Zitat Zitat von Underserial Beitrag anzeigen
Ausbildungszwecke? Ja gut das ist ein weithergeholter Begriff den man im Deutschen Recht nach belieben ausführen kann.
Nein.

Aber vielleicht könntest du dich ja mal dazu herunterlassen, die URL zu der Seite zu posten, damit man sich das mal im Gesamten anschauen kann und nicht auf irgendwelche Bruchstückhaften Textausschnitte angewiesen ist.


@ Ynnus: Jap, da gabs mal was.