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Thema: Legalitätsfrage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Außerdem gebe noch noch eines zu bedenken:

    Die Aufnahmemethode spielt eine "große" Rolle. Mir fallen spontan 3 Möglichkeiten ein.

    1. Als MIDI. dann wirst du aber auf die geilen Klänge verzichten müssen da eine MIDI nunmehr 43 Instrumente unterstützt welche vond er Soundkarte erzeugt werden. Eine MIDI Datei enthält ledeglich Spuren für die Noten sowie Zuweißung von Instrumenten, Balance u.a.

    2. Du nutzt das Teil zum einspielen der Note und weißt dem ganzen über dein Programm ein Instrument via SoftwareSynthesizer zu. Welcher natürlich anders klingt.

    3. Du spielst jede Spur einzeln ein. Speicherst jede Spur als WAVE-Datei und fügst diese in einem entsprechendem Programm zusammen. Dabei gilt zu bedenken diese richtig abzumischen. Ansonsten bleibt nur Klangmurks übrig *g*

    Ledeglich Möglichkeit 1 hat in irgend einer Form etwas mit MIDIS zu tun. Es ist auch Möglich aus einer bestehenden MIDI (wie du sie in jedem RPG Maker Projekt findest) die SPuren zu kopieren, mit schönen SoftwareSynthesizern zu belegen und dann als MP3 zu speichern.

    Viele Möglichkeiten, such dir was aus

  2. #2
    Um meine Frage jetzt nochmal weiterzuführen:

    Darf man die Stücke des RTP´s bearbeiten, einschlieslich umwandlung in mp3?
    (rein theoretisch)

  3. #3
    Rechtlich gehören sie natürlich Enterbrain und wenn Enterbrain erfahren würde, dass du das machst, könnte es dich theoretisch beklagen.
    Nur, wieso sollten sie sich mit sowas befassen wie irgendwelche kleinen Leutz fertigmachen?

  4. #4
    Die ganze Sache mit den Rechten wird bei RPG-Maker-Spielen sowieso nicht so streng gesehen. Immerhin hat doch fast jedes Spiel irgendwelche gerippten Grafiken, was rechtlich eigentlich auch nicht erlaubt wäre. Die Grafiken gehören dem Hersteller schließlich genauso wie der Rest des Spiels. Aber ist euch ein Fall bekannt, wo ein RPG-Makerer Probleme mit dem Gesetz wegen eines RPG-Maker-Spiels bekommen hat? Mir jedenfalls nicht.
    Es würde den Firmen ja auch nichts bringen, jemanden zu verklagen. Die Leute machen die Spiele ja nicht des Profits wegen, sondern weil sie Spaß an der Sache haben. Rechtliche Schritte wären da alles andere als angemessen. Außerdem, denkt doch mal weiter: Wenn z. B. Enterbrain so sehr darauf pochen würde, dass man in den Spielen nur rechtlich bedenkenlosen Inhalt verwenden dürfte, und das entsprechend durchsetzen würde, was sich als rechtliche Schritte äußern würde, dann würde das die Leute abschrecken und einschüchtern, sie würden folglich nicht mehr makern.

    Deshalb würde ich mal sagen, dass es nicht weiter schlimm ist, wenn man irgendwelche Musik aus dem RTP oder aus bekannten Spielen umwandelt oder nachspielt. In einem RPG-Maker-Spiel sollte man das ganze nicht so streng sehen.

  5. #5
    Also sozusagen dann...... einfach mal machen^^
    Ich glaube auch nicht das nur ein achtel hier wirklich einen legalen Maker besitzt... von daher... mach ichs doch einfach mal^^
    Thx für eure antworten!

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