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Thema: Corel Draw Graphics Suite X3

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
    Ich mag Leute die einfach immer irgendwas behaupten aber keine Ahnung haben.
    Dann führe den Begriff "Ausbildungszweck" doch mal nach Belieben aus.
    Ich persönlich vermag das nicht, sondern kann mir darunter lediglich eine Nutzung während der Ausbildung / Schulzeit / Studium vorstellen, um das Programm kennenzulernen, damit arbeiten zu können und in der Lage zu sein, nach vollendeter Ausbildung einen effektiven Nutzen aus den erlernten Fähigkeiten ziehen zu können (selbstverständlich dann mit einer uneingeschränkten Lizenz).

    Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
    Les dir mal das Deutsche Recht genau durch.
    Da hätte ich viel zu tun und ich kann mir ehrlich gesagt eine interessantere Freizeitbeschäftigung vorstellen. Wenn das bei dir nicht der Fall ist... mein Beileid.

    Aber da du sicherlich Recht hast: Kaufs dir doch einfach, wird schon stimmen (immerhin scheinst du dich ja in bestem Kenntnisstand zu befinden).

  2. #2
    Es geht mir einfach darum, dass ich in meiner Branche viel mit Recht zu tun habe und ich in der Praxis des öfteren miterlebt habe, wie Begriffe einfach so umschrieben wurden und solche sachen.

    Man kann manchmal schon geschickte sachen damit machen....

  3. #3
    Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
    Es geht mir einfach darum, dass ich in meiner Branche viel mit Recht zu tun habe und ich in der Praxis des öfteren miterlebt habe, wie Begriffe einfach so umschrieben wurden und solche sachen.

    Man kann manchmal schon geschickte sachen damit machen....
    ein post, der nichts aussagt. erklär mal, was du meinst, bitte. auf den genannten begriff bezogen. interessiert mich jetzt mal, dann könnte ich mir auch sone studiversion holen.

  4. #4
    Also gut, der Begriff Ausbildungszwecke, kann nach meiner Nachforschung zur einen Seite als Ausbildungsbegleitende Software benutzt werden. (d.h. du kannst damit Dinge erstellen die mit deinem Beruf oder mit deiner Tätigkeit zu tun haben) oder auf der anderen Seite machst dus so wie ich:

    Ich bin Bankkaufmann, nutzte das Produkt nun weil ich bei unserer Homepage Buttons bearbeiten werde und evtl. ein paar Bilder bearbeiten werde, die ich dann in der Bank verwende.

    Nur kann niemand einem nachweisen, für was du es genau nutzt, daher ist dieses sogenannte "Ausbildungszweckgebundene" Produkt schon sehr löchrig.

    Klar wenn jetzt jemand kommt und weist dir an Hand von Beweisen nach, dass du damit Geld verdienst mit der Software und verkauft die bearbeiteten Bilder. Aber das ist ein anderes paar Schuhe.

    Ich kann dir jetzt nicht genau erklären wie du dieses Begriff zu deinen Gunsten auslegen kannst, weil das würde schon zu sehr in die Materie reingehen.

    Aber falls du Ärger bekommen solltest wir haben in der Bank genügend Anwälte sitzten, die mir gerne helfen werden und diese Hilfe gebe ich auch gerne weiter.

    Wie gesagt, diese Schülerversion oder Studentenversion sollte nur von Studenten oder Schülern genutzt werden. (So daher sendest du denen auch eine Bescheinigung dazu). Aber jetzt mal ehrlich, die Lehrer, Studenten oder Schüler werden dieses Programm sicher nicht nur für die Schule einsetzen. Aber sollte mal jemand nachfragen kann man immer sagen, ich habe diese Bilder in der PowerPoint Präsentation für die Schule damit gemacht oder ich will unser Klasssenfoto aufwerten.

    Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, aber ich habe gestern nochmal bei der Firma Corel nachgefragt und die meinten, es sei niemals nachvollziehbar was du genau mit dem Produkt anstellst. Eine Dame bei der SchuelerSoftware Firma erklärte mir, dass man die Software ganz gewöhnlich nutzten dürfe. Man einfach als Schüler, Lehrer oder Student einen günstigeren Preis zahlen müsse - mehr nicht.

    Also ich werde mir das Teil bestellen und basta.

  5. #5
    Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
    Ich bin Bankkaufmann, nutzte das Produkt nun weil ich bei unserer Homepage Buttons bearbeiten werde und evtl. ein paar Bilder bearbeiten werde, die ich dann in der Bank verwende.
    Du bist Bankkaufmann (da du das einfach mal so geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass du dich nicht mehr in der Ausbildung befindest) und willst Buttons bearbeiten.
    Mit Verlaub, aber ich kann da keine Bezüge zum Wort "Ausbildungszweck" finden (und ich kann auch keine direkte Kopplung deines Berufsbildes an ein Grafikbearbeitungsprogramm feststellen).

    Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
    Nur kann niemand einem nachweisen, für was du es genau nutzt, daher ist dieses sogenannte "Ausbildungszweckgebundene" Produkt schon sehr löchrig.
    [...]
    Ich kann dir jetzt nicht genau erklären wie du dieses Begriff zu deinen Gunsten auslegen kannst, weil das würde schon zu sehr in die Materie reingehen.
    [...]
    Aber falls du Ärger bekommen solltest wir haben in der Bank genügend Anwälte sitzten, die mir gerne helfen werden und diese Hilfe gebe ich auch gerne weiter.
    [...]
    Aber sollte mal jemand nachfragen kann man immer sagen, ich habe diese Bilder in der PowerPoint Präsentation für die Schule damit gemacht oder ich will unser Klasssenfoto aufwerten.
    Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, aber ich habe gestern nochmal bei der Firma Corel nachgefragt und die meinten, es sei niemals nachvollziehbar was du genau mit dem Produkt anstellst.
    Also wenn du so denkst, kannst du dir das Programm meines Erachtens auch gleich über Bittorrent laden. Du überlegst dir ja schon ganz berechnend im Vorfeld, wie du dich rausreden könntest, ob man dir was und wie nachweisen könnte und wie du den Leuten, die sich danach erkundigen, was du mit dem Programm anstellst, am besten die Hucke voll lügen kannst.
    Die Gründe dafür, sich ein Programm ordentlich zu kaufen, z.B. dem guten Gewissen, den Entwicklern den ihnen zustehenden Preis für ihre harte Arbeit zu zahlen (und nicht nur einen Teil, weil man irgendwelche Vergünstigungen zu Unrecht nutzt), werden durch solche Gedanken meiner Meinung nach hinfällig.

    Aber mach, was du willst; auf ne längere Diskussion dazu hab ich keinen Bock.

  6. #6
    es is also keine auslegungssache, sondern lügen und verwässern. ok. deine sache.

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