ich davon aus, dass das auch die gesetzlichen Grenzen sind.
    Dann wird mir wohl selbiges blühen...
    Der ist nämlich ziemlich zäh. Dann rechne ich mal frühstens im Frühjahr 2019 mit dem Geld - ich habe ihm trotzdem gerade mal eine E-Mail geschrieben, mal schauen was er antwortet.

  5. #5
    Es gibt dazu offenbar gar keine geregelte Frist. Was aber aus der Rechtssprechung in etwa hervorgeht, ist folgendes: Der Vermieter kann die Kaution ohne stichhaltigen Grund drei Monate lang einbehalten, teilweise sogar bis sechs Monate. Erwartbare ausstehende Nebenkostennachzahlungen können diesen Anspruch (als stichhaltiger Grund) darüber hinaus verlängern, in den anderen Fällen (ausstehende Schönheitsreparaturen oder sonstige per Kaution zu begleichende Mängel) scheint der Vermieter nach einem Jahr zur Auszahlung verpflichtet zu sein.

    Nach sechs Monaten kann der Vermieter die Kaution also mit der Begründung, dass erwartbar noch Nebenkosten nachgezahlt werden müssen, einbehalten und zwar auch über die Ein-Jahres-Frist hinaus, mit erfolgter Nebenkostenabrechnung ist er dann zur Auszahlung verpflichtet. Erfolgt die erst z.B. anderthalb Jahre später, kann er so lange Geld einbehalten. Nach den sechs Monaten steht dir als ehemaliger Mieter aber die Auszahlung des nicht belegten Kautionsteils zu. Das heißt, der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution für die Begleichung etwaiger Nebenkosten einbehalten, muss dir aber den Rest auszahlen. Als angemessener Teil gilt dabei in der Regel ein Betrag in Höhe von 4-6 Monaten Nebenkostenzahlung. Beträgt deine Kaution zum Beispiel 1000 Euro darf der Vermieter davon weiterhin 400 bis 600 Euro einbehalten, muss dir aber in der Regel nach sechs Monaten die restlichen Betrag von mindestens 400 Euro überweisen. Deine Ansprüche auf jede Form der Kautionsrückzahlung verjähren nach drei Jahren.

    Das sind aber alles (außer die Verjährungsfristen) keine festen Regelungen, sondern was die Rechtssprechung der letzten rund 20 Jahre so produziert hat (ich bin kein Jurist, das ist das, was das Internet hergibt). Im Ernstfall wirst du die nächste Nebenkostenabrechnung abwarten oder klagen müssen. Was ich nicht weiß, ist, inwiefern du dich auf erfolgte Ablesungen berufen kannst. Helfen könnte es, den Vermieter mindestens einmal im Quartal freundlich aber bestimmt an deine Kaution zu erinnern.

  6. #6
    http://www.urteile-mietrecht.net/mob...l-Kaution.html

    In dem Link steht ein Zusatz zu dem, was Mordechaj sagt - man darf nur so viel von der Kaution einbehalten, wie voraussichtlich für die Nebenkosten gebraucht wird. Das heißt wenn die Nachzahlung erwartungsgemäß 500 Euro beträgt, aber deine Kaution 1500 Euro betrug, muss dir dein Vermieter 1000 Euro eigentlich jetzt schon zurückgeben.

    Auf so etwas bin ich bei meiner eigenen Recherche (ich stecke gerade wegen genau dem Thema in einem Rechtsstreit) auch schon gestoßen. Die Sache ist, du kannst das dem Vermieter mitteilen, und ruhig auch etwas Druck machen und die entsprechenden Urteile zitieren... aber versuch, das Ganze zu klären und sei auch zu Kompromissen bereit. Du hast recht wenig Macht in der Situation und ein Rechtsstreit lohnt sich finanziell halt eher selten, es sei denn du kriegst 100% Recht, was aber bei diesen eher vage formulierten Gesetzen eher unwahrscheinlich ist.

  7. #7
    Danke euch!
    Die Kaution soll, so seine Aussage, die Höhe der vergangenen Nebenkosten in etwa abdecken. Mir bleibt also nichts anderes übrig als abzuwarten, auf meine Mail von gestern gab es noch keine Antwort, aber da ist der gute Herr ohnehin etwas langsam.

