Das wird noch landesweite Proteste geben, ich seh's auf uns zu kommen. Zumindest wenn die Klausel tatsächlich ihren schlüpfrigen Weg durch die Instanzen zur Gültigkeit findet.

Der Bundesgerichtshof liegt bei uns direkt vor der Haustür, wäre nicht dass erste mal, dass ein Missgriff der Justiz dort ausgebadet wird. Und wenn man bedenkt wie viele Personen im Endeffekt von diesem Gesetz betroffen wären, wäre ein Aufbegehren gegen diese Regelung alles andere als eine Lapalie. Nein, wenn eine derartige Regelung tatsächlich in Kraft treten sollte, werden die Leitungen und Briefkästen des BGHs heißlaufen.