Warum wurde es eigentlich als missbilligt eingestuft? Verstehe ich bei diesem Element wirklich nicht.
--
Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke oder für die Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Absatz 3 und 4 Bundesdatenschutzgesetz).