Aua.
Nja, ich kann mich glücklich schätzen in dieser Hinsicht - vorläufige Teilnahmebefreiung bis zum 1. Oktober, bis dahin hab ich dann meine Freistellung. Das Schöne daran ist - Turnen findet bei uns immer in Stunden statt, zu welchen ich laut Gesetz dann nicht mehr erscheinen muss, sobald ich die Freistellung habe: einmal letzte Stunde und einmal am Nachmittag.