Zitat von Wikipedia
Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.
Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es laut Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereinigten Königreich der Fall. Abgesehen von den Kleinstaaten Luxemburg, Andorra, Liechtenstein, Monaco und dem Staat der Vatikanstadt sind die heute in Europa existierende Königreiche und Fürstentümer parlamentarische bzw. zumindest konstitutionell-parlamentarische Monarchien. Ihre Herrscher sind nur mehr Staatsoberhäupter mit beinahe ausschließlich repräsentativen Funktionen.
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