Kommt doch einfach in die Schweiz, ich habe im Keller genügend Platz für ein paar Server![]()
Hier sind die ganzen Regelungen sowieso viel lockerer, sei es im Gebiet des Jugendschutzes, des downloadens von Musik oder eben andere Onlinetätigkeiten.
Kommt doch einfach in die Schweiz, ich habe im Keller genügend Platz für ein paar Server![]()
Hier sind die ganzen Regelungen sowieso viel lockerer, sei es im Gebiet des Jugendschutzes, des downloadens von Musik oder eben andere Onlinetätigkeiten.
@ Suraki
Je nachdem wie der BGH urteilt kannst du dir dann wohl deinen Lebensunterhalt als Webhoster verdienen
[edit]
Ich hab mir jetzt mal ein paar Sachen auch zur negativen Feststellungsklage von Supernature durchgelesen. Wie konnte der Betreiber nur so einen großen Fehler machen und ausgerechnet das LG Hamburg wählen? Da er der Kläger war hätte er das Gericht wählen können, warum gerade das? Ich halts nicht aus...
--Lange Zeit verschollen - jetzt wieder da!!
Geändert von Kaworu (12.05.2007 um 11:04 Uhr)