  8. #8
    Vielleicht ist deine Miete viiiel geringer als meine, aber das kommt mir komisch vor - was hast du denn bei den letzten Abrechnungen nachzahlen müssen? Das ist ja einfach nur die jährliche Nebenkostenabrechnung, um die es da geht, da solltest du gut einschätzen können, ob die Größenordnung passt.

    Lass dir keine falschen Kosten aufhalsen. Wenn du die letzten Jahre immer so 100 Euro nachzahlen musstest, können es jetzt nicht plötzlich 1500 Euro sein. Renovierung etc. fällt zum Beispiel explizit nicht in den Bereich, den du bezahlen musst.

  9. #9
    Zitat Zitat von Schattenläufer Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist deine Miete viiiel geringer als meine, aber das kommt mir komisch vor - was hast du denn bei den letzten Abrechnungen nachzahlen müssen? Das ist ja einfach nur die jährliche Nebenkostenabrechnung, um die es da geht, da solltest du gut einschätzen können, ob die Größenordnung passt.

    Lass dir keine falschen Kosten aufhalsen. Wenn du die letzten Jahre immer so 100 Euro nachzahlen musstest, können es jetzt nicht plötzlich 1500 Euro sein. Renovierung etc. fällt zum Beispiel explizit nicht in den Bereich, den du bezahlen musst.
    Ich habe in der Bude etwa 410,00 € warm gezahlt. Die Kaltmiete lag bei ca. 220,00 € - die Kaution bei 560,00 €
    Laut dem Vermieter haben wohl viele ehemalige Mieter hohe Nachzahlungen gehabt. Ich wohne da ja auch schon gar nicht mehr, aber ich kann mir kaum vorstellen das ich 560,00 € nachzahlen muss. Meine Nachzahlungen waren sonst höchstens bei 80-100 Euro.

  10. #10
    660 würde mehr Sinn machen, weil es normalerweise 3 Kaltmieten sind... Aber nun gut, kann er auch anders gemacht haben.

    Ich würde ihm eventuell schreiben, dass 560 Euro unrealistisch sind, wenn du bisher nur 80-100 Euro nachzahlen musstest. Zumindest könntest du ihn bitten zu erklären, warum er auf die Idee kommt, dass die Nebenkosten in diesem Jahr höher sein sollten. Da steckt ja implizit der Gedanke dahinter, dass du irgendwas nicht bezahlt hättest, zumindest fällt mir nichts Anderes ein.
    Wenn du aber weiterhin deine normale Miete bezahlt hast, kannst du ihn darauf hinweisen und darum bitten, dass er den Rest der Kaution zurückgibt.

    Ich sehe aber geringe Erfolgschancen, Vermieter sitzen da einfach am längeren Hebel. Musst du auch abschätzen, wie wichtig dieses Geld für dich momentan ist.

  11. #11
    Zitat Zitat von Schattenläufer Beitrag anzeigen
    660 würde mehr Sinn machen, weil es normalerweise 3 Kaltmieten sind... Aber nun gut, kann er auch anders gemacht haben.

    Ich würde ihm eventuell schreiben, dass 560 Euro unrealistisch sind, wenn du bisher nur 80-100 Euro nachzahlen musstest. Zumindest könntest du ihn bitten zu erklären, warum er auf die Idee kommt, dass die Nebenkosten in diesem Jahr höher sein sollten. Da steckt ja implizit der Gedanke dahinter, dass du irgendwas nicht bezahlt hättest, zumindest fällt mir nichts Anderes ein.
    Wenn du aber weiterhin deine normale Miete bezahlt hast, kannst du ihn darauf hinweisen und darum bitten, dass er den Rest der Kaution zurückgibt.

    Ich sehe aber geringe Erfolgschancen, Vermieter sitzen da einfach am längeren Hebel. Musst du auch abschätzen, wie wichtig dieses Geld für dich momentan ist.
    Ja, die Zeit in der WHG war insgesamt komisch. Wieso die Kaution nicht 660,00 € waren, weiß ich nicht.
    Ich habe die Miete immer on point bezahlt, es gab nie Probleme, aber er hat das damals und auch vor einiger Zeit mit den Vormietern begründet... die hätten wohl die Nachzahlungen nie getätigt und es gab Probleme beim Geld eintreiben. Die Bude ist ein Altbau, es war also im Winter 2017 relativ kalt dort und ich habe etwas geheizt, aber im Normalfall nicht so viel, als dass ich jetzt 200+ Euro nachzahlen müsse (wenn ich das als Laie so beurteilen kann).

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •