Dipl. User mit summa cum laude
Also leute .. ich wuerd euch wirklich mal empfehlen, das Urheberrecht zu lesen .. ist echt eine spannende sache
.. in Deutschland wird wirklich alles geregelt ^^ Link zum UrhG
ich Verweise mal auf Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Teil I § 63 Abs 1 und 2
Zitat
§ 63. Quellenangabe.
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(1) 1 Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1 , der §§ 46 bis 48 , 50 , 51 , 58 , 59 und 61 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. 2 Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. 3 Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
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(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert.
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Das sagt ja wohl alles .... sofern der Ersteller bekannt ist, ist Creditseintrag PFLICHT, da dies nach (2) ja die Allgemeine Verkehrssitte erfordert
Gruss Ineluki