Zitat Zitat von Nathrael Beitrag anzeigen
Ähem. Wenn man fremde Staatsbürgerschaft hat, egal, ob zuzsätzlich zur österreichischen oder allein, muss man keinen Dienst ableisten.
Der Gedanke ist zwar reizend, aber erspart bleiben wird es dir glaub ich nicht. Es dauert, bis man ne andere Staatsbürgerschaft bekommt, geschweige denn die alte ablegt, und mit 17 oder 18 wirst du zur Stellung kommen müssen. Hier stellt sich, genauso wie beim "Wollen des Leistens des Dienstes" (egal, ob Wehrdienst oder Zivildienst), nicht die Frage, ob du willst oder nicht - du musst ihn leisten, das gehört zu deinen Pflichten als (in diesem Fall österreichischer) Staatsbürger (Artikel 9a des Bundesverfassungsgesetzes, Paragraph 3: "Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig."). In welcher Form es dann ist, darfst du dir dann aussuchen. (Artikel 9a des Bundesverfassungsgesetzes, Paragraph 4: "Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hivon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.") Unterm Strich glaub ich nicht, dass da die Apparate schnell genug sind, damit du die österreichische Staatsbürgerschaft ablegen kannst, nur um keinen Dienst zu leisten. Sie haben eh alle Dienste zeitlich ordentlich gekürzt, insofern ist das ja fast eh nicht mehr relevant...

Wenn du untauglich bist, erübrigt sich das Ganze dann eh.
Zu dem ganzen Thema kann dir unser Corporal Göfla als Berufssoldat sicher mehr erzählen.