Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Freie Software verkaufen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1

    Users Awaiting Email Confirmation

    Freie Software verkaufen?

    Endschuldigt, dass ich dafür extra einen eigenen Thread mache, aber im COmputerforum gibts leider keinen Allgemeinen Fragethread wie im Webdesignforum. Also:

    Ich bin eben auf eBay über ein "3D Animationsprogramm" gestoßen. Dahinter steckte simple und einfach Blender. Da Blender nun ja OpenSource ist, hat mich das erst einmal etwas verduzt. Ist es kein Betrug, ein Open-Source Programm unter anderem Namen zu verkaufen, ohne vor dem Kauf den Käufer darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass dieses Programm OpenSource ist? Verkaufen allein ist ja nicht verboten, aber ich fand es schon auffällig, dass der verkäufer es so verschleihert hat...

    Sollte das illegal sein: Wie kann man Artikel dem eBay Team melden?

    Gruß, Micha

  2. #2
    Ich glaub das fällt unter den Bereich halbe Lüge bzw. Betrug. Ich würd mal an den Support von ebay schreiben und den melden. Da das Open source ist kann man sich das kostenfrei runterladen. Und er verlangt dafür geld. Schreib mal an ebay. Ich bin mir da nicht so sicher.

  3. #3
    In dieser Lizenz von den Opensource Programmen steht fast immer drin, dass sie nicht verkauft werden dürfen... also auf jeden Fall melden.

  4. #4
    GPL
    Wie man sehen kann, ist der Vertrieb von Programmen, die unter der GNU General Public License(GPL) stehen, wie Blender eines ist, nach der GPL erlaubt.
    Ich kenne mich mit eBay nicht aus, also werde ich dazu nichts sagen, aber grundsätzlich ist der Verkauf von Blender gestattet.
    Ich bin auch niemand, der sich sonderlich mit dem Thema auskennt, aber das ist einfach mal mein Senf dazu...

  5. #5
    Zitat Zitat von http://www.fsf.org/licensing/licenses/gpl.html
    3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:

    a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,

    b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,

    c) [fällt aus, da kommerziell]
    Er muss den Sourcecode mitveröffentlichen oder für mindestens drei Jahre bereitstellen.

    Wenn unmodifiziert darf er gemäß §1 für den physischen Akt der Übermittlung und für Garantien Geld verlangen. Für etwas anderes gibt ihm die GPL keine Rechte, und 14€ mit Versand dürfte unangemessen sein.
    Wenn es eine modifizierte Version sein sollte, gilt das gleiche plus §2: Punkt a und c hauptsächlich Attribution, Punkt b Verbot von Lizenzgebühren.

    Es müsste einfach mal einer fragen, ob er gemäß §3 Sourcen bereitstellt, wozu er ja verpflichtet ist. Ansonsten dürfte er immer noch unrechtmäßig hohe Gebühren einfordern.
    Das Problem ist aber, dass der Kerl wohl abstreiten würde, dass es sich überhaupt um Blender handelt. Der Screenshot sieht so aus, aber er könnte das Ding einfach rebranden und unter sonstwelchen Namen verkaufen. Und dann müsstest du erst beweisen, dass er GPL-Code von Blender verwendet. Ein verdammt hoher Aufwand gegen eine Einzelperson.

  6. #6
    Zitat Zitat von Don Cuan Beitrag anzeigen
    Das Problem ist aber, dass der Kerl wohl abstreiten würde, dass es sich überhaupt um Blender handelt. Der Screenshot sieht so aus, aber er könnte das Ding einfach rebranden und unter sonstwelchen Namen verkaufen. Und dann müsstest du erst beweisen, dass er GPL-Code von Blender verwendet. Ein verdammt hoher Aufwand gegen eine Einzelperson.
    1.) Programm besorgen
    2.) Programmdatei nach Blender-typischen Strings durchsuchen, bzw. das Windows-Äquivalent von strings (1) drüberlaufen lassen

    Auf genau die Weise haben sie CherryOS als kommerzialisierten PearPC-Rebrand entlarvt.

  7. #7
    Ja, sowas funktioniert in der Regel ganz gut. Allein letztes Jahr sind drei oder vier Miranda-Rebrands, die noch dazu mit Spyware gespickt waren, entdeckt worden.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •