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Thema: Der Anfang vom Ende?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat
    macht euch nicht verrückt
    das "Urteil vom 12.Mai 1998" wie es immer so schön bei den links heist is afaik auch nie rechskräftig geworden aber jeder 2. hat so nen dummen text auf seiner hp stehen
    Oh doch, das ist es - und es ist in meinen Augen ein wichtiges Urteil gewesen. Es besagt nur dummerweise genau das Gegenteil dessen, was angenommen wird.

    @Mog "anderes Rechtsgebiet"

    Das geht nicht. Das Angebot richtet sich primär an deutsche Kunden/Nutzer - und da würde sicherlich analog zu anderen Organisationen ausgelegt, auch bei privaten Unternehmungen - und selbst wenn es Australien wäre, dann richten sie sich halt an die Leute, die den Server bezahlen.

  2. #2
    Hm... Es wird dringenst mal Zeit, dass die Richter nicht pauschal alles, was rechtlich im Real Life los ist, nicht einfach so in die digitale Welt übertragen können.
    Zitat Zitat
    Wo heutzutage immernoch Tauschbörsen legal sind, und die Programmierer dieser Tauschbörsen nicht für den Inhalt verantwortlich sind, wie kann dann ein Betreiber eines Forums, der lediglich eine Diskussionsplattform bereitstellt, für den Inhalt, den die User dort verfassen, verantwortlich gemacht werden?
    Normalerweise zählt idR. die Absicht, die hinter so einem Vorhaben steckt. Ein Programmierer, der eine Tauschbörse erschaffen hat, wollte offiziell erreichen, dass z. B. kleinere Programmier- oder Musikkünste von unbekannten Leuten dort ihren Verbreitungsweg finden, mit deren Zustimmung natürlich. So gesehen, kann man das Beispiel problemlos in Foren anwenden. Ob eine Meinung "nur" gesprochen oder niedergeschrieben wird, hat laut Link beim Threadbeginn die Auswirkung, es als Meinungsfreiheit oder "journalistisch-redaktionell" zu sehen... mMn totaler Schwachsinn^^.

    @Text bei Verlinkung: Der Text ist, zumindest soweit ich es weiß, wirklich rechtskräftig, wenn man sich auch "wirklich" distanziert, also z. B. auch keine Seitenbeschreibung bereitstellt. Probleme gibts natürlich, wenn der "Mit dem Urteil blabla"-Text steht, und darunter sowas wie "hier findet ihr die tollsten Cracks etc." ^^

  3. #3
    Zusammengefasst:
    Das Urteil besagt, dass eine einfache Distanzierung von Inhalten verknüpfter Seiten gerade nicht ausreicht.

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