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Ritter
Hier ist das ganze recht vage und eine rechtlich einwandfreie Antwort wird man kaum geben können. Der O-Ton besagt dass der Urheber Rechte besitzt solange sein Werk noch erkennbar ist. Wenn es etwas ganz furchtbar banales ist dann reichen dafür selbst gröbste Anhaltspunkte wie eben verworrene Linien etc. Selbst grobe Formen und Muster hat sich so mancher schon erfolgreich sichern können.
Streng genommen müsste man deine Filterfrage also mit einem Nein beantworten. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste das Motiv dermaßen verändert werden dass du es genau so gut selbst zeichnen könntest. Die einfachste Variante wäre sofern möglich den Urheber, oder zumindest Webmaster der Seite von der die Grafik ist anzuschreiben, und erklären was du aus welchem Zweck heraus machen willst. Meine persönlichen Erlebnisse sind in der Hinsicht überraschend positiv, solange man sich vorher erkundigt und nicht erst im Nachhinein damit konfrontiert (wird).
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