Ja da haste recht.
Aber laut verordnung für Nutzungsrecht, kannste für Zwecke eines Schulischen Projektes die Daten vorstellen.
Imho ist das schon komisch, wenn ich mir das Produkt hole und damit arbeite und ich bspweise Makergrafiken bearbeite, wird nachher keiner Fragen war das mit einer volllizensierten Software oder mit einer für Schüler?
Also ich habe mich auch mal bei der Firma erkundigt, die meinten, dass es die gleiche Version sei, nur einfach dadurch, dass man Schüler ist oder Lehrer man eine Vergünstigung bekommt. Mehr nicht.
Von den Nutzungsrechten her haben sie folgendes gemeint: Man kann es wie eine gewöhnliche Software nutzen.
MfG;
auf der Seite fand ich das:
Ausbildungszwecke? Ja gut das ist ein weithergeholter Begriff den man im Deutschen Recht nach belieben ausführen kann.Zitat
Aber ich sehe bei diesem Satz eher den Bezug auf den Preis, als auf die Nutzung.