In dem Fall qualifiziert sich der RM2k natuerlich gemaess der Regeln ebenfalls.
Davon abgesehen: Kann man die Uhrzeit überhaupt in eine Variable vom RM2k schmeißen?^^
Wenn wir schon dabei sind: Wie wärs mit Brainfuck?
Im Ernst: Ich überlege noch, welche Ideen ich einfließen kann, damit mein Tamagotchi sich vom Einheitsbrei abhebt (nich böse gemeint^^)...
Brainfuck sit doch langweilig... nehmt doch lieber Malbolge
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Darum hab ich ja gesagt, ob es okay wär, wenn ich nur mein eigenes Zeug veröffentliche, mir war das mit dem Urheberrecht schon klar.
Edit:
Klarer Fall:
Wie steht es eigentlich damit, dass wenn ich meine eigene "Bibliothek" schreibe? Sie wird dann natürlich angelehnt sein, da ich mich sehr mit diesem Buch befasst habe.(Sagen wirs mal so, ich konnte den Inhalt ziemlich Übereinstimmend im Stand von mir geben) Habe nicht ich dann das Recht die Lizenz zu bestimmen?Zitat von "http://www.mut.de/"->AGBs
Edit2:
Könnte man da aber nicht trotzdem von Diebstall des geistigen Eigentums reden? Oder ist das ein anderer Fall, weil Engines zum Teil auch sehr ähnlich sind? Also, einfach gesagt, hätte ich das Buch nicht gelesen, wär ich trotzdem auf ein ähnliches Resultat gekommen.
Geändert von Drakes (10.06.2007 um 21:21 Uhr)
Wenn du die Bobliothek erwiesener Maßen selbst geschreiben hast, ist es deine Schöpfung und fällt unter das Recht des geistigen Eigentums.
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