falsch.
Ich zitiere mal aus einer x-beliebigen Seite (die das ganze noch am übersichtlichsten erklärt)

http://www.internetfallen.de/Homepag...0/%20Impressum
Zitat Zitat
Das Gesetz verlangt eine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation" mit dem Anbieter. Hier ist die Angabe der E-Mail-Anschrift Pflicht. Die E-Mail-Adresse darf aber nur in anderen Kommunikationsangaben ( Telefon / Fax ) "eingeschlossen" sein.Es muß also immer auch eine Telefon- oder Faxnummer genannt werden. Es muß hierbei keine kostenlose Nummer sein, auch eine 0190er Nummer ist zulässig.